Beschlussvorschlag:
Zu a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Zu
b) Als Vertreter in die
Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro regio e.V.“ wird
Herr/Frau
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benannt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2000
beschloss der Rat der Stadt Burgdorf den Beitritt der Stadt Burgdorf zum
Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze ab 01.01.2001.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind
die Organe des Vereins
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
Gemäß § 10 werden die Mitglieder
des Vorstandes für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung aus
dem Kreis der Mitglieder gewählt.
Gemäß § 13 der Vereinssatzung hat
jedes Mitglied des Vereins eine Stimme. Es kann sich in der
Mitgliederversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen
Vertreter vertreten lassen.
Seit Gründung des Vereins nimmt
die Fachabteilung (Wirtschaftsförderung- und Liegenschaftsabteilung) die
Mitgliedschaftsrechte wahr. Mit Ratsbeschluss vom 09.12.2004 wurde als
Vertreter in die Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro regio
e.V.“ Herr Dipl.-Oec. André Scholz entsandt.
Es empfiehlt sich, auch für die
Zukunft die Vertretung der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung durch den
Fachbereich wahrnehmen zu lassen.