Betreff
1. Änderungsatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege –Kindertagespflegesatzung-
Vorlage
BV 2018 0597/2
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege –Kindertagespflegesatzung-.

Sachverhalt und Begründung:

 

Es wird Bezug genommen auf die Ursprungsvorlage 2018 597 „1. Änderungsatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege –Kindertagespflegesatzung- sowie die zu dieser Vorlage ergangene Ergänzungsvorlage 2018 597/1.

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2018 mit beiden Vorlagen befasst und einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die bisherige Geschwisterermäßigung beizubehalten. D.h., die Regelung zur Geschwisterermäßigung findet auch dann Anwendung, wenn ein oder mehrere Kinder beitragsbefreit sind.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen, eine Gebühr für in Anspruch genommene Betreuungszeiten, die acht Stunden übersteigen, zu erheben. Die empfohlene Gebührenhöhe kann der nachfolgenden tabellarischen Übersicht entnommen werden.

 

 

 

tägliche Betreuungszeit

Stufe

Einkommensgruppe

0,5 Std.

1. Std.

1,5 Std.

2 Std.

1

bis Einkommens-grenze

15,00 €

30,00 €

45,00 €

60,00 €

2

bis 25% über          Einkommensgrenze

15,50 €

31,00 €

46,50 €

62,00 €

3

bis 50% über           Einkommensgrenze

16,50 €

33,00 €

49,50 €

66,00 €

4

bis 75% über          Einkommensgrenze

17,50 €

35,00 €

52,50 €

70,00 €

5

bis 100% über      Einkommensgrenze

19,50 €

39,00 €

58,50 €

78,00 €

6

mehr als 100% über Einkommensgrenze

(Regelgebühr)

22,50 €

45,00 €

67,50 €

90,00 €

 

 

Die als Anlage 1 beigefügte Fassung der 1. Änderungssatzung beinhaltet die im Verwaltungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen.

 

(Baxmann)