Betreff
Unterstützung des VVV bei der Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen
Vorlage
2017 0401/1
Aktenzeichen
80-Scho
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

jährlich 50.000 €

57100.431800

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Dem Verkehrs- und Verschönerungs-Verein der Stadt Burgdorf e. V. (VVV) wird ab 2018 (für drei Jahre; ab Einstellung der Kraft) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von max. 50.000 € für die Beschäftigung einer Vollzeitkraft (im Sinne TVöD VKA – z. Zt. 39 Stunden wöchentlich) in der Geschäftsführung des Vereins gewährt.

2.  Voraussetzung ist, dass der Verein für die Beschäftigung einer Vollzeitkraft in der Geschäftsführung mindestens 50.000 €/Jahr (Arbeitgeberbrutto) aufwenden muss.

Bei geringeren Aufwendungen für eine Vollzeitkraft in der Geschäftsführung oder für eine ggf. anfänglich in Teilzeit in der Geschäftsführung beschäftigte Kraft verringert sich der Zuschuss entsprechend.

3.  Die Auszahlung erfolgt quartalsweise (jeweils 25 %) und zwar zum 15.03. – frühestens jedoch nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung, 15.05., 15.08. und 15.11. (eines jeden Jahres), sofern jeweils rechtzeitig vor Fälligkeit ein Nachweis (Arbeitsvertrag bzw. verbindliche Erklärung, dass der zuletzt vorgelegte Arbeitsvertrag unverändert gilt und nicht gekündigt / aufgelöst wurde sowie die Gehaltsabrechnungen der letzten beiden Monate) über die Beschäftigung einer Vollzeitkraft in der Geschäftsführung erbracht wurde.

4.  Jeweils bis spätestens zum 15.01. eines jeden Jahres ist ein Nachweis über das vom Verein im Vorjahr für die bezuschusste Vollzeitstelle aufgewendete Arbeitgeberbrutto vorzulegen.

5.  Für jeden vollen Monat, in denen die bezuschusste Vollzeitstelle nicht besetzt ist, wird der Zuschuss um 1/12 gekürzt. Die Verringerung nach Nr. 2 S. 2 bleibt unberührt.

Eingetretene Überzahlungen sind vom Verein auszugleichen oder werden bei fortdauernder Zuschussgewährung mit der/den nächsten Quartalszahlung(en) verrechnet.

6.  Über eine Fortsetzung der Förderung nach Ablauf der drei Jahre (Nr. 1) muss rechtzeitig (unter Berücksichtigung der Mittelverfügbarkeit) vom Verwaltungsausschuss neu entschieden werden.

7.  Aus wichtigem Grund, insbesondere wenn die geforderten Nachweise (Nr. 3) nicht erbracht werden, kann die Zuschusszusage zurückgenommen und die Zuschussgewährung vorzeitig (vor Ablauf der drei Jahre) eingestellt werden.

8.  Vom VVV wird erwartet, dass er vor der Stellenbesetzung ein schlüssiges Konzept vorlegt, wie der Übergang der Geschäftsführung gestaltet werden soll, und für die zu besetzende Stelle ein klares Aufgaben- und Anforderungsprofil erstellt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der mit der Bezugsvorlage vorgelegte gemeinsame Antrag zur künftigen Unterstützung des VVV erhöht die an den VVV jährlich gewährten Zuschüsse um bis zu 50.000 €. Die bislang gewährten Zuschüsse sind überwiegend allgemeine Zuschüsse für laufende Aufgaben und nicht weiter konkret zweckgebunden. Der jetzt vorgesehene Zuschuss ist jedoch auf konkrete, strukturelle Maßnahmen des VVV bezogen.

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher der Festlegung konkreter Voraussetzungen und Modalitäten für die Zuschussauszahlung, die mit dieser Vorlage vorgeschlagen werden.