Betreff
Fassadensanierung Haus der Jugend Burgdorf - Außerplanmäßige Ausgabe
Vorlage
2008 0375
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

11.900,00 €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der außerplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Fassade des Hauses der Jugend Burgdorf in Höhe von 11.900 € zuzustimmen.

2.                  Der Rat stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.900 € für die Sanierung der Fassade des Hauses der Jugend Burgdorf (Haushaltsstelle 46000.941000) zu.

Sachverhalt und Begründung:

 

Bei der Vorbereitung der Fenstersanierung des Hauses der Jugend hat sich herausgestellt, dass die zwischen den Fensterbändern angeordnete Fassadenbekleidung auf der Westseite des Gebäudes durch Witterungseinflüsse stark beschädigt und durchfeuchtet ist und in Teilen herabzufallen droht.

 

Der gefährdete Bereich vor dem Eingang wurde zunächst gesichert, so dass für die Nutzer des Gebäudes keine Gefahr besteht.

 

Eine Sanierung der Fassade ist notwendig. Ausgeführt werden soll eine Trespa-Fassadenbekleidung (wie Erweiterung Kita Ehlershausen) mit Hinterlüftung und zusätzlicher Wärmedämmung.

 

Es ist kostensparend und technisch sinnvoll, die Fassaden im direkten Zusammenhang mit der Sanierung der Fenster im Norden und Westen des Gebäudes zu erneuern, da viele Anschlüsse gemeinsam herzustellen sind. Die Fenstersanierung wird im Sommer 2008 durchgeführt.

 

Für die Sanierung der Fassade wurden Anfang des Jahres auf Grundlage einer Kostenschätzung 9.000 € außerplanmäßig unter der Haushaltsstelle 46000.941000.100 – Fassadensanierung Haus der Jugend – zur Verfügung gestellt (unerhebliche außerplanmäßige Ausgabe - Zuständigkeit Bürgermeister).

 

Die beschränkte Ausschreibung (6 Bieter wurden aufgefordert) hat ergeben, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend sind.

Für die Fassadensanierung liegt das günstigste Angebot bei 10.410,83 €. Zusätzlich sind ca. 1.500 € für die Aufstellung eines Gerüstes und andere Nebenarbeiten anzusetzen. Damit ist mit Gesamtkosten von ca. 11.900 € zu rechnen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Maßnahme muss aus Sicherheitsgründen kurzfristig durchgeführt werden und ist daher zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

Die Deckung ist durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (91000.310000.100) gewährleistet.