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Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Kindertagesstätte Fröbelweg“ wird unter Berücksichtigung der
in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen vorangetrieben.
Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, notwendige vertragliche
Vereinbarungen mit der St. Pankratius Kirchengemeinde Burgdorf und ggf. dem
Kirchenkreis Burgdorf als Träger der Einrichtung auszuhandeln und
abzuschließen.
(Pollehn)
Sachverhalt und Begründung:
Das Gebäude der Kindertagesstätte Fröbelweg wird seit 1968 als
Kindertagesstätte genutzt. Diese Nutzung soll auch fortgeführt werden, jedoch
sind Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten notwendig, um die seit Inbetriebnahme
des Gebäudes veränderten Rahmenbedingungen einhalten zu können und das Angebot
der Kindertagesstätte um eine Gruppe zu erweitern.
Ursprünglich wurde die Kindertagesstätte als Halbtagseinrichtung
konzipiert. Die für diesen Zweck notwendigen räumlichen Voraussetzungen lagen
vor, mit den Jahren entwickelte sich die Einrichtung zu einer
Ganztagskindertagesstätte mit einer Krippengruppe und drei Kindergartengruppen.
Der dadurch notwendig gewordene Bewegungsraum wurde angebaut, zudem wurde ein
Gruppenraum vergrößert, um die erforderliche Mindestraumgröße für die Betreuung
von 25 Kindergartenkindern zu erreichen.
Die Krippe wurde im Jahre 2008 eröffnet und zunächst als Halbtagsgruppe
betrieben. Ein separater Schlafraum für die Krippe war zum Zeitpunkt der
Eröffnung als Halbtagsgruppe nicht erforderlich. Aufgrund der sich verändernden
Bedarfe wurden die Öffnungszeiten ausgeweitet, sodass nunmehr ein separater
Schlafraum vorzuhalten ist.
Im Zuge der Baumaßnahmen soll auch ein Differenzierungsraum für
Kleingruppenangebote/Beobachtungen (EBD/Elterngespräche) geschaffen werden. Der
vorhandene Verwaltungstrakt war ebenfalls für den ursprünglichen
Halbtagsbetrieb der Einrichtung dimensioniert und muss den heutigen und auch
künftigen Bedarfen angepasst werden. Weiterhin sind, um das Gebäude für die
nächsten Jahrzehnte nutzbar zu machen, die Erneuerung der Elektrik im
Altbestand des Gebäudekomplexes sowie eine Sanierung des Flachdachbereiches
einschließlich der Anschlusspunkte zu den Pultdachbereichen erforderlich.
Letztendlich bedarf auch die Cafeteria, in der die Kindergartenkinder ihre
Mahlzeiten einnehmen, einer Erweiterung und Lärmschutzmaßnahmen sind
durchzuführen.
Zwischenzeitlich hat es verschiedentliche Gespräche zwischen den
Beteiligten - Kirchengemeinde, Kirchenkreisamt und Stadtverwaltung - gegeben. Es besteht
Einigkeit dahingehend, dass die Kindertagesstätte zur Erfüllung der
Rechtsansprüche auf Krippen- bzw. Kindergartenplätze dauerhaft benötigt wird
und die vorgenannten Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, um den
Fortbestand der Einrichtung mit dann insgesamt 105 Plätzen in zwei
Krippengruppen und drei Kindergartengruppen zu gewährleisten (derzeit 87 Plätze
in einer Krippengruppe und drei Kindergartengruppen).
Die – nicht von anderer Stelle gedeckten - Investitionskosten sollen im
Rahmen eines auf 30 Jahre abzuschließenden Mietvertrages durch Mietzahlungen
refinanziert werden. Sollte das Gebäude wider Erwarten nicht für die gesamte
Dauer des Mietvertrages als Kindertagesstätte genutzt werden, steht der Stadt das
Recht zu, dieses bis zum Ende der 30-jährigen Laufzeit einer anderweitigen
Nutzung zuzuführen, wobei den Interessen der Kirchengemeinde Rechnung zu tragen
ist.
Zur Bewertung der Frage der Wirtschaftlichkeit des durch die
Kirchengemeinde an die Stadt herangetragenen Angebotes hat innerhalb der
Stadtverwaltung eine Abstimmung (beteiligte Organisationseinheiten:
Rechnungsprüfung, Finanzen, Controlling sowie Fachverwaltung) stattgefunden. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass es sich um ein wirtschaftliches Angebot
handelt.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Projektes sind folgende
Rahmenbedingungen einzuhalten:
-
Die
Kirchengemeinde realisiert in Eigenregie die Sanierung und die Erweiterung der
Kindertagesstätte Fröbelweg, sodass nach Fertigstellung zwei Krippengruppen
(maximal 30 Plätze) und drei Kindergartengruppen (maximal 75 Plätze) zur
Verfügung stehen.
-
Das
Raumprogramm orientiert sich an den Vorschriften des Niedersächsischen
Kindertagesstättengesetzes und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.
-
Es ist
ein Mietvertrag über die Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen, im Rahmen dessen
die Bau- sowie die Unterhaltungskosten im Rahmen einer Mietzahlung refinanziert
werden. Zusätzlich zu den Mietzahlungen werden zukünftig keine Zahlungen zu
Bauunterhaltung u.ä. geleistet.
-
Nach
Ablauf des auf 30 Jahre vereinbarten Mietvertrages steht der Stadt einseitig
eine Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.
-
Sollte
das Gebäude vor Ablauf des Mietvertrages nicht mehr als Kindertagesstätte
benötigt werden, steht der Stadt das Recht zu, dieses bis zum Ende der
30-jährigen Laufzeit einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, wobei den
Interessen der Kirchengemeinde Rechnung zu tragen ist.
Sachverhalt und Begründung: