Betreff
Unterrichtungspflicht über Verträge mit Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitgliedern sowie dem Bürgermeister für das Kalenderjahr 2018
Vorlage
M 2019 0851
Aktenzeichen
10.020.001
Art
M i t t e i l u n g
Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf ist der Rat im
jährlichen Rhythmus über Verträge mit Rats-, Ortsrats- und sonstigen
Ausschussmitgliedern sowie dem Bürgermeister zu unterrichten, soweit diese
Verträge nicht vom Rat zu beschließen sind.
Im Jahr 2018 wurden keine Verträge
geschlossen, über die zu berichten wäre.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
(Baxmann)