Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 "Krummacher Feld" - Satzung - Bezug: Vorlage 2017 0425
Vorlage
BV 2018 0507
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 10 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-  der in der Zeit vom 05.10.2017 bis 20.10.2017 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 22.09.2017 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 27.12.2017 bis 02.02.2018 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 19.12.2017 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung Kapitel 10 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan Nr. 3-01/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 15.02.2018 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 15.02.2018 beigefügt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die vorgesehene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ in Heeßel soll eine Nachverdichtung der vorhandenen Grundstücksbereiche ermöglichen.

 

Der Verwaltungsausschuss hatte daher auf Basis der Vorlage 2017 0425 mit Beschluss vom 12.12.2017 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 27.12.2017 bis 02.02.2018 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 19.12.2017. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans in Kapitel 10 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

An den textlichen Festsetzungen und am Text der Begründung wurden keine Änderungen vorgenommen. In der Planzeichnung wurde auf Wunsch der vorliegenden Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen auf den Flurstücken 84/5, 84/14 und 425/84 geringfügig (um 1 m) an die Bestandsbebauung angepasst.

 

In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan Nr. 3-01/1) gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Anlagen:

-      Bebauungsplan Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 15.02.2018

-      Begründungen zum Bebauungsplan Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 15.02.2018