Sachverhalt und Begründung:
Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH beabsichtigt im Stadtgebiet Burgdorf eine Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante FttH (Fibre-to-the-Home – Glasfaser bis ins Haus), bestehend aus Glasfaserleitungen oder Leerrohrsystemen, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen, auszubauen und zu nutzen.
Die Deutsche Glasfaser ist ein Unternehmen, welches ursprünglich von der niederländischen Investmentgesellschaft Reggeborgh gegründet wurde und seit Mitte 2015 unter mehrheitlicher Beteiligung des US-Investors KKR agiert. Seit 2018 ist die Deutsche Glasfaser, nach eigenen Aussagen, deutschlandweit marktführender FttH-Anbieter, mit den meisten Vertragskunden.
Seit Anfang 2020 bieten zwei neue zusätzliche Investoren EQT und OMERS als Eigentümer und erfahrene Glasfaserinvestoren die Finanzkraft für weiteres Wachstum.
EQT ist eine börsenorientierte schwedische Investmentgesellschaft mit aktuell 41 Milliarden Euro an verwandeltem Beteiligungsvermögen. 2019 hat EQT die Mehrheitsanteile am saarländischen Telekommunikationsunternehmen inexio übernommen und ist im Besitz einer Reihe führender Glasfasernetzbetreiber in Europa.
OMERS ist einer der größten kanadischen Pensionsfonds mit Anlagevermögen von ca. 70 Milliarden Euro. In Deutschland bestehen OMERS-Beteiligungen unter anderem an Tank&Rast sowie an VTG.
Das Gesamterschließungskonzept besteht im Kern aus privatwirtschaftlichen, geförderten und dem Eigeninitiativen Ausbau.
Nachdem die Vodafone Kabel Deutschland GmbH bereits im Jahr 2019 Teile der Gewerbegebiete in Nordwest, der Weststadt, der Nordstadt und Hülptingsen mit Glasfaserleitungen ausgebaut hat, möchte nun die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH eigenwirtschaftlich den Ausbau der Wohngebiete durchführen.
Wie auch die Vodafone Kabel Deutschland GmbH strebt die Deutsche Glasfaser eine Vereinbarung eines Kooperationsvertrages auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit der Stadt Burgdorf an. Hierzu gab es bereits ein Anlaufgespräch. Der Entwurf des Kooperationsvertrages ist der Anlage (s. Anlage Nr. 3) beigefügt.
Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 ist ein deutsches Bundesgesetz.
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten (TKG §1).
Gemäß dem § 68 TKG ist der Bund befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck der Verkehrswege dauerhaft beschränkt wird. Als Verkehrswege gelten öffentliche Wege, Plätze, Brücken und Tunnel sowie die öffentlichen Gewässer.
Im Umkreis des Gebietes der Region Hannover wurden bereits Kommunen durch die Deutsche Glasfaser erschlossen. Zu den zurzeit im Ausbau befindenden Gebieten zählen u.a. die Gemeinde Wietze (Ende 2019 abgeschlossen), die Gemeinde Burgwedel (im Ausbau), die Gemeinde Winsen Aller (5. KW 2020 Bauanlauf), sowie die Gemeinde Wedemark. In der Wedemark kooperiert die Deutsche Glasfaser mit dem in der Region Hannover ansässigen Glasfaseranbieter htp GmbH.
Für das Stadtgebiet Burgdorf wurde bei dem ersten Anlaufgespräch zwischen der Deutschen Glasfaser und der Stadt Burgdorf Mitte Juli 2019 ein Übersichtsplan der Erschließungsgebiete übergeben (s. Anlage Nr. 4). Die Ortsteile Ramlingen, Ehlershausen, Otze sowie Weferlingsen sollen erschlossen werden. Zudem war geplant, die Haupttrasse von Weferlingsen in Richtung Sorgensen und von Otze in Richtung Schillerslage zu verlegen.
Nach einem weiteren Termin am 05.12.2019 wurde der Übersichtsplan mit den Ausbaugebieten für das Stadtgebiet Burgdorf seitens der Deutschen Glasfaser aktualisiert. Hieraus geht hervor, das gesamte Stadtgebiet Burgdorf auszubauen.
Laut Deutscher Glasfaser sollen hier ca. 13.900 Wohneinheiten erschlossen werden.
