Betreff
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 mit örtlichen Bauvorschriften "Fünfviertelfeld" (Spielplatz Ratskamp) - geänderter Entwurf - Bezugsvorlage 2007 0276
Vorlage
2010 0760
Aktenzeichen
6126-0-03/7
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2)   Der Verwaltungsausschuss

-          stimmt dem geänderten Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan Nr. 0-03/7) zu und

-          beauftragt den Bürgermeister, mit dem geänderten Entwurf in der Fassung vom 30.12.2010

-          die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und

-          die erneute Beteiligung der Behörden (§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ (Bebauungsplan-Nr. 0-03/7) ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich an die Ergebnisse des „Konsolidierungskonzepts Spielplätze“ (Änderung einer öffentlicher Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ in allgemeines Wohngebiet WA).

Anhand der Bezugsvorlage 2007 0276 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden.

Nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.12.2007 erfolgte

-          die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 02.01. – 05.02.2008

-          und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 3 BauGB mit Schreiben vom 12.12.2007.

Zusätzlich wurden den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Nachbarn in einer Anwohnerversammlung am 17.01.2008 die Planungsziele und die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans erläutert.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil II wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung stellte sich heraus, dass sich auf dem Grundstück mehrere unterirdische elektrische Versorgungsleitungen befinden. Es handelt sich um mehrere 1.000-Volt-Leitungen und eine 20.000-Volt-Hauptstromleitung, die sich in einer Tiefe von etwa 50 cm unter Bodenniveau befinden.

Ausgangs- bzw. Endpunkt dieser Leitungen ist eine Transformatorstation, die an die südliche Ecke des Änderungsbereichs angrenzt (in die angrenzende Garagenzeile integriert).

Eine Verlegung insbesondere der 20.000-Volt-Hauptstromleitung ist nicht möglich. Insofern muss die städtebauliche Konzeption für den Änderungsbereich diesen Sachverhalt berücksichtigen. In der Folge war der Bebauungsplanentwurf zu ändern.

Dieser Prozess zog sich aufgrund der einzubindenden Akteure und des erforderlichen grundsätzlichen Klärungsbedarfs (Erhalt der Leitungen oder Verlegung? Zu wessen Kosten? Haftungsfrage bei versehentlicher Beschädigung der Leitungen) über einen sehr langen Zeitraum hin.

Folgende wesentliche Änderungen sind mit der vorliegenden geänderten Entwurfsfassung vom 30.12.2010 gegenüber der bisherigen Entwurfsfassung vom 12.11.2007 vorgenommen worden (s.a. Kapitel 9.3 der Begründung):

-          Rücknahme des festgesetzten Baugebiets im Bereich der Leitungstrasse der 20.000-Volt-Leitung,

-          stattdessen Festsetzung einer privaten Grünfläche in Überlagerung mit einem festgesetzten Leitungsrecht.

Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage (Wiederholung der bisherigen Beteiligungsschritte) gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB erforderlich.

Daneben wurden weitere kleinere Änderungen vorgenommen, die in Kapitel 9.3 der Begründung beschrieben sind.

Sämtliche inhaltliche Änderungen in der Begründung sind farblich unterlegt dargestellt.

 

 

 

Anlage:

7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ mit Begründung       
(geänderte Entwurfsfassung vom 30.12.2010)