Betreff
Einrichtung einer Integrationsgruppe in der Kita Pusteblume
Vorlage
BV 2019 0854
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)      In der Kindertagesstätte Pusteblume wird zum 01.08.2019 eine Integrative Kindergartengruppe eingerichtet.

 

2)      Das integrative Betreuungsangebot soll in der nächsten Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege aufgenommen werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit beigefügtem Antrag vom 07.03.2019 hat der ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf die Einrichtung einer Integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Pusteblume beginnend ab dem 01.08.2019 beantragt. Bereits jetzt werden ein Kindergarten- und ein Krippenkind jeweils im Wege der Einzelintegration in der Einrichtung betreut.

 

In der Einzelintegration wird ein Kind mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern gefördert. In einer integrativen Kindergartengruppe dürfen hingegen bis zu vier Kinder mit Behinderung betreut werden. Die Gruppengröße darf 18 Kinder nicht überschreiten. Eine heilpädagogische Fachkraft ist in der Gruppe ergänzend tätig.

 

Wie beschrieben ist festzustellen, dass die Anzahl der Kinder mit einem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich zunimmt. Emotionale und soziale Kompetenzen sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen die Qualität unserer sozialen Beziehungen wesentlich. Sie bestimmen, wie gut wir zum Beispiel mit eigenen Emotionen und den Emotionen und Wünschen anderer umgehen und soziale Konflikte bewältigen können. Der Erwerb emotionaler und sozialer Kompetenzen ist eine wichtige Entwicklungsaufgabe der Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und die Basis für psychosoziale Gesundheit.

 

Kinder mit dem Förderschwerpunkt ,Emotionale und soziale Entwicklung' müssen stark individualisiert und personell gebunden unterstützt werden, wenn die Förderung zum Erfolg führen soll. Gerade die Beziehung zu einer festen Bezugsperson ist ein wichtiger Baustein in der Förderung ihrer Entwicklung.

 

Resultiert aus dem sozial-emotionalen Förderbedarf ein Integrationsstatus, besteht ein Anspruch des Kindes darauf, diesem Betreuungsbedarf möglichst wohnortnah nachzukommen.

 

Das Betreuungsangebot des Heilpädagogischen Zentrums der Lebenshilfe e.V. Burgdorf und der AWO reichen nicht aus, um dem gewachsenen Bedarf zu entsprechen.

 

Die Verstetigung eines integrativen Betreuungsangebotes in der Weststadt stellt daher eine bedarfsgerechte und wertvolle Ergänzung zum integrativen Betreuungsangebot der Kindertagesstätte AWO in der Südstadt und dem integrativen Betreuungsangebot des Heilpädagogischen Zentrums der Lebenshilfe e.V. Burgdorf in der Kernstadt dar.

 

Seitens der Verwaltung wird aus diesem Grund die Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe zum 01.08.2019 befürwortet. Die Voraussetzungen für ein integratives Betreuungsangebot in der Kindertagesstätte Pusteblume liegen vor.

 

 

(Baxmann)