Grundsätzliche Voraussetzung für den Ausbau des Glasfasernetzes ist der Abschluss einer ausreichenden Anzahl von Verträgen. Hierfür wird eine Abschlussrate im jeweiligen Ausbaugebiet von min. 40 % benötigt.
Sofern die o.g. Nachfragebündelung mit dem Abschluss von 40 % erfüllt sind, beginnt der Ausbau des Glasfasernetzes i.d.R. in folgenden Phasen:
Phase 1: Errichtung eines
Containerbüros für die Deutsche Glasfaser (s. Seite 7)
Errichtung eines Containerbüros vor Ort, für An- und Rückfragen von Bürgern
Phase 2: Setzen von
Hauptverteilerschränken (s. Seite 7)
Ausgangspunkt des neuen Netzes ist der Hauptverteiler, auch PoP (Point of Presence) genannt. Dieses garagenähnliche Gebäude – abhängig von der Größe des Anschlussgebietes können es auch mehrere sein – wird eigens für das neue Netz errichtet.
Maße: min. ca. 6,00 m x 2,50 m
Phase 3: Setzen von
Unterverteilerschränken (s. Seite 8)
Von den Hauptverteilerschränken aus werden gebündelte Glasfaserleitungen („Speedpipes“ aus 96 Glasfasern) zu kleineren Unterverteilern, sogenannte DP (Distibution Points) verlegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass jeder Straßenzug ein Unterverteilerschrank erhält.
Phase 4: Verlegen der Glasfaserleitungen zum Hausübergabepunkt (HÜP) (s. Seiten 8-10)
Von den Unterverteilern aus, werden die Glasfaserleitungen bis zum Hausübergabepunkt/ins Haus verlegt.
Internetrecherchen über laufende bzw. abgeschlossene Projekte der Deutschen Glasfaser haben ergeben, dass bei anderen Kommunen mangelhafte Arbeiten bzw. Mängel in der Bauleitung beklagt wurden. Hierzu sind auch Presseveröffentlichungen zu finden (s. Anlage Nr. 1)
Den bisherigen Erfahrungen
nach wickelt die Deutsche Glasfaser Ihre Planung über den Online-Kartendienst
Google Earth ab. Die detaillierte Planung wird anschließend an ein
Generalunternehmen abgegeben, welches die tiefbautechnischen Arbeiten wiederum
durch Subunternehmen bzw. Sub-Subunternehmen durchführen lässt.
Die vorliegenden
Erkenntnisse zeigen, dass diese Subunternehmen und Sub-Subunternehmen
weitestgehend nicht nach den gültigen technischen Regelwerken / den anerkannten
Regeln der Technik, wie z.B. den Regelwerken der FGSV (Forschungsgesellschaft
für Straßen und Verkehrswesen), der DIN EN, der RStO (Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), der ZTV Asphalt-StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von
Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt), arbeiten.
Aufgrund dessen besteht ein
großer Verschleiß an General- und Subunternehmen. In einer Kommune wechselte
z.B. im Jahr 2019 der Planer dreimal, das Generalunternehmen sowie das
Sub-Subunternehmen viermal.
Folgende Arbeiten wurden
größtenteils nicht fachgerecht ausgeführt:
- Oberboden
und bindige Böden werden als Tragschicht in Gehwegen eingebaut und
mangelhaft verdichtet.
- Beschädigte/gebrochene
Gehwegplatten und Pflastersteine werden nicht ausgetauscht, sondern wieder
verlegt.
- Bei
den Tiefbauarbeiten, kam es bereits zu diversen Schäden an Fremdleitungen
(Gas-, Strom- und Telefonleitungen), wodurch teilweise schon gerichtliche
Verfahren eingeleitet wurden.
- Tiefbautechnische
Arbeiten werden teilweise durchgeführt, ohne Besitz einer VAO (Verkehrsrechtlichen
Anordnung).
- Leitungen
werden in Mindertiefe verlegt <0,60 m.
Aufgrund der stetig
wechselnden Subunternehmen, sind Mängelansprüche/-beseitigungen kaum möglich,
da die Firmen nicht ortsansässig sind.
Eine Erreichbarkeit mit dem
Abrücken des Subunternehmers ist ebenfalls nicht mehr gegeben, da die Firmen
nicht ortsansässig, sondern häufig in anderen Staaten angesiedelt sind.
