Betreff
10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
BV 2019 0890
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die als Anlage 7 der Vorlage BV 2019 0890 sowie der Originalniederschrift als Anlage beigefügte

 

10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf

 

zu erlassen.

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 16.03.2017 beschlossenen und am 01.04.2017 in Kraft getretenen 9. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Ab­wasserbeseitigung der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 wurden die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und aus Hauskläranlagen (Fäkalschlamm) letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung

 

 

a)

aus abflusslosen Gruben

 

 

je m³ eingesammelten Abwassers.

5,33 €

 

 

 

b)

aus Hauskläranlagen

 

 

je m³ eingesammelten Fäkalschlamms.

50,56 €

 

 

 

c)

zuzüglich einer Grundgebühr von

90,84 €

 

bei einer Abfuhr bis 6 m³ Abwassers/Fäkalschlamms.

 

 

 

 

 

Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr

19,64 €

 

bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge

 

 

je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms.

 

 

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrich­tung decken, jedoch nicht übersteigen. Als Anlage 1 ist dieser Vorlage die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für die Jahre 2019 und 2020 mit folgendem Ergebnis beigefügt.

 

 

Für die Abwasserbeseitigung

a)

aus abflusslosen Gruben

 

 

je m³ eingesammelten Abwassers.

7,55 €

 

 

 

b)

aus Hauskläranlagen

 

 

je m³ eingesammelten Fäkalschlamms.

59,92 €

 

 

 

 

Die Grundgebühr ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Preisen mit dem zur Ab­holung des Fäkalschlamms bzw. Abwassers aus abflusslosen Gruben beauftragten Unter­nehmen.

Über die Grundgebühren werden lediglich die Transportkosten umgelegt. Diese stellen sich jetzt wie folgt dar:

 

c)

zuzüglich einer Grundgebühr von

94,92 €

 

bei einer Abfuhr bis 6 m³ Abwassers/Fäkalschlamms.

 

 

 

 

 

Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr

19,64 € 

 

bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge

 

 

je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms.

 

 

 

 

Hinweis: In Burgdorf gibt es zurzeit 43 Kleinkläranlagen sowie 15 abflusslose Gruben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

In dem als Anlage 7 beigefügten Entwurf einer 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden.

 

Die geringfügige Erhöhung der Benutzungsgebühren ergeben keine nennenswerten Änderungen der zu erwartenden Erträge (Haushaltsansatz: 4.500 €).

    

 

(Baxmann)