Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss
- stimmt dem geänderten Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan Nr. 0-03/7) zu und
- beauftragt den Bürgermeister, mit dem geänderten Entwurf in der Fassung vom 30.12.2010
- die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und
- die erneute Beteiligung der Behörden (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ (Bebauungsplan-Nr. 0-03/7) ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich an die Ergebnisse des „Konsolidierungskonzepts Spielplätze“ (Änderung einer öffentlicher Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ in allgemeines Wohngebiet WA).
Anhand
der Bezugsvorlage 2007 0276 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten
worden.
Nach
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.12.2007 erfolgte
-
die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 02.01. –
05.02.2008
-
und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 13 (2) Nr. 3 BauGB mit Schreiben vom 12.12.2007.
Zusätzlich
wurden den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Nachbarn in einer
Anwohnerversammlung am 17.01.2008 die Planungsziele und die geplanten
Festsetzungen des Bebauungsplans erläutert.
Die
Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des
Bebauungsplans im Teil II wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen
versehen worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung stellte sich heraus, dass sich auf dem Grundstück mehrere unterirdische elektrische Versorgungsleitungen befinden. Es handelt sich um mehrere 1.000-Volt-Leitungen und eine 20.000-Volt-Hauptstromleitung, die sich in einer Tiefe von etwa 50 cm unter Bodenniveau befinden.
Ausgangs- bzw. Endpunkt dieser Leitungen ist eine Transformatorstation, die an die südliche Ecke des Änderungsbereichs angrenzt (in die angrenzende Garagenzeile integriert).
Eine Verlegung insbesondere der 20.000-Volt-Hauptstromleitung ist nicht möglich. Insofern muss die städtebauliche Konzeption für den Änderungsbereich diesen Sachverhalt berücksichtigen. In der Folge war der Bebauungsplanentwurf zu ändern.
Dieser
Prozess zog sich aufgrund der einzubindenden Akteure und des erforderlichen
grundsätzlichen Klärungsbedarfs (Erhalt der Leitungen oder Verlegung? Zu wessen
Kosten? Haftungsfrage bei versehentlicher Beschädigung der Leitungen) über
einen sehr langen Zeitraum hin.
Folgende
wesentliche Änderungen sind mit der vorliegenden geänderten Entwurfsfassung vom
30.12.2010 gegenüber der bisherigen Entwurfsfassung vom 12.11.2007 vorgenommen
worden (s.a. Kapitel 9.3 der Begründung):
-
Rücknahme des festgesetzten Baugebiets im Bereich
der Leitungstrasse der 20.000-Volt-Leitung,
-
stattdessen Festsetzung einer privaten Grünfläche
in Überlagerung mit einem festgesetzten Leitungsrecht.
Diese
Änderungen machen eine erneute Offenlage (Wiederholung der bisherigen
Beteiligungsschritte) gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB
erforderlich.
Daneben
wurden weitere kleinere Änderungen vorgenommen, die in Kapitel 9.3 der
Begründung beschrieben sind.
Sämtliche
inhaltliche Änderungen in der Begründung sind farblich unterlegt dargestellt.
Anlage:
7. Änderung des Bebauungsplan Nr.
0-03 „Fünfviertelfeld“ mit Begründung
(geänderte Entwurfsfassung vom 30.12.2010)