Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Ausbildungsverbund "pro regio e.V."
Vorlage
0050/06/16.WP
Aktenzeichen
10-031-08/7.12 Ro/En
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

Zu b)    Als Vertreter in die Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro regio e.V.“ wird

 

 

            Herr/Frau .....................................................................................................

 

            benannt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2000 beschloss der Rat der Stadt Burgdorf den Beitritt der Stadt Burgdorf zum Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze ab 01.01.2001.

 

Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die Organe des Vereins

 

 

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand.

 

Gemäß § 10 werden die Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.

 

Gemäß § 13 der Vereinssatzung hat jedes Mitglied des Vereins eine Stimme. Es kann sich in der Mitgliederversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter vertreten lassen.

 

Seit Gründung des Vereins nimmt die Fachabteilung (Wirtschaftsförderung- und Liegenschaftsabteilung) die Mitgliedschaftsrechte wahr. Mit Ratsbeschluss vom 09.12.2004 wurde als Vertreter in die Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro regio e.V.“ Herr Dipl.-Oec. André Scholz entsandt.

 

Es empfiehlt sich, auch für die Zukunft die Vertretung der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung durch den Fachbereich wahrnehmen zu lassen.