Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Entlassung von Herrn Jörg Ehrhardt mit Wirkung zum
31.08.2018 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Hülptingsen der Freiwilligen Feuerwehr Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen, Herr Jörg Ehrhardt, hat mit Schreiben vom 03.07.2018 sein Amt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt und um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Seine Amtszeit würde erst am 30.06.2020 enden.
Er hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) Rechtsanspruch auf die Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.
Über die vorzeitige Entlassung des Ortsbrandmeisters Jörg Ehrhardt hat der Rat zu beschließen. Der stellvertretende Ortsbrandmeister Kenneth Brockmann leitet bis zur Ernennung einer neuen Ortsbrandmeisterin/ eines neuen Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hülptingsen.
(Baxmann)