Betreff
Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für Brandschutzmaßnahmen
Vorlage
BV 2019 1027
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

145.000,00 €

21100.787114, 21102.787103, 36506.787110

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 145.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21100.787114, 21102.787103 und 36506.787110 (Brandschutzmaßnahmen) zu.  

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach durchgeführten Brandverhütungsschauen in den Kindertagesstätten und Schulen durch die Region Hannover und der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf müssen in der KiTa Schillerslage sowie der Grundschule Otze und der Gudrun-Pausewang-Grundschule kurzfristig Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Folgende Mittel sind bei den u.a. aufgeführten neuen Produktkonten zur Verfügung zu stellen:

 

21100.787114          Brandschutzmaßnahmen     35.000,00 €

21102.787103          Brandschutzmaßnahmen     70.000,00 €

36506.787110          Brandschutzmaßnahmen     40.000,00 €

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019 nicht zur Verfügung und müssen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlungen ist durch entsprechende Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 21700.787118 (Gymnasium – Umbau, Sanierung, Brandschutz) gewährleistet.    

 

 

 

 

 

(Baxmann)