- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf vom 31.05.2017 -
Bezugsvorlage: 2017 0278
Die Region Hannover
hat zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Sicherheitsempfindens an
den SPNV-Stationen seit Anfang 2013 das Projekt „Bahnhofskümmerer (LokK)“
laufen, welches in Kooperation mit teilnehmenden Kommunen und der DB Station&Service
GmbH (DB S&S) durchgeführt wird. Dabei sollen auch Synergien durch engere
Verzahnung des Bauhofs mit der DB S&S erreicht werden.
Seitens der Region
Hannover besteht, derzeit befristet bis Ende 2018, eine in ihrem Umfang
begrenzte Fördermöglichkeit für den Einsatz eines sog. Bahnhofskümmerers für
den Einsatz an den Bahnhöfen der regionsangehörigen Kommunen. Dabei sollen auch
Menschen in Arbeit gebracht werden, die bislang auf dem ersten Arbeitsmarkt
nur wenige Chancen hatten. Derzeit besteht eine Kooperation mit 8 Kommunen.
Aktuell steht die
Entscheidung an, ob die Förderung seitens der Region ab 2019 unbefristet
fortgesetzt wird (Beratungsfolge: Verkehrsausschuss 24.10.17,
Regionsversammlung 14.11.17).
Aufgabenumfang/Leistungsbeschreibung:
1. |
Zustandscheck: Überprüfung des
Zustands und Information des Bahnhofsmanagements Hannover über
Qualitätsabweichungen, Vandalismus- und sonstige Schäden an Vorplatz,
Empfangsgebäude, Über-/Unterführungen, Bahnsteigen, P&R-Anlagen, Bushaltestellen/ZOB
etc. |
3-5x pro Woche |
2. |
Überprüfung
statische Kundeninformation: Überprüfung der
Aktualität und des Zustandes der statischen und dynamischen
Kundeninformationen (Vitrinen, Infotafeln, „Laufbänder“) und Information des
Bahnhofsmanagements Hannover über Qualitätsabweichungen, Vandalismus- und
sonstige Schäden an Vorplatz, Unterführungen, Bahnsteigen, Bushaltstellen/ZOB
(hier auch Rückmeldung an RegioBus). |
3-5x pro Woche |
3. |
Grünpflege: Grünpflege der
Beete, Rasenflächen, Hecken und Blumenkübel. Wildkrautbeseitigung
auf den Bahnsteigen. Entsorgung des
Grünschnitts. |
Wöchentlich und
bei Bedarf |
4. |
Reinigung/Sauberkeit: Beseitigung von
Grobmüll und Laub auf den öffentlich zugänglichen Bereichen des Bahnhofs/der
Station/der Bushaltestelle. Beseitigung von
kleinteiligen Verschmutzungen z.B. auf Vitrinen und Türen. |
3-5x pro Woche |
5. |
Kleinstinstandsetzungen: Holz- und
Rostschutzanstriche, z.B. an Zäunen und Geländern einschließlich kleinerer
Reparaturen. Kleinstreparaturen
(Definition notwendig) |
Bei Bedarf |
Für folgende
Aufgaben ist Klärung im Detail notwendig:
- Ansprechpartner bei
DB S&S für Meldungen Graffiti, Vandalismusschäden, Abfall und bei groben
Verschmutzungen benennen.
- Hilfestellung für
Fahrgäste mit Handicap im Leistungsumfang enthalten?
Ergänzende Aufgaben
durch Kommune denkbar:
- Schnittstelle
Station und städtisches Umfeld stärken.
- Hilfestellung für
Mobilitätseingeschränkte u.a.
- Hilfestellung für
Ortsfremde.
Die hierfür
vorzusehende Kraft wird von der Kommune in einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis eingestellt. Die Region Hannover fördert dann 50% des Arbeitgeber-Brutto
der Entgeltgruppe 1 TVöD, jedoch keine Sach- und Gemeinkosten.
Bei einem Aufwand
von 30.500 Euro (EG 1 TVöD, Erfahrungsstufe 3) fördert die Region somit 15.250
Euro. Die gleiche Summe in Höhe von 15.250 Euro sowie die Sach- und
Gemeinkosten der Stelle verbleiben bei der Kommune.
