Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Zur neuen Ortsbürgermeisterin / zum neuen Ortsbürgermeister im Ortsrat
Otze wird
Herr/Frau
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gewählt.
Sachverhalt und Begründung:
Ist eine Neuwahl während der Wahlperiode erforderlich, weil der/die Vorsitzende aus dem Amt ausgeschieden ist, so ist für den Rest der Wahlperiode eine neue Ortsbürgermeisterin / ein neuer Ortsbürgermeister zu wählen.
Gemäß § 92 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Ortsrat den Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin aus seiner Mitte. Die Wahl leitet bei Neuwahlen der stellvertretende Ortsbürgermeister. Für den Fall, dass der stellvertretende Ortsbürgermeister selbst zur Wahl steht, leitet das älteste anwesende, hierzu bereite Mitglied die Wahl.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist geheim zu wählen.
In Vertretung
(Kugel)