Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die als Anlage 7 der Vorlage BV
2019 0890 sowie der Originalniederschrift als Anlage beigefügte
10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf
zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat am 16.03.2017
beschlossenen und am 01.04.2017 in Kraft getretenen 9. Änderungsatzung zur
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 wurden die Gebührensätze für die
Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und aus Hauskläranlagen
(Fäkalschlamm) letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:
Die
Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung
a) |
aus abflusslosen Gruben |
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je m³ eingesammelten Abwassers. |
5,33 € |
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b) |
aus Hauskläranlagen |
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je m³ eingesammelten Fäkalschlamms. |
50,56 € |
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c) |
zuzüglich einer Grundgebühr von |
90,84 € |
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bei einer Abfuhr bis 6 m³ Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr |
19,64 € |
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bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge |
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je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der
jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Als Anlage 1
ist dieser Vorlage die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale
Abwasserbeseitigung für die Jahre 2019
und 2020 mit folgendem Ergebnis beigefügt.
Für
die Abwasserbeseitigung
a) |
aus abflusslosen Gruben |
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je m³ eingesammelten Abwassers. |
7,55 € |
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b) |
aus Hauskläranlagen |
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je m³ eingesammelten Fäkalschlamms. |
59,92 € |
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Die Grundgebühr ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Preisen mit dem zur Abholung des Fäkalschlamms bzw. Abwassers aus abflusslosen Gruben beauftragten Unternehmen.
Über die Grundgebühren werden lediglich die Transportkosten umgelegt. Diese stellen sich jetzt wie folgt dar:
c) |
zuzüglich einer Grundgebühr von |
94,92 € |
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bei einer Abfuhr bis 6 m³ Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr |
19,64 € |
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bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge |
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je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Hinweis: In Burgdorf gibt es zurzeit 43 Kleinkläranlagen sowie 15 abflusslose Gruben.
Finanzielle Auswirkungen:
In dem als Anlage 7
beigefügten Entwurf einer 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf
vom 15.11.1990 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden.
Die geringfügige Erhöhung der Benutzungsgebühren ergeben keine
nennenswerten Änderungen der zu erwartenden Erträge (Haushaltsansatz: 4.500 €).
(Baxmann)