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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau empfiehlt dem VA die
Beschlussfassung wie unter 2. der Vorlage Nr. 2019 0862 aufgeführt.
2.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt,
a)
die
landwirtschaftliche Klärschlammverwertung auch langfristig in Betracht zu
ziehen,
b)
eine
Beteiligung an der Interkommunalen Zusammenarbeit KNRN Hildesheim nicht weiter
zu verfolgen,
c)
eine
Beteiligung am Lager- und Verwertungsnetzwerk nur in Erwägung zu ziehen, wenn
zu erwartende positive Auswirkungen überwiegen und
d)
einen
Planungsauftrag für den Bau eines Klärschlammlagers in Kürze zu erteilen.
Sachverhalt und Begründung:
1. Landwirtschaftliche
Klärschlammverwertung des Burgdorfer Klärschlamms
Der
bei der Abwasserreinigung auf der Kläranlage Burgdorf anfallende Klärschlamm
wird seit dem Jahr 2000 ausschließlich landwirtschaftlich verwertet. Hierdurch
wird eine Nährstoffrückgewinnung einschließlich des im Klärschlamm enthaltenen
Phosphors, dessen Ressourcen endlich sind, erreicht.
Der
auf der Kläranlage kontinuierlich entstehende Klärschlamm wird im Faulturm
„stabilisiert“. Dabei erfolgt ein starker Abbau der organischen Inhaltsstoffe
unter Bildung von Faulgas, welches auf der Kläranlage mittels
Blockheizkraftwerk verstromt wird. Der ausgefaulte Schlamm wird nach Kalkzugabe
und Entwässerung an einen Entsorger zur landwirtschaftlichen Verwertung
abgegeben.
Der
hohe pH-Wert dieses Kalkschlammes führt zu einer pH-Wert-Anhebung des Bodens,
was überwiegend positiv bei den Landwirten gesehen wird.
Auf
der Kläranlage Burgdorf, die eine Ausbaugröße von 35.000 Einwohnerwerten
aufweist, fallen jährlich ca. 2.800 t Klärschlamm (mit ca. 800 t
Trockensubstanz) an.
Die
Entsorgungskosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, so dass eine
Verdoppelung des Entsorgungspreises pro Tonne innerhalb der letzten drei Jahre
eingetreten ist. Aktuell liegen die Kosten jedoch noch deutlich unterhalb von
100,- €/t. Die Preissteigerungen resultieren im Wesentlichen aus Veränderungen
von rechtlichen Randbedingungen, verbunden mit Verunsicherungen durch einen
unübersichtlichen Entsorgungsmarkt. Deshalb wurden zuletzt kurze Laufzeiten für
Verträge zur Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes gewählt, wodurch
Unsicherheiten bei der Vertragserfüllung und der Preisfindung für den
Bieter/Auftragnehmer möglichst geringgehalten werden.
Klärschlammverordnung
und Düngerecht:
Die
Neufassung der Klärschlammverordnung, die am 03.10.2017 in Kraft getreten ist,
regelt, dass eine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung für Kläranlagen mit
einer Ausbaugröße von > 100.000 Einwohnerwerten nur noch bis 2028 und für
Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 50.001 – 100.000 Einwohnerwerten nur noch
bis 2031 möglich ist. Für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von ≤ 50.000
Einwohnerwerten ist eine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung weiterhin
möglich. Der im Klärschlamm enthaltene Phosphor ist unabhängig vom
Entsorgungsweg einer Wiederverwertung zuzuführen.
Mit
Änderung des Düngerechts (Düngegesetz, Dünge- und Düngemittelverordnung) in
2017 ist die Düngung landwirtschaftlicher Flächen mit organischem Dünger, wozu
auch der Klärschlamm zählt, zum Schutz des Grundwassers eingeschränkt worden.
Eine Reduzierung der max. Aufbringmenge von Klärschlamm auf landwirtschaftliche
Flächen z. B. führt zu einer Erhöhung des Flächenbedarfs. Zudem wurde ein
„Wettbewerb“ mit anderen organischen Düngern (Jauche, Gülle, Rückstände aus
Biogasanlagen) geschaffen, was dazu führt, dass Landwirte erst einmal die
eigenen organischen Düngemittel „unterbringen“ müssen, bevor mit Klärschlamm
gedüngt werden kann.
2. Klärschlammverbrennung:
Die
landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm stellt in Niedersachsen den
bislang vorrangig genutzten Entsorgungspfad dar. Daneben werden große Mengen
des Klärschlammes verbrannt (thermische Verwertung). Neben der Mitverbrennung
in Kohlekraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder in der Zementindustrie wird
Klärschlamm auch in reinen Klärschlammverbrennungsanlagen
(Monoverbrennungsanlagen), die in Niedersachsen jedoch nicht vorhanden sind,
verbrannt.
Privatwirtschaft
Auf
Grund der Änderungen im Düngerecht und zukünftig auch auf Grund der für größere
Kläranlagen entfallende Verwertungsweg der Landwirtschaft drängen immense
Mengen der bisher landwirtschaftlich verwerteten Klärschlammmengen in den
„Verbrennermarkt“. Freie Kapazitäten stehen hier nicht mehr zur Verfügung und
müssen erst geschaffen werden. So plant die EEW Energy from Waste GmbH eine
Klärschlammmonoverbrennungsanlage in Helmstedt und Enercity eine auf der
Deponie in Hannover-Lahe; diese Anlage befindet sich derzeit im
Genehmigungsverfahren. Auch ohne genaue Kenntnisse zum derzeitigen
Verfahrensstand wird nicht davon ausgegangen, dass in den nächsten 4-5 Jahren
ein stabiler Anlagenbetrieb nach Errichtung der neuen Anlagen erreicht
wird.
Interkommunale
Zusammenarbeit
Durch
den gem. Klärschlammverordnung verpflichtenden Ausstieg aus der
landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für Kläranlagen mit einer
Ausbaugröße von > 50.000 Einwohnerwerten haben sich die Betreiber: „Stadt
Barsinghausen, Stadt Celle, Stadt Göttingen, Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
(Hameln), Stadtentwässerung Hildesheim, Stadt Langenhagen, Stadt Peine,
Abwasserentsorgungsbetriebe Salzgitter und die Stadt Verden/Aller“ zur Gründung
einer kommunalen Gesellschaft, der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung
Niedersachsen GmbH (KNRN), zusammengefunden. Neben den zuvor genannten
Betreibern, die als Gesellschafter bereits feststehen, gibt es weitere
Interessenten, die auch Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von ≤ 50.000
Einwohnerwerten betreiben.
Die
Gesellschaft plant den Bau und Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage
mit Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche in Hildesheim. Während für
die Verbrennung bereits erste Konzepte vorliegen, ist dieses für die
Phosphorrückgewinnung nicht der Fall, da sich derartige Verfahren lediglich im
Versuchsstadium befinden und die Übertragung von Ergebnissen auf große Anlagen
derzeit noch verfrüht wäre. Gleiches gilt für die Vermarktung des gewonnenen
Phosphors.
Die
Gesellschaft bietet weitere Beteiligungen an, für die eine verbindliche Zusage
zum Beitritt in die Gesellschaft bis zum 30.06.2019 erteilt werden muss. Vorab
sind betriebsrelevante Parameter in Form eines ausgefüllten Fragebogens
bekanntzugeben und eine Vertraulichkeitsvereinbarung bis Ende April 2019
abzuschließen.
