Betreff
Neuausweisungsverfahren Naturschutzgebiet "Altwarmbüchener Moor"; Änderung des Verordnungsentwurfs
Vorlage
2017 0259/1
Aktenzeichen
32.045.001
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Über die Mitteilungsvorlage Nr. 2017 0259 habe ich über die geplante Neuausweisung des Naturschutzgebiets „Altwarmbüchener Moor“ informiert. Diesbezüglich verweise ich auf die genannte Vorlage und die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 20.06.2017.

 

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im ersten Beteiligungsverfahren wurden Änderungen im Verordnungstext vorgenommen. Die Änderungen bzw. Ergänzungen im Verordnungstext umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

 

1.    Der Rahmen für die landwirtschaftliche Nutzung wurde erweitert.

2.    Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung wurde eine gesonderte Freistellung aufgenommen.

3.    Weitergehenden Forstarbeiten im Moorwald kann nunmehr im Einzelfall zugestimmt werden.

4.    Die (maßgebliche) Karte zur Verordnung wurde überarbeitet.

 

Zum geänderten Verordnungsentwurf kann bis zum 26.03.2018 Stellung genommen werden.

 

Da die Stadt Burgdorf, wie in der Bezugsvorlage bereits erwähnt, von der geplanten NSG-Neuausweisung selbst nicht betroffen ist, beabsichtige ich auch zu der nun vorgelegten Änderung des Verordnungsentwurfs weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

Die Region Hannover weist in ihrem Anschreiben ausdrücklich darauf hin, dass Anregungen und Bedenken, die im geänderten Verordnungsentwurf nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden, nicht erneut vorgetragen werden müssen. Mit der Beschlussdrucksache werden alle im Verfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Regionsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

 

Eine Gegenüberstellung der Texte des ursprünglichen (Stand: 19.04.2017) sowie des geänderten Verordnungsentwurfs (Stand: 18.01.2018) ist als Anlage beigefügt. Die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen habe ich durch schwarze Balken gekennzeichnet. Die Begründung und die Erläuterung zur NSG-Verordnung sowie eine Übersichtskarte und der aktualisierte Detailplan können über das Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

In den Erläuterungen zum geänderten Verordnungsentwurf ist ein Hinweis zu § 4 Abs. 1 Nr. 12 enthalten, dieser Punkt ist im Text des Verordnungsentwurfs allerdings nicht enthalten.

 

 

Anlage