Betreff
Vereinbarung und Städtebaulicher Vertrag zur Errichtung eines Einzelhandelsobjektes auf dem Grundstück Alte Bundesstraße 5
Vorlage
2017 0379
Aktenzeichen
66.011.010-2017/001838
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor auf Basis des Entwurfes, wie in der Anlage 1 dargestellt, zu schließen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Region Hannover auf Basis des Entwurfes, wie in der Anlage 2 dargestellt, zu schließen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Ein Investor beabsichtigt die Errichtung eines Einzelhandelsobjektes (Penny-Markt) auf dem Grundstück „Alte Bundesstraße 5“ in Ehlershausen.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist der Bau eines Linksabbiegestreifens sowie einer Querungshilfe auf der „Alten Bundesstraße“ erforderlich. Um die sich hieraus ergebenden notwendigen Rechte und Pflichten zu regeln, ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.

 

In der Anlage 1 zur Vorlage ist der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages beigefügt.

 

Der Investor verpflichtet sich darin u.a.,

 

-      die notwendigen Erschließungsarbeiten in eigener Regie und Verantwortung und auf eigene Kosten durchzuführen (z. B. Aufweitung der Fahrbahn, Herstellung des Geh-/ Radweges, Anpassung der Entwässerungseinrichtungen, (Wieder-) Herstellung von Grünflächen) (§ 4 des städtebaulichen Vertrages)

 

-      Beibringung einer Sicherheitsleistung (§ 12 des städtebaulichen Vertrages)

 

Der vorliegende Entwurf bietet die öffentlich-rechtliche Grundlage für die Übertragung der Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens durch den Investor auf seine Kosten (§ 11 BauGB).

 

Der Baubeginn der Maßnahme ist für Ende des 1. Quartals 2018 vorgesehen.

 

Da es sich um eine Kreisstraße handelt, die in der Baulast der Region Hannover liegt, muss die Stadt Burgdorf eine entsprechende Vereinbarung mit der Region schließen. Der Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Sämtliche Verpflichtungen und Kosten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden von dem Investor in vollem Umfang übernommen.

 

Die Unterzeichnung der Verträge ist kurzfristig vorgesehen. Da eine Übertragung von Grundstückseigentum für die Baumaßnahme erforderlich ist, müssen sowohl die Vereinbarung als auch der Städtebauliche Vertrag vor einem Notar geschlossen werden.

 

 

 

 

 

Anlage 1: Entwurf Städtebaulicher Vertrag (Stand 24.10.2017)

Anlage 2: Entwurf Vereinbarung Region (Stand 24.10.2017)