Bei
Beteiligung wären 165.000,- € zzgl. 500,- € an Geschäftsanteilen an die
Gesellschaft zu entrichten. Die Einlagen von insgesamt mindestens 1.305.000,- €
(je nach Anzahl der Gesellschafter) werden zur Deckung der Anlaufkosten -wie
weitere Planungen bzw. Anpassung der vorliegenden Planung an die Anzahl der
Gesellschafter- genutzt. Danach bzw. vor Eingang kostenträchtiger
Verpflichtungen zum Bau der Anlage soll eine Ausstiegsmöglichkeit –ohne
Erstattung der Einlagen- geschaffen werden. Die Kosten für den Bau und Betrieb
der Anlage sollen über die verbrannten Klärschlammmengen gedeckt werden. Diese
werden für eine mittelgroße Anlage auf 123,44 €/t –brutto- ohne
Berücksichtigung der Phosphorrückgewinnung geschätzt und liegen damit rund 50 %
(grob) über den derzeitigen Kosten für die landwirtschaftliche Verwertung des
Burgdorfer Klärschlammes. Die Phosphorrückgewinnung ist nach Wahl eines
geeigneten Verfahrens zusätzlich zu berücksichtigen.
Im
Rahmen einer Präsentationsveranstaltung für interessierte mögliche weitere
Gesellschafter am 27.02.2019 in Hildesheim wurde mitgeteilt, dass der
vorgesehene Standort sämtliche Anforderungen zur Genehmigungsfähigkeit erfüllt;
eine erforderliche Genehmigung ist jedoch noch einzuholen. Die
Präsentationsunterlagen sind in der Anlage beigefügt.
3. Lager- und
Verwertungsnetzwerk
Ein
Betreiber von mehreren kleineren Kläranlagen zu denen jedoch eine gewisse
örtliche Distanz vorliegt, plant die Bündelung von Klärschlammmengen zur
Stärkung der Marktposition durch Gründung eines „Lager- und
Verwertungsnetzwerkes“ diverser Klärschlammerzeuger. Die Mengen der Teilnehmer
am Netzwerk sollen gemeinsam „vermarktet“ werden, wodurch ein besserer
Entsorgungspreis und höhere Entsorgungssicherheit erwartet werden.
4. Klärschlammlager
Die
Kläranlage Burgdorf verfügt über eine Zwischenlagerkapazität, für den innerhalb
von knapp 2 Wochen anfallenden Klärschlamm. Über einen verzögerten Schlammabzug
aus den Abwasserreinigungsbecken kann zudem in Abhängigkeit vom Betriebszustand
ein Zeitraum von bis zu 1-2 Wochen überbrückt werden. Anschließend dürfte bei
fehlender Abfuhr von Klärschlamm ein genehmigungskonformer Betrieb der
Kläranlage nicht mehr möglich sein.
Die
Zwischenlagermöglichkeit auf dem Gelände der Kläranlage ist seit Bestehen im
Jahr 2000 nicht genutzt worden.
Das
Risiko, anfallenden Klärschlamm nicht sofort an einen vertraglich gebundenen
Entsorger abgeben zu können, ist in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen.
Dieses ist für die landwirtschaftliche Verwertung zum einen durch die
Ausdehnung ausbringungsfreier Zeiten und zum anderen durch Verschärfung der
Grenzwerte begründet. Der aktuelle Entsorger für den Burgdorfer Klärschlamm hat
mitgeteilt, dass derzeit ausschließlich die Abnahme von vertragskonformen
Klärschlamm, der in der Landwirtschaft verwertet werden kann, möglich ist, da
auf Verbrennerkapazitäten nicht zugegriffen werden kann. Bei Überschreitung von
Grenzwerten besteht somit kaum Zeit, um einen alternativen Entsorgungsweg zu
finden.
Auch
bei der Verbrennung des Klärschlammes kann ein Anlagenausfall schnell zu einem
Problem werden, da der Klärschlamm in dieser Zeit gewöhnlich nicht vom
Entsorger abgenommen wird. Bei geplanter Anlagenrevision wäre ein anderweitiger
Verbleib zu organisieren, in der Hoffnung, dass dann anderswo freie Kapazitäten
zur Verfügung stehen.
Für
eine deutliche Erhöhung der Entsorgungssicherheit ist der Bau eines
Zwischenlagers dringend erforderlich. Die Vorhaltung eines Zwischenlagers von
Seiten des Klärschlammerzeugers wird auch von der DWA (Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) als Fachverband der Abwasserbranche
empfohlen.
