Betreff
Wahl einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters
Vorlage
0034/06/16.WP
Aktenzeichen
10 - Ro/kn
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 55 f Abs. 3 NGO in Verbindung mit § 55 b Abs. 3 NGO wählt der Ortsrat nach der Verpflichtung der Ortsratsmitglieder in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes, aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit der Bezeichnung “Ortsbürgermeisterin“ oder “Ortsbürgermeister“ für die Dauer der Wahlperiode.

 

Über die Vorlagen-Nr.: 0029/06/16.WP (für Ramlingen-Ehlershausen), Nr.: 0031/06/16.WP (für Otze) und Nr.: 0030/06/16.WP (für Schillerslage) sind für die Leitung der Sitzung während der Wahl der Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeisters infrage kommenden Ortsratsmitglieder bekannt gegeben worden.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 48 NGO.

 

Gemäß § 55 f Abs. 3 S. 2 und 3 NGO erfüllt die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung; sie oder er kann die Übernahme dieser Hilfsfunktionen jedoch ablehnen; § 55 h NGO Abs. 1 S. 2, 3 und 7 NGO gilt entsprechend.

 

Wahlvorschläge sind in den konstituierenden Sitzungen der Ortsräte abzugeben.