Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e.V.
Vorlage
0051/06/16.WP
Aktenzeichen
10-031-08/7.8 Ro/En
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

Zu b)    Als Vertreter(in) der Stadt Burgdorf in die Hauptversammlung/Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e. V. wird

 

 

            Herr/Frau ..................................................................................................

 

 

            entsandt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf ab 01. September 1993 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Limnologie und Gewässerschutz e. V. (ALG) .

 

Zweck und Aufgaben des Vereins bestehen darin, die Oberflächengewässer und die in ihnen beheimatete Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Dies wird durch den Verein insbesondere durch folgende im § 3 der Satzung festgeschriebenen Ziele erreicht:

 

Datenerfassung über das Abflussverhalten der Fließgewässer.

Die Feststellung der Verunreinigung der Gewässer und der Verursacher durch ein Netz von Gewässerbeobachtern.

Bestandsaufnahmen als Hilfe für die Erstellung „Roter Listen“ für Tier- und Pflanzenarten.

Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden und Naturschutzbeauftragten.

Aufklärung der Öffentlichkeit.

Einwen­dungshilfen bei Planfeststellungsverfahren – Ausbau von Gewässern, Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen – für Mitglieder mit Wasser- und Fischereirechten.

Einsatz für die Erhaltung von Feuchtgebieten und für die Anlegung neuer Bereiche.

Der Schutz kleinerer Gewässer.

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.

 

Organe des Vereins sind

 

a)          die Hauptversammlung

b)           der Vorstand

c)          die Mitgliederversammlung.

 

Der Hauptversammlung obliegt nach § 12 der Vereinssatzung neben der Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer und der Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes die Genehmigung des Haushaltsplanes und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. Der Vorstand - der von der Hauptversammlung gewählt wird - führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Im obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel nach dem Haushaltsplan, während der Mitgliederversammlung die Beschlussfassung über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht nach der Satzung dem Vorstand (siehe voraufgegangene Ausführungen) obliegen, oder der Hauptversammlung übertragen sind.

 

Mit Ratsbeschluss vom 09.12.2004 wurde Herr Bernd Suszka, als Vertreter der Stadt Burgdorf in die Mitgliederversammlung/Hauptversammlung des Vereins entsandt.