Beschlussvorschlag:
ZU a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Zu
b) Gemäß § 111 NGO wird in die
Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für „Historische Fachwerkstädte
e.V.“
Frau Baurätin z. A. Julia Gottlieb oder ein(e) von ihr bestimmte(
r) Vertreterin/Vertreter
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft der Historischen Fachwerkstädte e. V. (ARGE) zum 01.
September 1993 geworden.
Entsprechend der Satzung der Arbeitsgemeinschaft Historischer Fachwerkstädte e. V. verbindet die Arbeitsgemeinschaft Städte der Bundesrepublik Deutschland mit bedeutendem alten Fachwerkbestand und historisch nennenswerter Bausubstanz. Diese wollen im gegenseitigem Erfahrungsaustausch und im gemeinsamen Handeln die Erhaltung ihrer historischen städtebaulichen Strukturen durch Einbeziehung in die Ortsplanung fördern. Dies geschieht entsprechend § 1 Abs. 6 der Vereinssatzung durch
a) Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Stadtsanierungen, insbesondere auf Objektsanierungen unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nach dem Baugesetzbuch und in Modernisierungsprogrammen.
b) Erfahrungsaustausch zu stadtbildpflegerischen Maßnahmen und deren Absicherung, z. B. in Ortssatzungen.
c) Förderung aller Maßnahmen, die zu einer positiven Bewertung der historisch bedingten städtebaulichen Strukturen in der Stadtentwicklungsplanung beitragen. Dabei geht es um Aspekte der Nutzung, Funktionsmischungen, um eine angemessene Bewertung des Verkehrs und um die sozialen Probleme.
d) Initiativen zur finanziellen und steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und zur Berücksichtigung ihrer besonderen Probleme aus Planungs-, Bau- und Gewerberecht.
e) Förderung der Interesses der Bürgerschaft, insbesondere von Handel und Gewerbe, an der historischen Tradition ihrer Städte durch Information, Wettbewerbe u. ä.
f) Förderung und Fortbildung des eingesessenen Handwerks, Wiederbelebung und Neuentwicklung von Techniken zur fachgerechten Erhaltung der historischen Substanz.
Die Organe der Arbeitsgemeinschaft
sind
1. die
Mitgliederversammlung
2. der
Vorstand
3. die
Arbeitsgruppen „Baurecht“, „Bautechnik“ und „Deutsche Fachwerkstraße“.
Die Fachabteilung hält die
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft für erforderlich.
Eine Entsendung, wie sie § 111 NGO
(Beschluss des Rates zur Entsendung eines Vertreters in die
Mitgliederversammlung) vorsieht, ist lt. Ratsbeschluss vom 09. Dezember 2004
für den zwischenzeitlich im Ruhestand stehenden Baudirektor, Herrn Georg
Koenig, und als dessen Vertreterin, Frau Dipl.-Ing. Behncke gefasst worden.
Das Fachamt regt an, den
Ratsbeschluss so flexibel zu gestalten, dass entsprechend der Tagesordnung der
Arbeitsgemeinschaft die jeweiligen Abteilungen die Vertretung der Stadt
Burgdorf in der Mitgliederversammlung wahrnehmen können.
Es wird daher empfohlen, in die
Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für „Historische Fachwerkstädte
e.V.“ die Baurätin z.A. Frau Julia Gottlieb zu entsenden, wobei die
Entscheidung ob diese selbst die Mitgliederversammlung besucht, oder sie einen
Vertreter/eine Vertreterin entsendet, von ihr aufgrund der übersandten
Tagesordnung entschieden wird.