Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung und im Vorstand des Verkehrs- und Verschönerungsvereins e.V.
Vorlage
0047/06/16.WP
Aktenzeichen
10-031-08/7.3 Ro/En
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Verwaltungsausschuss hat von der Vorlage Kenntnis genommen.

 

Zu b)    Der Rat beschließt, in die Mitgliederversammlung und in den Vorstand des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Stadt Burgdorf e.V. wird Bürgermeister Alfred Baxmann entsandt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Seit Neugründung im Jahre 1950 ist die Stadt Burgdorf Mitglied des Verkehrs- und Verschönerungsvereins.

 

Organe des Vereins sind:

 

            a) der Vorstand

            b) die Mitgliederversammlung

            c) der Geschäftsführer.

 

Gemäß § 13 Satz 6 der aktuellen Satzung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins vom 17. März 1986 hat jedes Mitglied eine Stimme.

 

Gemäß § 11 der Satzung besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und 13 Beisitzern. Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen teil. Kraft Amtes sind der Bürgermeister der Stadt Burgdorf und der Stadtdirektor der Stadt Burgdorf Beisitzer, die sich im Fall ihrer Verhinderung vertreten lassen können.

 

Mit Einführung der „Eingleisigkeit“ (01.12.2004) nimmt der hauptamtliche Bürgermeister die Funktion des Hauptverwaltungsbeamten (bisher Stadtdirektor) im Rahmen seiner „Organstellung“ wahr.

 

Die Vorschrift des § 11 der Vereinssatzung ist deshalb dahingehend auszulegen, dass der Bürgermeister kraft Amtes sowohl die Funktion des bisherigen Stadtdirektors als auch die des bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeisters in sich vereint, mit der Folgewirkung, dass aufgrund der Vorschrift des § 11 der Vereinssatzung der Bürgermeister als Beisitzer im Vorstand des VVV fungiert.

 

Gemäß § 111 Abs. 1 NGO werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ein der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt.

 

Es würde wenig Sinn machen, in die Mitgliederversammlung des VVV zur Wahrnehmung der Rechte der Stadt Burgdorf nicht den Bürgermeister, der kraft Amtes Beisitzer im Vorstand des VVV ist, zu entsenden, um diesen dann in Unkenntnis der Beschlüsse der Mitgliederversammlung die Interessen der Stadt Burgdorf im Vorstand des VVV wahrnehmen zu lassen.

 

Es empfiehlt sich daher gleichlautend in beide Organe des VVV den Bürgermeister der Stadt Burgdorf als Vertreter zu entsenden. 

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

     

     

Laufende Kosten:

     

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein