Beschlussvorschlag:
zu a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.
zu b) Als
Vertreter in der Gesellschafterversammlung des KSG wird
der
Erste Stadtrat, Herr Dagobert Strecker,
alternativ
Herr/Frau
bestimmt.
in den Aufsichtsrat der KSG für die Dauer der Wahlperiode der Regionsversammlung entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt Burgdorf ist seit deren Gründung im Jahre 1949 Gesellschafter der (heutigen) KSG Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH.
In dem - modifizierten - Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2001 in der Fassung vom 09. Juni 2004 ist Gegenstand und Zweck des Unternehmens die Einrichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie errichtet und bewirtschaftet ferner Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen und sonstige Bauten, wie Gemeinschaftseinrichtungen, soziale, kulturelle und kommunale Einrichtungen. Daneben kann sie die zuvor genannten Tätigkeiten auch im Wege der Betreuung ausüben.
Die Organe der Gesellschaft sind:
a) die Geschäftsführer
b) der Aufsichtsrat und
c) die Gesellschafterversammlung.
Seit dem 01.11.2001 verfügt die Stadt Burgdorf über einen Geschäftsanteil von 61.400,00 €.
Nach der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages gewähren je 50,00 € eines Geschäftsanteiles (§ 12 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag) eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.
Gem. § 47 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden (siehe auch § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages).
Seit Einführung der ‚Eingleisigkeit’ ist durch Ratsbeschluss vom 09.12.2004 als Vertreter der Stadt Burgdorf in die Gesellschafterversammlung der KSG der Erste Stadtrat der Stadt Burgdorf, Herr Dagobert Strecker, entsandt worden.
Es bietet sich an, für die 16. WP ebenso zu verfahren.
Nach § 111 Abs. 1 NGO werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem in der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt.
Dem Aufsichtsrat gehören nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 14 Mitglieder an, wobei als ‚geborene’ Mitglieder der Präsident der Region Hannover und ein Vorstandsmitglied der Kreissparkasse (jetzt Sparkasse Hannover) bestimmt wurden. Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden die verbleibenden 12 Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung gewählt, wobei von den zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates drei der Versammlung der Gebietskörperschaft der Region Hannover angehören müssen und neun Aufsichtsratsmitglieder hauptamtliche Bürgermeister bzw. Stadt-/Gemeindedirektoren oder Mitglied des Rates einer Kommune der Region Hannover sein sollen, die selbst oder deren Wirtschaftsbetrieb Gesellschafter bei der KSG Hannover mbH ist.
In der Sitzung der AG der HVB´s in der Region Hannover am 10. Oktober 2006 haben sich die Hauptverwaltungsbeamten zusammen mit der Region Hannover auf die Besetzung des Aufsichtsrates für die 16. WP verständigt. Die Stadt Burgdorf ist hierbei (aufgrund der geringen Stimmanteile) nicht berücksichtigt.
Die Amtsdauer der gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also nicht die/des kraft Amtes berufenen Präsidenten/Präsidentin der Gebietskörperschaft Region Hannover und die des Vorstandsmitgliedes der Kreissparkasse/Sparkasse Hannover, ist der Wahlperiode der Versammlung der Gebietskörperschaft Region Hannover (Regionsversammlung) angepasst.
Ich bitte um Kenntnisnahme.