In einem Fall wurde an einem
Freitagnachmittag der Leitungsgraben vor einer Zufahrt ohne jegliche
Sicherungsmaßnahmen ausgehoben und nicht wieder verschlossen. Für die
Eigentümerin, welche zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Entbindung stand, gab es
keine Überquerungsmöglichkeit. Laut Rücksprache mit der Gemeinde war die
ausführende Firma zu diesem Zeitpunkt bereits abgerückt und nicht mehr
erreichbar.
Ebenfalls wurde die
Erfahrung gemacht, dass Arbeiten auf Privatgrundstücken ohne jegliche
Ankündigung durchgeführt worden sind.
In einer Kommune wurde zudem
die Berufsgenossenschaft hinzugezogen, da die Arbeitszeiten gem. dem
Arbeitsschutzgesetz nicht eingehalten wurden. Hier wurde durchgängig bis spät
in die Nacht gearbeitet, wodurch es zu zahlreichen Bürgerbeschwerden kam.
Aufgrund der o.g. Punkte
gingen bei einem Sachbearbeiter 27 Stk. Beschwerdeanrufe an einem Tag von
Bürgern bzgl. der tiefbautechnischen Arbeiten durch die Deutsche Glasfaser ein.
In einer Stellungnahme zu
den Arbeiten hieß es: „Der derzeitige
Subdienstleister sei an der einen oder anderer Stelle als vielleicht nicht ganz
geeignet anzusehen, diese Arbeiten durchzuführen“.
Daraus kann vermutet werden,
dass eine Auswahl der ausführenden Firmen nicht auf Grundlage von
Qualifikation, Qualität und Kompetenz basiert, sondern lediglich dem
finanziellen Aspekt folgt.
Ein Entscheidungsrecht für
die Auswahl des Tiefbauunternehmens wurde von der Tiefbauabteilung bei einem
Vorgespräch bzgl. der Änderungen des Kooperationsvertrages angestrebt. Die
Deutsche Glasfaser lehnte dieses Entscheidungsrecht jedoch ab.
Es gab folgende Empfehlungen
von zuständigen Sachbearbeitern zu den Bauprojekten:
1.
Dokumentation
und Überwachung der Arbeiten:
Kontrolle über die
Einhaltung der technischen Regelwerke bei Tiefbauarbeiten (Herstellung des
Leitungsgrabens, Einhaltung der Mindestverlegetiefe,
Oberflächenwiederherstellung inkl. Aufbau), Absperrung gemäß der
verkehrsrechtlichen Anordnung
2.
Keine
Verlegung in Asphalt durch Fräsverfahren:
Bzgl. des Fräsverfahren gibt
es das Microtrenching, das Minitrenching sowie das Macrotrenching.
Microtrenching: Trenchverfahren zu
Herstellung von schmalen Schlitzen mit einer Breite von 8 cm bis 12 cm durch
Fräsen zur Verlegung von Leerrohren für Glasfaserleitungen. Die Verlegetiefe
der Leitungen beträgt mindestens 30 cm.
Minitrenching: Trenchverfahren zu
Herstellung von schmalen Schlitzen oder Gräben mit einer Breite von 12 cm bis
20 cm durch Fräsen zur Verlegung von Leerrohren für Glasfaserleitungen. Die
Verlegetiefe der Leitungen beträgt mindestens 30 cm.
Macrotrenching: Trenchverfahren zu Herstellung
von schmalen Schlitzen oder Gräben mit einer Breite von 20 cm bis 30 cm durch
Fräsen zur Verlegung von Leerrohren für Glasfaserleitungen. Die Verlegetiefe
der Leitungen beträgt mindestens 30 cm.
Die Verfahren beanspruchen
nur sehr wenig Platz und ermöglichen eine schnelle Fertigstellung von Trassen,
beinhalten aber Risiken.
Anzumerken ist, dass zu den
beschriebenen Bauverfahren bisher keine langfristigen Erfahrungen in
Deutschland vorliegen.
Sämtliche Trenchingtechniken
entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
3.
Wenn
möglich, Verlegung im Grünstreifen
Optimal ist die Verlegung im
Grünstreifen, da die Wiederherstellung der Oberfläche nicht so anspruchsvoll
wie in befestigten Bereichen ist (gem. den technischen Regelwerken).
4.
Wurzelschutz:
Auf die Einhaltung der
Regelwerke (DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen
bei Baumaßnahmen, sowie die RAS-LP4) sollte geachtet werden, da bei den Tief-
und Fräsarbeiten oftmals Wurzeln beschädigt/gekappt werden, welche die
Standsicherheit der Bäume gefährden.