Bei Einsatz eines
Langzeitarbeitslosen ist u.U. zusätzlich die Inanspruchnahme öffentlicher
Fördertöpfe (z.B. Programm ESF) denkbar. Zu bedenken ist, dass bei vorliegenden
starken Vermittlungshemmnissen weitere Kosten für umfangreichere Begleitung
oder ein Coaching auf der Ausgabenseite anfallen können und die Förderung
zeitlich begrenzt ist. Die Kraft ist in den städtischen Personalkörper zu
integrieren. Aufgrund der alleinigen Aufgabenwahrnehmung vor Ort ist eine
Kontrolle und Anleitung nur schwer möglich.
Das
arbeitsrechtliche und auch finanzielle Risiko der Beschäftigung liegt komplett
bei der einstellenden Kommune. Eine Vertretungsregelung wäre sicherlich
notwendig, was dann eine zusätzliche Aufgabe des Bauhofes sein würde und für
die im Rahmen dieses Projektes keine Erstattung erfolgt.
Sofern mit der
beschriebenen Maßnahme das gesellschaftliche Engagement der Stadt in den
Vordergrund gestellt werden soll, sei an dieser Stelle auf eine Kooperation mit
der Lebenshilfe verwiesen. Auf dem Bauhof wurde hier eine Arbeitsgelegenheit
für eine Person mit erheblichen Vermittlungshemmnissen geschaffen, die zum
01.05.2017 in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis mündete.
Derzeit werden
durch den städtischen Bauhof bereits folgende Leistungen im Bereich der
Bahnstation Burgdorf erbracht:
Im Bereich des ZOB
erfolgen Straßenreinigung, Winterdienst sowie Pflege der Grünanlagen und die
Entleerung der Papierkörbe bereits jetzt durch den Bauhof. Die Leistungen
werden seitens der Region zu ca. 50% erstattet.
Die Parkpalette
wird ebenfalls durch den Bauhof gereinigt und unterhalten. Hier erfolgt eine
Erstattung seitens der Region, anteilig für die Einstellplätze, die für den
Park & Ride Verkehr genutzt werden, zu
50%. Insgesamt werden seitens der Region Kosten in Höhe von ca. 15.000
Euro erstattet. Hier sind aber auch Beleuchtungskosten enthalten, abzüglich
dieser Kosten beträgt die Erstattung ca. 11.000 Euro.
Der konzentrierte
Einsatz der Fachkräfte mit den entsprechenden Gerätschaften (z.B. Spülwagen zur
Tunnelreinigung oder Gärtnerbauhof zur Grünpflege) ist wirkungsvoller als der
Einsatz einer einzelnen Kraft und wird zudem im Bereich des ZOB und der Parkpalette
erstattet.
Das weitere
Bahnhofsumfeld sowie die Bahnstationen Otze und Ehlershausen werden ebenfalls
durch die Bauhöfe betreut. Dies umfasst auf der Westseite des Bahnhofs die
Entleerung der Papierkörbe, die Grünflächenpflege, die Reinigung des Bahnhofstunnels
sowie ggf. anstehende Unterhaltungsarbeiten.
Die Bahnstationen
Otze und Ehlershausen werden im Bahnhofsumfeld ebenfalls gereinigt und
gärtnerisch betreut. Eine Papierkorbentleerung erfolgt hier teilweise ebenfalls
durch den Bauhof. Eine Erstattung seitens der Region wird hier nicht gewährt.
Festzuhalten bleibt
aber, dass insbesondere aufwendigere Arbeiten oder auch Reinigungsarbeiten
größeren Umfanges, wie die regelmäßige Reinigung des Tunnels durch den
Spülwagen, durch einen Bahnhofskümmerers nicht zu leisten sind. Selbstverständlich
gilt dies auch für Unterhaltungsarbeiten, die vom Bauhof schnell und fachgerecht
ausgeführt werden können.
Mittel für den
Einsatz eines sog. Bahnhofskümmerers stehen derzeit nicht im Haushalt zur
Verfügung. Sollte ein entsprechender Einsatz erfolgen, wären eine Stelle im
Stellenplan aufzunehmen und Mittel bereitzustellen. Vor einem tatsächlichen
Einsatz ist eine Förderzusage durch die Region einzuholen.
Es handelt sich
hier um eine klassische freiwillige Aufgabe/Ausgabe, die insbesondere von
Haushaltssicherungskommunen wie Burgdorf sehr kritisch zu prüfen ist.