Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Tourismusverband Hannover Region e.V.
Vorlage
0043/06/16.WP
Aktenzeichen
10-031-08/7.6 Ro/en
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

Zu b)    Der Rat beschließt, als Vertreter in die Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Hannover Region e. V. wird

 

 

            Herr/Frau ................................................................................................

 

 

            entsandt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 18.03.1993 hat der Rat der Stadt Burgdorf folgenden Beschluss gefasst:

 

1.         Die Stadt Burgdorf tritt am Gründungstag (22.03.1993) dem

 

            „Tourismusverband Hannover Region e.V.“

 

            bei.

 

2.         Die Mitgliedschaftsrechte in den Organen des Vereins werden vom Stadtdirektor wahrgenommen.

 

Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Organe des Vereins die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der besondere Vertreter (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer).

 

Gemäß § 11 der Vereinssatzung setzt sich der Vorstand gemäß § 26 BGB wie folgt zusammen:

 

                        a) der oder dem Vorsitzenden,

                        b) der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter

                        c) fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.

 

Die oder der Vorsitzende wird von dem Regionspräsidenten der Region Hannover bestellt.

 

Die Vorstandsmitglieder (Ziff. b u. c) werden für die Dauer von vier Jahren gerechnet von der Wahl an gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. c - auf Vorschlag der kommunalen Mitglieder der Gebiete Steinhuder Meer, Deister und Burgdorfer Land bestellt bzw. abberufen.

 

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, wird für den Rest der Amtszeit Nachfolge bestellt (§ 11 Abs. 5 Vereinssatzung).

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.12.2004 nimmt der Erste Stadtrat, Herr Dagobert Strecker, die Mitgliedschaftsrechte in den Organen Mitgliederversammlung und Vorstand für die Stadt Burgdorf wahr.

 

Der Rat hätte nunmehr zu entscheiden, wie und in welcher Form in diesem Verein die Mitgliedschaftsrechte wahrgenommen werden sollen.

 

Aufgrund der Beitragshöhe von 2.600,00 €/anno stehen der Stadt Burgdorf gemäß § 7 Absatz 2 der Vereinsatzung drei Stimmrechtsanteile zu.

 

Gemäß § 111 Abs. 1 NGO sind die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in die Mitgliederversammlung eines Vereins durch den Rat zu wählen. Sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen/vorzuschlagen sind, muss die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dazu zählen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Gemeindebedienstete oder ein anderer Gemeindebediensteter benannt oder vorgeschlagen werden (§ 111 Abs. 2 NGO). Wird ein Vertreter entsandt, findet ein Wahlverfahren im Sinne des § 48 NGO statt. Werden mehrere Vertreter gewählt, gilt das Wahlverfahren nach § 1 Abs. 6 NGO (Verfahren Hare-Niemeyer i.S. des § 51 Abs. 2,3 u. 5 NGO).     

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

     

     

Laufende Kosten:

     

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein