Betreff
Errichtung eines Schwalbenturmes
Vorlage
M 2020 1167
Aktenzeichen
67.022.003
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Der NABU möchte auf einer städtischen Grünfläche einen Schwalbenturm (Bsp. siehe Anlage 2) errichten, um Nistmöglichkeiten für die bedrohten Vogelarten Mehlschwalbe und Haussperling zu schaffen. Unter Zugrundelegung bestimmter Kriterien (u.a. Lage im besiedelten Bereich, Vorhandensein öffentlicher Flächen) und Prüfung verschiedener Standorte wird vom NABU nach Rücksprache mit der Stadt der Standort gemäß Anlage 1 in der öffentlichen Grünanlage „Südlich Beerbuschweg“ empfohlen.

Der Schwalbenturm wird eine Gesamthöhe von etwa 6 m haben. Da es sich gemäß Vermerk zur Errichtung eines Schwalbenturmes von Abt. 63, um eine verfahrensfreie Baumaßnahme handelt, ist ein bautechnischer Nachweis nicht erforderlich.

Finanziert wird diese Artenschutzmaßnahme über Fördermittel bzw. durch Eigenleistungen des NABU. Die Stadt Burgdorf stellt lediglich die Fläche zur Verfügung.

Je nachdem, wann die Fördermittel zur Verfügung stehen, kann der Bau noch in diesem Frühjahr oder erst im Winterhalbjahr 2020/2021 erfolgen.

Um eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Anwohnern zu erreichen, werden diese vom NABU vor Beginn der Bauarbeiten über die geplante Maßnahme informiert.

Es bestehen keine Einwände, die gegen das Projekt sprechen.

Mit dem NABU wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen.

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Abbildung eines Schwalbenturmes

 

 

 

 

(Pollehn)