Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Burgdorf wählt als Vertrauenspersonen für die Mitgliedschaft im Schöffenwahlausschuss:
- Barthold
Plaß,
·
Robert Apel,
·
Christa Weilert-Penk sowie
·
Michael
Rheinhardt.
Sachverhalt und Begründung:
In diesem Jahr sind die Schöffen für die
Geschäftsjahre 2019 bis 2023 neu zu wählen, da die Amtszeit der bisherigen
Schöffen mit Ablauf des 31.12.2018 endet. Zu diesem Zweck tritt beim
Amtsgericht Burgdorf ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der
Stadt Burgdorf und der Gemeinde Uetze die Schöffen auswählt. Dieser Ausschuss
besteht aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Bürgermeister
Baxmann sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40 Abs. 2
Gerichtsverfassungsgesetz -GVG-).
Nach Mitteilung des Niedersächsischen Innenministers haben die
Vertretungen der Stadt Burgdorf 4 Personen und der Gemeinde Uetze 3
Personen aus den Einwohnerinnen und Einwohnern ihres Verwaltungsbezirkes als
Vertrauenspersonen zu wählen.
Die Stadt Burgdorf als untere Verwaltungsbehörde
ist für die Wahl der Vertrauenspersonen zuständig.
Hierzu hat es im Vorfeld dieser Vorlage
eine Beteiligung der Fraktionen gegeben.
Folgende Personen
wurden dabei vorgeschlagen:
- Barthold Plaß,
·
Robert Apel,
·
Christa Weilert-Penk sowie
·
Michael
Rheinhardt.
Für die gewählten
Vertrauenspersonen gelten die Ausschluss- und Ablehnungsgründe der §§ 31 bis 35
GVG entsprechend. Die o.g. Personen sind vom ausgeschlossenen Personenkreis
nicht umfasst und erfüllen ferner die Voraussetzungen, die an
Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss nach dem GVG gestellt werden.
Gemäß dem Gemeinsamen Runderlass des MJ und
des MI vom 27.07.2017 (Nds. MBl. S. 1265) sind die Vertrauenspersonen bis zum
01.07.2018 dem zuständigen Richter beim Amtsgericht zu benennen.
Die Vertrauenspersonen müssen gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG vom Rat der Stadt Burgdorf mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt werden.