Betreff
Wahl einer neuen Ortsbürgermeisterin / eines neuen Ortsbürgermeisters
Vorlage
BV 2020 1247
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur neuen Ortsbürgermeisterin / zum neuen Ortsbürgermeister im Ortsrat Otze wird

 

                         Herr/Frau ..................................................

 

gewählt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ist eine Neuwahl während der Wahlperiode erforderlich, weil der/die Vorsitzende aus dem Amt ausgeschieden ist, so ist für den Rest der Wahlperiode eine neue Ortsbürgermeisterin / ein neuer Ortsbürgermeister zu wählen.

 

Gemäß § 92 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Ortsrat den Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin aus seiner Mitte. Die Wahl leitet bei Neuwahlen der stellvertretende Ortsbürgermeister. Für den Fall, dass der stellvertretende Ortsbürgermeister selbst zur Wahl steht, leitet das älteste anwesende, hierzu bereite Mitglied die Wahl.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist geheim zu wählen.

 

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)