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Beschlussvorschlag:
1)
In der
Kindertagesstätte Pusteblume wird zum 01.08.2019 eine Integrative
Kindergartengruppe eingerichtet.
2)
Das
integrative Betreuungsangebot soll in der nächsten Bedarfsplanung für die
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege aufgenommen werden.
Sachverhalt und Begründung:
Mit
beigefügtem Antrag vom 07.03.2019 hat der ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf die
Einrichtung einer Integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte
Pusteblume beginnend ab dem 01.08.2019 beantragt. Bereits jetzt werden ein
Kindergarten- und ein Krippenkind jeweils im Wege der Einzelintegration in der
Einrichtung betreut.
In
der Einzelintegration wird ein Kind mit Behinderung gemeinsam mit nicht
behinderten Kindern gefördert. In einer integrativen Kindergartengruppe dürfen
hingegen bis zu vier Kinder mit Behinderung betreut werden. Die Gruppengröße
darf 18 Kinder nicht überschreiten. Eine heilpädagogische Fachkraft ist in der
Gruppe ergänzend tätig.
Wie
beschrieben ist festzustellen, dass die Anzahl der Kinder mit einem
Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich zunimmt. Emotionale und soziale
Kompetenzen sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen die Qualität
unserer sozialen Beziehungen wesentlich. Sie bestimmen, wie gut wir zum
Beispiel mit eigenen Emotionen und den Emotionen und Wünschen anderer umgehen
und soziale Konflikte bewältigen können. Der Erwerb emotionaler und sozialer
Kompetenzen ist eine wichtige Entwicklungsaufgabe der Bildungsarbeit in den
Kindertageseinrichtungen und die Basis für psychosoziale Gesundheit.
Kinder
mit dem Förderschwerpunkt ,Emotionale und soziale Entwicklung' müssen stark
individualisiert und personell gebunden unterstützt werden, wenn die Förderung
zum Erfolg führen soll. Gerade die Beziehung zu einer festen Bezugsperson ist
ein wichtiger Baustein in der Förderung ihrer Entwicklung.
Resultiert
aus dem sozial-emotionalen Förderbedarf ein Integrationsstatus, besteht ein
Anspruch des Kindes darauf, diesem Betreuungsbedarf möglichst wohnortnah
nachzukommen.
Das
Betreuungsangebot des Heilpädagogischen Zentrums der Lebenshilfe e.V. Burgdorf
und der AWO reichen nicht aus, um dem gewachsenen Bedarf zu entsprechen.
Die
Verstetigung eines integrativen Betreuungsangebotes in der Weststadt stellt
daher eine bedarfsgerechte und wertvolle Ergänzung zum integrativen
Betreuungsangebot der Kindertagesstätte AWO in der Südstadt und dem
integrativen Betreuungsangebot des Heilpädagogischen Zentrums der Lebenshilfe
e.V. Burgdorf in der Kernstadt dar.
Seitens
der Verwaltung wird aus diesem Grund die Einrichtung einer integrativen
Kindergartengruppe zum 01.08.2019 befürwortet. Die Voraussetzungen für ein
integratives Betreuungsangebot in der Kindertagesstätte Pusteblume liegen vor.
(Baxmann)