Für
den Bau eines Zwischenlagers mit einer Speicherkapazität von mindestens 9
Monaten sind im Haushalt 2019/2020 unter dem Produktkonto 53810.787206
insgesamt 750.000,- € bereitgestellt worden, damit die Planungen in diesem Jahr
begonnen und die Arbeiten zum Bau im nächsten Jahr durchgeführt werden können.
Das
Lager soll auf dem östlich gelegenen Nachbargrundstück der Kläranlage, welches
derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, errichtet werden. Um die direkt an das
Kläranlagengrundstück angrenzenden Bereiche für mögliche Erweiterungen frei zu
halten und um Beeinträchtigungen der für den Neubau des Bauhofes vorgesehenen
Fläche möglichst gering zu halten, ist der Bau des Lagers an der östlichen
Grundstücksgrenze (Grenze zur Brachfläche), im Bereich der Aue, vorgesehen.
Es
wird derzeit davon ausgegangen, dass das Lager vorerst lediglich als
Notfalllager –bei Engpässen- genutzt wird. Ein dauerhafter Betrieb des Lagers
wäre jedoch auch denkbar, wenn die Einsparungen bei der Abgabe größerer Mengen
„auf einmal“ größer sind, als der zusätzliche Aufwand zur Zwischenlagerung mit
erneuter Verladung.
5. Bewertung der
Klärschlammverwertungswege für Burgdorf:
Die
im Rahmen der Diskussionen zu den Veränderungen des rechtlichen Umfeldes
entstandenen Verunsicherungen bei der Verwertung des anfallenden Klärschlammes
sind der Erkenntnis gewichen, dass die landwirtschaftliche Verwertung von
Klärschlamm zukünftig komplizierter und kostenträchtiger wird und dass
zusätzliche Verbrennungskapazitäten dringend am Markt benötigt werden. In
Hinblick auf die zuvor geschilderten Wege werden die Möglichkeiten zur
zukünftigen Klärschlammverwertung wie folgt eingeschätzt:
- Landwirtschaftliche Verwertung:
Es wird davon ausgegangen, dass eine gewisse
Transparenz bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm wieder
eingekehrt ist, so dass eine Ausschreibung für einen längerfristigen Vertrag
durchgeführt werden kann bzw. auch bedient wird. Diese Einschätzung wird vor dem
Hintergrund des vorhandenen Kalkschlammes, der in der Landwirtschaft bevorzugt
angenommen wird, getroffen. Eine langfristige Einschätzung der Möglichkeiten
zur landwirtschaftlichen Verwertung ist jedoch nicht möglich, da auch nicht
ausgeschlossen werden kann, dass langfristig weitere Verschärfungen der
Anforderungen für eine landwirtschaftliche Verwertung vorgenommen werden.
- a) Verbrennung (thermische Verwertung)
durch private Betreiber:
Die genannten Standorte Helmstedt und Hannover-Lahe
sind gut zu erreichen. Auf Grund der kurzen Entfernung zum Standort
Hannover-Lahe wäre dieser auch aus ökologischen Gründen gut zu vertreten; die
kurze Entfernung wirkt sich durch geringe Frachtkosten zudem finanziell positiv
aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit KNRN Hildesheim:
Der geplante Anlagenstandort ist gut zu erreichen.
Eine Beteiligung bietet Entsorgungssicherheit bei langfristiger Bindung.
Demgegenüber steht eine finanzielle Beteiligung zur Aufnahme der notwendigen
Arbeiten sowie eine Beteiligung am „betrieblichen“ Risiko. Den bisher noch
nicht abzuschätzenden Weg des Phosphorrecyclings aus der Verbrennungsasche wird
man mitbestreiten müssen.
Eine Beteiligung würde auf unbestimmte Zeit
vorgenommen werden. Auch ohne Kenntnisse der „Ausstiegsklauseln“ ist nicht
davon auszugehen, dass ein Ausstieg in den nächsten 3 Jahrzehnten sinnvoll bzw.
ohne weiteres möglich ist, da ein „Austritt“ negative Folgen für die Auslastung
der Anlage und somit für den Verwertungspreis für die verbliebenen Teilhaber
hätte.
