Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem
Originalprotokoll beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege
–Kindertagespflegesatzung-.
Sachverhalt und Begründung:
Es wird Bezug genommen auf die Ursprungsvorlage 2018 597 „1. Änderungsatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege –Kindertagespflegesatzung- sowie die zu dieser Vorlage ergangene Ergänzungsvorlage 2018 597/1.
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2018 mit beiden Vorlagen befasst und einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die bisherige Geschwisterermäßigung beizubehalten. D.h., die Regelung zur Geschwisterermäßigung findet auch dann Anwendung, wenn ein oder mehrere Kinder beitragsbefreit sind.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen, eine Gebühr für in Anspruch genommene Betreuungszeiten, die acht Stunden übersteigen, zu erheben. Die empfohlene Gebührenhöhe kann der nachfolgenden tabellarischen Übersicht entnommen werden.
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tägliche
Betreuungszeit |
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Stufe |
Einkommensgruppe |
0,5 Std. |
1. Std. |
1,5 Std. |
2 Std. |
1 |
bis Einkommens-grenze |
15,00 € |
30,00 € |
45,00 € |
60,00 € |
2 |
bis 25% über Einkommensgrenze |
15,50 € |
31,00 € |
46,50 € |
62,00 € |
3 |
bis 50% über Einkommensgrenze |
16,50 € |
33,00 € |
49,50 € |
66,00 € |
4 |
bis 75% über Einkommensgrenze |
17,50 € |
35,00 € |
52,50 € |
70,00 € |
5 |
bis 100% über Einkommensgrenze |
19,50 € |
39,00 € |
58,50 € |
78,00 € |
6 |
mehr als 100% über Einkommensgrenze (Regelgebühr) |
22,50 € |
45,00 € |
67,50 € |
90,00 € |
Die als Anlage 1 beigefügte Fassung der 1. Änderungssatzung beinhaltet die im Verwaltungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen.
(Baxmann)