Beschlussvorschlag:
Zu
a) Der Verwaltungsausschuss nimmt
von der Vorlage Kenntnis.
Zu b) 1. Auf Vorschlag der
hierzu berechtigten Fraktionen werden vom Rat folgende Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher bestimmt:
Vorschlag von Fraktion |
für
Ortschaft |
Ortsvorsteherin/ Ortsvorsteher |
CDU |
Beinhorn |
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CDU |
Dachtmissen |
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CDU |
Heeßel |
|
SPD |
Hülptingsen |
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CDU |
Sorgensen |
|
CDU |
Weferlingsen |
|
2. die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Sachverhalt und Begründung:
Nach § 10 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf sind für die Ortschaften
Beinhorn,
Dachtmissen,
Heeßel,
Hülptingsen,
Sorgensen und
Weferlingsen
Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher zu bestimmen.
Gem. § 55 h Abs. 1 NGO bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.
Die Bestimmung der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers erfolgt durch Beschluss nach § 47 NGO. Die Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher müssen in der Ortschaft, für die sie bestellt werden, wohnen und sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Anzahl der in den Ortschaften für die einzelnen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen können Sie den Seiten 38 und 39 der Ihnen überlassenen Broschüre mit den Ergebnissen der Kommunalwahl entnehmen.