Betreff
Verlegung B 188 neu/Osttangente - Vereinbarung
Vorlage
2009 0471
Aktenzeichen
642-11-10-8 He
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

ca. 713.000,00 €

 

Laufende Kosten:

7.100,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

a)     Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b) der Vorlage an.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, auf Basis des in der Anlage der Vorlage beigefügten Entwurfes, eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, handelnd für die Bundesrepublik Deutschland, und der Stadt über den Bau der Osttangente abzuschließen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I.       Allgemeines

 

I.      Mitte der 90er Jahre wurde im Rahmen der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen B188n auch der 2. Bauabschnitt der Osttangente vom Dachtmisser Weg bis zur B188n mit erarbeitet. Die in den 80er Jahren aufgestellten Planfeststellungsunterlagen, die eine Trassenführung bis zur L311 (Sorgenser Straße) vorsahen, wurden mit Planfeststellungsbeschluss zur B188n vom 31.07.2002 aufgehoben und die neue Trassenführung, die die Anbindung an die B188n vorsieht, planfestgestellt.

 

Da es sich um eine Stadtstraße handelt, hat auch die Stadt für die Finanzierung und Unterhaltung der Straße in Gänze aufzukommen.

 

 

II.     Vereinbarung

 

Nunmehr hat mir die Straßenbauverwaltung einen Vereinbarungsentwurf (s. Anlage) vorgelegt. Diese regelt die Kostenbeteiligung (voraussichtlich ca. 713.000,00 €), die Durchführung der Maßnahme durch die Straßenbauverwaltung sowie Fragen der Unterhaltung.

 

Festzuhalten bleibt, dass seitens der Straßenbauverwaltung keine anteiligen Planungskosten für die Maßnahme verlangt werden. Die in den Kostenregelungen aufgeführten Kosten für Grunderwerb werden voraussichtlich die Stadt aktuell finanziell nicht belasten. Schon im Vorfeld der Planfeststellung wurden seitens der Stadt Flächen für die B188n angekauft. Diese stehen nunmehr als Tauschflächen zur Verfügung. Im Rahmen der Flurbereinigung werden die erforderlichen Flächen für die Osttangente mit Flächen, die die Stadt im Besitz hat und die für die Trasse der B188n benötigt werden, getauscht.

 

Die anteiligen Baukosten für den Einmündungsbereich Osttangente / B188n gemäß § 12 Fernstraßengesetz, sind in den 713.000,00 € bereits einkalkuliert. Zusätzlich werden voraussichtlich Kosten für Herstellung und Pflege der im Zusammenhang mit der Osttangente anfallenden landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen anfallen. Die vorgesehenen Flächen für die Kompensation der Osttangente sind in der Anlage mit dargestellt.

 

Eine Ablösesumme für die Unterhaltung der Kreuzung der B188n mit der Osttangente ist nicht zu entrichten, da diese lediglich dann anfällt, wenn die Stadt nachträglich an eine bereits vorhandene Straße des Bundes oder Landes eine Gemeindestraße anschließt und somit einen Kreuzungspunkt erstellt.

 

Mit der genannten Vereinbarung werden die Voraussetzungen für den Bau der Osttangente geschaffen. Ich schlage dem Verwaltungsausschuss vor, der Vereinbarung wie vorgelegt, zuzustimmen.

 

Hinzuweisen bleibt darauf, dass im Zuge der Baumaßnahme B188n weitere Bauwerke, wie z.B. die Färberstraße, zu erstellen sind und hier, da es sich ebenfalls um städtische Projekte handelt, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen sein werden.

 

 

Anlage

Vereinbarung mit Lageplänen und Kostenermittlungen