5.
Bodenaustausch:
Vorhandener, evtl.
belasteter und nicht wiederverwendbarer Boden muss ausgetauscht werden, um die
anerkannten Regeln der Technik und den damit verbundenen frostsicheren Aufbau
zu gewährleisten.
6.
Querungen
nur in geschlossener Bauweise
Bei der konventionellen
Bauweise wurde die Wiederherstellung der Tragschichten, sowie des Oberbaus
nicht fachgerecht durchgeführt. Sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen
wird eine geschlossene Bauweise empfohlen, da der tiefbautechnische Aufwand geringer
und Komplikationen mit Verkehrsteilnehmern vorgebeugt wird.
Es sollte dennoch vorher
eine sensible Risikoabwägung getroffen werden.
Nicht sämtliche Arbeiten in
Zusammenhang mit der deutschen Glasfaser liefen mit Komplikationen ab.
So gab es z.B. in einer
Kommune, in der die Deutsche Glasfaser mit der htp GmbH kooperiert, keine
negativen Anmerkungen zu den Tiefbauarbeiten.
Die
Oberflächenwiederherstellung steht hier noch aus. Lediglich Verzögerungen durch
Materialengpässe behinderten und verzögerten die Arbeiten.
Die für den Breitband- bzw.
Glasfaserausbau federführende Region Hannover konnte auf Nachfrage die
genannten Beschwerden für die bislang in der Region durchgeführten Maßnahmen,
vor allem für Burgwedel nicht bestätigen.
Eine Kooperation z.B. mit
der htp wie in der Wedemark wäre gleichwohl empfehlenswert.
Teilweise wurde für die
Projektüberwachung ein Ingenieurbüro von der Kommune beauftragt.
Die Vertragslaufzeit in dem
Kooperationsvertragsentwurf von 30 Jahren sollte - wie in dem bereits
geschlossenen Kooperationsvertrag mit der Vodafone Kabel Deutschland GmbH - auf
2 Jahre verringert werden. Diese Verringerung der Vertragslaufzeit wurde
seitens der Deutschen Glasfaser abgelehnt, mit der Begründung, dass die
Kooperationsbanken bei einer Vertragslaufzeit von <30 Jahren, keine
Gelder zur Verfügung stellen.
Der vorliegende Kooperationsvertrag wurde durch einen
von der Stadt Burgdorf beauftragten Rechtsanwalt geprüft (s. Anlage 2).
Sofern die Stadt Burgdorf
der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages nicht zustimmt, kann davon
ausgegangen werden, dass die Deutsche Glasfaser, aufgrund von fehlenden
Investitionsgeldern, das Stadtgebiet nicht ausbaut.
Sollten entgegen des
Beschlussvorschlages die politischen Gremien einer Kooperationsvereinbarung
zwischen der Deutschen Glasfaser und der Stadt Burgdorf zustimmen, sollte
seitens der Stadt Burgdorf ein Ingenieurbüro mit der Überwachung der Arbeiten
beauftragt werden.
Anlagen:
1.
Zeitungsartikel
– Komplikationen zwischen Kommunen und der Deutschen Glasfaser
2.
Einschätzung
über die Rechtsgrundlage: Vertragslaufzeit und Unterbringung anderer
öffentlicher
Betreiber TK-Netze nach Abschluss des Vertrages
3.
Kooperationsvertrag
4.
Übersichtsplan
Ausbaugebiete
Bild Containerbüro Deutsche Glasfaser
https://www.glasfaser-moembris.de/sonderoeffnung-des-info-points-am-30-september/
Bild Hauptverteilerschrank
(PoP)
https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/bau/
Bild Unterverteilerschrank
http://peter-pernsteiner.de/wp-content/uploads/2018/05/PoP-Besichtigung-Zorneding-2018-05-17_02.jpg
Bilder Verlegung
Glasfaserleitungen
https://www.halternerzeitung.de/haltern/web-artikel-1286814.html
https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/eifel/deutsche-glasfaser-stoppt-bauarbeiten_aid-34237091
https://celleheute.de/glasfaserausbau-in-wietze-generalunternehmer-reagiert-auf-kritik
https://www.wz.de/nrw/rhein-kreis-neuss/neuss/die-deutsche-glasfaser-darf-ihren-netzausbau-fortsetzen_aid-27114671
(Pollehn)