Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Das als Anlage beigefügte Raumprogramm für den Erweiterungsbau der
Grundschule Otze zur Realisierung einer zweizügigen Grundschule und einer
Ein-Feld-Sporthalle wird beschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind
für die jeweiligen Haushalte zu beantragen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Sanierungsbedarf der Sporthalle der Grundschule Otze wurde im Jahr
2016 festgestellt (u. a. Glasbausteine). Zugleich wurden Überlegungen
angestellt, die Schulmensa in der jetzigen Kindertagesstätte einzurichten.
Diese Überlegungen wurden verworfen, da zwischenzeitlich festgestellt worden
war, dass die Kindertagesstätte erweitert werden musste. Die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Baumaßnahmen sind zwischenzeitlich weitgehend
abgeschlossen. Parallel zum Bedarf der Kindertagesstätte für eine Erweiterung
hatten der Schulträger sowie die Grundschule Otze einen erhöhten Bedarf an
Schulraum, Mensa und Sporthallenkapazitäten angemeldet. Dieser Bedarf wurde mit
Beschluss vom 29.05.2018 im Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf anerkannt.
Anfang 2018 entstand aus den einzelnen Maßnahmen:
1.
Erweiterungsbau
Schule mit Mensa
2.
Erweiterungsbau
Kita
3.
Neubau
Sporthalle
eine Gesamtkonzeption (Arbeitstitel Trilogie).
In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am
19.11.2018 in der Grundschule Otze hat die Verwaltung erstmalig die
Gesamtkonzeption Schule, Kita und Sporthalle mithilfe einer Machbarkeitsstudie
vorgestellt. Im Weiteren wurden eine Informationsveranstaltung am 24.01.2020
sowie mehrere Arbeitstreffen mit den Nutzergruppen Schule, Kita und Sport
durchgeführt.
Nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2018 auf der Grundlage der Vorlagen 2017 0137 ff. betreffend „Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017; Auswertung Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2016“ einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
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Der Raumbedarf der Burgdorfer
Grundschulen wird anerkannt und soll über folgende Einzelmaßnahmen
sichergestellt werden: - GS
Otze: Erweiterungsbau zur Sicherstellung der 2-zügigen Grundschule
einschließlich Mensa, Küche und Neubau einer Ein-Feld-Sporthalle - GPGS:
Neubau einer 4-zügigen Grundschule - ALGS:
Anbau eines Raumes (Größe eines AUR) sowie die bauliche Trennung eines
vorhandenen Raumes (PC-Raum) Demnach werden Änderungen der
Schuleinzugsbereiche nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Notwendige Sanierungsmaßnahmen an den
Burgdorfer Grundschulen sind fortlaufend begleitend durchzuführen. |
Im
Rahmen der Konkretisierung wurde das Raumprogramm – unter Berücksichtigung des
pädagogischen Konzeptes der Grundschule – für einen Erweiterungsbau in
Zusammenarbeit mit der Grundschule Otze erarbeitet. Hierbei sind die
Anforderungen und Bedarfe für eine inklusiv arbeitende zweizügige
Grundschule berücksichtigt worden.
Das
Raumprogramm für den Erweiterungsbau der Grundschule Otze ist mit der Schule
und im Weiteren mit den beiden Otzer Sportvereinen „SV Hertha Otze“ und „TTC
Otze“ abgestimmt worden.
Das
beigefügte Raumprogramm der Grundschule Otze ist vor Ort umsetzbar.
Mit der beauftragten
Machbarkeitsuntersuchung konnte geklärt werden, dass das erarbeitete
Raumprogramm unter Wahrung der Gebäudebeziehungen und Nutzerbedarfe sowie der
gesetzlichen Vorgaben (Vermeiden einer weiteren Zeit in Anspruch nehmenden
Bauleitplanung; Beachtung des § 34 Baugesetzbuch – unbeplanter Innenbereich,
Voraussetzung des Einfügens der Gebäude in die Umgebung) grundsätzlich am
Standort Heeg 17 realisiert werden kann.
Für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes der Grundschule Otze und der Otzer Vereine haben sich die Nutzer Grundschule Otze, Kita und Sportvereine dafür ausgesprochen, einen Neubau einer Sporthalle im südlichen Bereich im Anschluss an das Schulgebäude nicht auszuschließen, da somit unterbrechungsfrei eine Sporthalle verfügbar ist.
Die Otzer Vereine beabsichtigen,
über eine finanzielle Beteiligung am Bauvorhaben mitzuwirken. Der
Regionssportbund fördert Bauvorhaben auch von Vereinen, die nicht Träger der
Baumaßnahme sind. Für eine Bewilligung dieser Art (Verein ist nicht Träger der
Maßnahme) sind weitere Gespräche zum Vorhaben mit dem Regionssportbund
notwendig. Der Antrag auf eine Förderung für das Jahr 2022 muss bis 15.08.2021
durch den Verein gestellt werden.
Für
die Realisierung des Erweiterungsbaus der Grundschule Otze ist der folgende
grobe Ablauf vorgesehen:
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Nach erfolgter
Vorarbeiten ist der Auftrag für die Planungsvergabe für Herbst 2021 vorgesehen.
·
Für die Planungszeit
wird ein Zeitraum vom Herbst/Winter 2021 bis Frühling 2023 angenommen.
·
Die Bauphase bis zur Fertigstellung
wird sich voraussichtlich vom Frühling/Sommer 2023 bis zum Sommer 2025
erstrecken.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die jeweiligen Haushalte zu
beantragen.
(Pollehn)