- Lager- und Verwertungsnetzwerk:
Die Teilnahme am Netzwerk stärkt die Marktposition der
Stadt Burgdorf als Erzeuger des Klärschlammes. Die sich aus dem vorhandenen
Kalkschlamm ergebenden Vorzüge könnten jedoch bei gemeinsamer
Marktpositionierung mit anderen Betreibern (ohne Kalkschlamm) deutlich
reduziert werden. Gespräche mit dem Initiator zur Klärung der Randbedingungen
laufen noch, weshalb Einschätzungen zur Teilnahme am Netzwerk noch nicht
abschließend vorgenommen werden können.
- Klärschlammlager:
Der Bau eines Klärschlammlagers im Bereich der
Kläranlage Burgdorf ist erforderlich, um aus äußeren Einflüssen resultierende
Engpässe bei der Klärschlammverwertung sowohl in der Landwirtschaft, als auch
bei der Verbrennung überwinden zu können. Bei einer Verwertung in der Landwirtschaft
ist zudem eine Lagermöglichkeit bei Überschreitung von Grenzwerten für die
landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zu schaffen.
6. Empfehlung der Verwaltung
Zwischen
den 3 zur Verfügung stehenden Wegen zur Verwertung des Burgdorfer Klärschlammes:
- landwirtschaftliche Verwertung oder
Verbrennung durch private Betreiber
- Interkommunale Zusammenarbeit KNRN
Hildesheim (Verbrennung)
- Lager- und Verwertungsnetzwerk
ist
kurzfristig zu wählen.
Auf
Grund der Größe der Kläranlage Burgdorf mit 35.000 Einwohnerwerten ist ein
Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aktuell nicht
vorgeschrieben. Ein Erhalt dieser sich hieraus ergebenden Flexibilität bei der
Entsorgung und somit bei der Preisfindung ist nur durch Wahl der Wege 1 und 3 möglich.
Durch die landwirtschaftliche Verwertung der Wege 1 und 3 wird zudem eine
kostenneutrale Rückgewinnung des Phosphors erreicht.
Für
eine Verbrennung und somit auch für den Weg 2, sind die Auswirkungen des
Phosphorrecyclings einschließlich der Kosten noch nicht genau absehbar, da
verlässliche Ergebnisse vom dauerhaften Einsatz großtechnischer Verfahren sowie
zugehörige Vermarktungswege für den gewonnenen Phosphor noch nicht zur
Verfügung stehen.
Für
den Weg 2, der Beteiligung an der Interkommunalen Zusammenarbeit KNRN
Hildesheim, wäre eine kurzfristige Kontaktaufnahme und eine verbindliche Zusage
bis zum 30.06.2019 erforderlich. Aus Gründen der fehlenden Flexibilität, der
Übernahme des betrieblichen Risikos und der Bindung bis auf unbestimmte Zeit wird
aus Sicht der Verwaltung trotz fehlender verlässlicher Markteinschätzung eine
Beteiligung nicht empfohlen.
Für
den Weg 3 wird eine abschließende Einschätzung nach Klärung der Randbedingungen
vorgenommen und eine Beteiligung nur in Erwägung gezogen, wenn zu erwartende
positive Auswirkungen überwiegen.
Es
wird empfohlen, die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung auch langfristig
in Betracht zu ziehen (Weg 1 und 3), sofern dieses möglich ist. Für die Zukunft
ist zu erwarten, dass der Bau einer oder beider erwähnten
Klärschlammmonoverbrennungsanlagen umgesetzt und zur Veränderung der
Marktsituation führen wird. Bei preislicher Attraktivität wäre dann der
Sachverhalt neu zu bewerten.
Der Bau des Klärschlammlagers
wird als dringend erforderlich angesehen, weshalb ein Planungsauftrag in Kürze
erteilt werden soll.
(Baxmann)