Betreff
Kindertagesstätte Fröbelweg
Vorlage
BV 2020 1276
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Kindertagesstätte Fröbelweg“ wird unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen vorangetrieben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, notwendige vertragliche Vereinbarungen mit der St. Pankratius Kirchengemeinde Burgdorf und ggf. dem Kirchenkreis Burgdorf als Träger der Einrichtung auszuhandeln und abzuschließen.

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Gebäude der Kindertagesstätte Fröbelweg wird seit 1968 als Kindertagesstätte genutzt. Diese Nutzung soll auch fortgeführt werden, jedoch sind Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten notwendig, um die seit Inbetriebnahme des Gebäudes veränderten Rahmenbedingungen einhalten zu können und das Angebot der Kindertagesstätte um eine Gruppe zu erweitern.

 

Ursprünglich wurde die Kindertagesstätte als Halbtagseinrichtung konzipiert. Die für diesen Zweck notwendigen räumlichen Voraussetzungen lagen vor, mit den Jahren entwickelte sich die Einrichtung zu einer Ganztagskindertagesstätte mit einer Krippengruppe und drei Kindergartengruppen. Der dadurch notwendig gewordene Bewegungsraum wurde angebaut, zudem wurde ein Gruppenraum vergrößert, um die erforderliche Mindestraumgröße für die Betreuung von 25 Kindergartenkindern zu erreichen.

 

Die Krippe wurde im Jahre 2008 eröffnet und zunächst als Halbtagsgruppe betrieben. Ein separater Schlafraum für die Krippe war zum Zeitpunkt der Eröffnung als Halbtagsgruppe nicht erforderlich. Aufgrund der sich verändernden Bedarfe wurden die Öffnungszeiten ausgeweitet, sodass nunmehr ein separater Schlafraum vorzuhalten ist.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen soll auch ein Differenzierungsraum für Kleingruppenangebote/Beobachtungen (EBD/Elterngespräche) geschaffen werden. Der vorhandene Verwaltungstrakt war ebenfalls für den ursprünglichen Halbtagsbetrieb der Einrichtung dimensioniert und muss den heutigen und auch künftigen Bedarfen angepasst werden. Weiterhin sind, um das Gebäude für die nächsten Jahrzehnte nutzbar zu machen, die Erneuerung der Elektrik im Altbestand des Gebäudekomplexes sowie eine Sanierung des Flachdachbereiches einschließlich der Anschlusspunkte zu den Pultdachbereichen erforderlich. Letztendlich bedarf auch die Cafeteria, in der die Kindergartenkinder ihre Mahlzeiten einnehmen, einer Erweiterung und Lärmschutzmaßnahmen sind durchzuführen.

 

Zwischenzeitlich hat es verschiedentliche Gespräche zwischen den Beteiligten - Kirchengemeinde, Kirchenkreisamt und Stadtverwaltung - gegeben. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass die Kindertagesstätte zur Erfüllung der Rechtsansprüche auf Krippen- bzw. Kindergartenplätze dauerhaft benötigt wird und die vorgenannten Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, um den Fortbestand der Einrichtung mit dann insgesamt 105 Plätzen in zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen zu gewährleisten (derzeit 87 Plätze in einer Krippengruppe und drei Kindergartengruppen).

 

Die – nicht von anderer Stelle gedeckten - Investitionskosten sollen im Rahmen eines auf 30 Jahre abzuschließenden Mietvertrages durch Mietzahlungen refinanziert werden. Sollte das Gebäude wider Erwarten nicht für die gesamte Dauer des Mietvertrages als Kindertagesstätte genutzt werden, steht der Stadt das Recht zu, dieses bis zum Ende der 30-jährigen Laufzeit einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, wobei den Interessen der Kirchengemeinde Rechnung zu tragen ist. 

  

Zur Bewertung der Frage der Wirtschaftlichkeit des durch die Kirchengemeinde an die Stadt herangetragenen Angebotes hat innerhalb der Stadtverwaltung eine Abstimmung (beteiligte Organisationseinheiten: Rechnungsprüfung, Finanzen, Controlling sowie Fachverwaltung) stattgefunden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich um ein wirtschaftliches Angebot handelt.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung des Projektes sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

 

-      Die Kirchengemeinde realisiert in Eigenregie die Sanierung und die Erweiterung der Kindertagesstätte Fröbelweg, sodass nach Fertigstellung zwei Krippengruppen (maximal 30 Plätze) und drei Kindergartengruppen (maximal 75 Plätze) zur Verfügung stehen.

 

-      Das Raumprogramm orientiert sich an den Vorschriften des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.

 

-      Es ist ein Mietvertrag über die Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen, im Rahmen dessen die Bau- sowie die Unterhaltungskosten im Rahmen einer Mietzahlung refinanziert werden. Zusätzlich zu den Mietzahlungen werden zukünftig keine Zahlungen zu Bauunterhaltung u.ä. geleistet.

 

-      Nach Ablauf des auf 30 Jahre vereinbarten Mietvertrages steht der Stadt einseitig eine Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.

 

-      Sollte das Gebäude vor Ablauf des Mietvertrages nicht mehr als Kindertagesstätte benötigt werden, steht der Stadt das Recht zu, dieses bis zum Ende der 30-jährigen Laufzeit einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, wobei den Interessen der Kirchengemeinde Rechnung zu tragen ist. 

 

 

    

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung: