Betreff
Einsatz Bahnhofskümmerer
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf vom 31.05.2017 -
Bezugsvorlage: 2017 0278
Vorlage
2017 0278/1
Aktenzeichen
66
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Die Region Hannover hat zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Sicherheits­empfindens an den SPNV-Stationen seit Anfang 2013 das Projekt „Bahnhofskümmerer (LokK)“ laufen, welches in Kooperation mit teilnehmenden Kommunen und der DB Station&Service GmbH (DB S&S) durchgeführt wird. Dabei sollen auch Synergien durch engere Verzahnung des Bauhofs mit der DB S&S erreicht werden.

 

Seitens der Region Hannover besteht, derzeit befristet bis Ende 2018, eine in ihrem Um­fang begrenzte Fördermöglichkeit für den Einsatz eines sog. Bahnhofskümmerers für den Einsatz an den Bahnhöfen der regionsangehörigen Kommunen. Dabei sollen auch Men­schen in Arbeit gebracht werden, die bislang auf dem ersten Arbeitsmarkt nur wenige Chancen hatten. Derzeit besteht eine Kooperation mit 8 Kommunen.

Aktuell steht die Entscheidung an, ob die Förderung seitens der Region ab 2019 unbefristet fortgesetzt wird (Beratungsfolge: Verkehrsausschuss 24.10.17, Regionsversammlung 14.11.17).

 

 

Aufgabenumfang/Leistungsbeschreibung:

 

1.

Zustandscheck:

Überprüfung des Zustands und Information des Bahnhofs­managements Hannover über Qualitätsabweichungen, Vanda­lismus- und sonstige Schäden an Vorplatz, Empfangsgebäude, Über-/Unterführungen, Bahnsteigen, P&R-Anlagen, Bushalte­stellen/ZOB etc.

 

3-5x pro Woche

2.

Überprüfung statische Kundeninformation:

Überprüfung der Aktualität und des Zustandes der statischen und dynamischen Kundeninformationen (Vitrinen, Infotafeln, „Laufbänder“) und Information des Bahnhofsmanagements Hannover über Qualitätsabweichungen, Vandalismus- und sonstige Schäden an Vorplatz, Unterführungen, Bahnsteigen, Bushaltstellen/ZOB (hier auch Rückmeldung an RegioBus).

 

3-5x pro Woche

3.

Grünpflege:

Grünpflege der Beete, Rasenflächen, Hecken und Blumenkübel.

Wildkrautbeseitigung auf den Bahnsteigen.

Entsorgung des Grünschnitts.

 

Wöchentlich und bei Bedarf

4.

Reinigung/Sauberkeit:

Beseitigung von Grobmüll und Laub auf den öffentlich zugäng­lichen Bereichen des Bahnhofs/der Station/der Bushaltestelle.

Beseitigung von kleinteiligen Verschmutzungen z.B. auf Vitrinen und Türen.

 

 

3-5x pro Woche

5.

Kleinstinstandsetzungen:

Holz- und Rostschutzanstriche, z.B. an Zäunen und Geländern einschließlich kleinerer Reparaturen.

Kleinstreparaturen (Definition notwendig)

Bei Bedarf

 

Für folgende Aufgaben ist Klärung im Detail notwendig:

-     Ansprechpartner bei DB S&S für Meldungen Graffiti, Vandalismusschäden, Abfall und bei groben Verschmutzungen benennen.

-     Hilfestellung für Fahrgäste mit Handicap im Leistungsumfang enthalten?

 

Ergänzende Aufgaben durch Kommune denkbar:

-     Schnittstelle Station und städtisches Umfeld stärken.

-     Hilfestellung für Mobilitätseingeschränkte u.a.

-     Hilfestellung für Ortsfremde.

 

 

Die hierfür vorzusehende Kraft wird von der Kommune in einem sozialversicherungs­pflichtigen Arbeitsverhältnis eingestellt. Die Region Hannover fördert dann 50% des Arbeitgeber-Brutto der Entgeltgruppe 1 TVöD, jedoch keine Sach- und Gemeinkosten.

Bei einem Aufwand von 30.500 Euro (EG 1 TVöD, Erfahrungsstufe 3) fördert die Region somit 15.250 Euro. Die gleiche Summe in Höhe von 15.250 Euro sowie die Sach- und Gemeinkosten der Stelle verbleiben bei der Kommune.

 

Bei Einsatz eines Langzeitarbeitslosen ist u.U. zusätzlich die Inanspruchnahme öffentlicher Fördertöpfe (z.B. Programm ESF) denkbar. Zu bedenken ist, dass bei vorliegenden starken Vermittlungshemmnissen weitere Kosten für umfangreichere Begleitung oder ein Coaching auf der Ausgabenseite anfallen können und die Förderung zeitlich begrenzt ist. Die Kraft ist in den städtischen Personalkörper zu integrieren. Aufgrund der alleinigen Aufgabenwahrnehmung vor Ort ist eine Kontrolle und Anleitung nur schwer möglich.

 

Das arbeitsrechtliche und auch finanzielle Risiko der Beschäftigung liegt komplett bei der einstellenden Kommune. Eine Vertretungsregelung wäre sicherlich notwendig, was dann eine zusätzliche Aufgabe des Bauhofes sein würde und für die im Rahmen dieses Projektes keine Erstattung erfolgt.

 

Sofern mit der beschriebenen Maßnahme das gesellschaftliche Engagement der Stadt in den Vordergrund gestellt werden soll, sei an dieser Stelle auf eine Kooperation mit der Lebenshilfe verwiesen. Auf dem Bauhof wurde hier eine Arbeitsgelegenheit für eine Person mit erheblichen Vermittlungshemmnissen geschaffen, die zum 01.05.2017 in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis mündete.

 

Derzeit werden durch den städtischen Bauhof bereits folgende Leistungen im Bereich der Bahnstation Burgdorf erbracht:

 

Im Bereich des ZOB erfolgen Straßenreinigung, Winterdienst sowie Pflege der Grün­anlagen und die Entleerung der Papierkörbe bereits jetzt durch den Bauhof. Die Leistungen werden seitens der Region zu ca. 50% erstattet.

Die Parkpalette wird ebenfalls durch den Bauhof gereinigt und unterhalten. Hier erfolgt eine Erstattung seitens der Region, anteilig für die Einstellplätze, die für den Park & Ride Verkehr genutzt werden, zu  50%. Insgesamt werden seitens der Region Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro erstattet. Hier sind aber auch Beleuchtungskosten enthalten, abzüg­lich dieser Kosten beträgt die Erstattung ca. 11.000 Euro.

 

Der konzentrierte Einsatz der Fachkräfte mit den entsprechenden Gerätschaften (z.B. Spülwagen zur Tunnelreinigung oder Gärtnerbauhof zur Grünpflege) ist wirkungsvoller als der Einsatz einer einzelnen Kraft und wird zudem im Bereich des ZOB und der Park­palette erstattet.

 

Das weitere Bahnhofsumfeld sowie die Bahnstationen Otze und Ehlershausen werden ebenfalls durch die Bauhöfe betreut. Dies umfasst auf der Westseite des Bahnhofs die Entleerung der Papierkörbe, die Grünflächenpflege, die Reinigung des Bahnhofstunnels sowie ggf. anstehende Unterhaltungsarbeiten.

 

Die Bahnstationen Otze und Ehlershausen werden im Bahnhofsumfeld ebenfalls gereinigt und gärtnerisch betreut. Eine Papierkorbentleerung erfolgt hier teilweise ebenfalls durch den Bauhof. Eine Erstattung seitens der Region wird hier nicht gewährt.

 

Festzuhalten bleibt aber, dass insbesondere aufwendigere Arbeiten oder auch Reinigungsarbeiten größeren Umfanges, wie die regelmäßige Reinigung des Tunnels durch den Spülwagen, durch einen Bahnhofskümmerers nicht zu leisten sind. Selbst­verständlich gilt dies auch für Unterhaltungsarbeiten, die vom Bauhof schnell und fach­gerecht ausgeführt werden können.

 

Mittel für den Einsatz eines sog. Bahnhofskümmerers stehen derzeit nicht im Haushalt zur Verfügung. Sollte ein entsprechender Einsatz erfolgen, wären eine Stelle im Stellen­plan aufzunehmen und Mittel bereitzustellen. Vor einem tatsächlichen Einsatz ist eine Förderzusage durch die Region einzuholen.

 

Es handelt sich hier um eine klassische freiwillige Aufgabe/Ausgabe, die insbesondere von Haushaltssicherungskommunen wie Burgdorf sehr kritisch zu prüfen ist.