Beschlussvorschlag:
Zu a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Zu
b) Als Vertreter in die
Mitgliederversammlung des Vereins „Burgdorfer Pferdeland e. V.“ wird
Herr/Frau
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benannt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 04.09.2003 wurde der nachträgliche Beitritt der Stadt Burgdorf als Mitglied zu dem Verein „Burgdorfer Pferdeland e. V.“ beschlossen.
Entsprechend § 6 der Vereinssatzung sind als Organe des Vereins der Vorstand und die Mitgliederversammlung gebildet worden.
§ 4 Abs. 4 der Vereinssatzung schreibt vor, dass bei korporativer Mitgliedschaft (Behörden, Institutionen, Firmen, Organisationen, Vereine, Verbände) ein dem Vorstand zu benennender Vertreter stimmberechtigt ist. Demzufolge wäre in die Mitgliederversammlung des Vereins „Burgdorfer Pferdeland e.V.“ auch nur ein Vertreter zu entsenden.
Mit Ratsbeschluss vom 09. Dezember 2004 ist nach Einführung der „Eingleisigkeit“ Bürgermeister Alfred Baxmann als Vertreter der Stadt Burgdorf in die Mitgliederversammlung des Vereins „Burgdorfer Pferdeland e. V.“ entsandt worden.