Beschlussvorschlag:
Zu a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Zu
b) Als Vertreter(in) der Stadt Burgdorf
in die Hauptversammlung/Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft
Limnologie und Gewässerschutz e. V. wird
Herr/Frau
..................................................................................................
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom
26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf ab 01. September 1993 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Limnologie und Gewässerschutz e. V. (ALG) .
Zweck und Aufgaben des Vereins
bestehen darin, die Oberflächengewässer und die in ihnen beheimatete Tier- und
Pflanzenwelt zu schützen. Dies wird durch den Verein insbesondere durch
folgende im § 3 der Satzung festgeschriebenen Ziele erreicht:
Datenerfassung
über das Abflussverhalten der Fließgewässer.
Die Feststellung der
Verunreinigung der Gewässer und der Verursacher durch ein Netz von
Gewässerbeobachtern.
Bestandsaufnahmen als Hilfe für
die Erstellung „Roter Listen“ für Tier- und Pflanzenarten.
Zusammenarbeit mit anderen
Naturschutzverbänden und Naturschutzbeauftragten.
Aufklärung
der Öffentlichkeit.
Einwendungshilfen bei
Planfeststellungsverfahren – Ausbau von Gewässern, Wasserentnahmen und
Abwassereinleitungen – für Mitglieder mit Wasser- und Fischereirechten.
Einsatz
für die Erhaltung von Feuchtgebieten und für die Anlegung neuer Bereiche.
Der
Schutz kleinerer Gewässer.
Der Verein ist als gemeinnützig
anerkannt.
Organe des Vereins sind
a) die Hauptversammlung
b) der Vorstand
c) die Mitgliederversammlung.
Der Hauptversammlung obliegt nach
§ 12 der Vereinssatzung neben der Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer und der
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes die
Genehmigung des Haushaltsplanes und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. Der
Vorstand - der von der Hauptversammlung gewählt wird - führt die laufenden
Geschäfte des Vereins. Im obliegt die Verwaltung und Verwendung der
Vereinsmittel nach dem Haushaltsplan, während der Mitgliederversammlung die
Beschlussfassung über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht nach der
Satzung dem Vorstand (siehe voraufgegangene Ausführungen) obliegen, oder der
Hauptversammlung übertragen sind.
Mit Ratsbeschluss vom 09.12.2004
wurde Herr Bernd Suszka, als Vertreter der Stadt Burgdorf in die
Mitgliederversammlung/Hauptversammlung des Vereins entsandt.