Betreff
Wahl der/des stellv. Ratsvorsitzenden
Vorlage
0005/06/16.WP
Aktenzeichen
10-022-28.2 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschläge:

 

- o h n e -

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 43 Abs. 2 NGO beschließt der Rat über die Vertretung der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden. Der Beschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit gem. § 47 Abs. 1 NGO i.V.m. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung.

 

Die entsprechenden Formulierungen des Landesrechts geben einen Inhalt des Beschlusses nicht vor, weshalb sowohl eine bestimmte Person berufen werden kann, als auch - der jeweilige - Inhaber einer Funktion, z.B. der stellv. Bürgermeister/die stellv. Bürgermeisterin.

 

Außerdem bestimmt der Rat auch die Zahl der Vertreter.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass dem Rat nicht angehörende Personen nicht zur Vertreterin oder zum Vertreter des/der Ratsvorsitzenden bestellt werden können.