Betreff
Finanzieller Zuschuss für den Kleingartenverein Erholung e.V. Otze
Vorlage
2017 0154/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Neugestaltung des Spielplatzes wird dem Kleingärtner-Verein „Erholung“ e.V. Otze ein Zuschuss in Höhe von 10 % der durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten für die Anschaffung von Spielgeräten gewährt.

 

Der Zuschuss wird nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen im Haushaltsjahr 2018 ausgezahlt.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 15.08.2017 mit der Angelegenheit befasst und nach eingehender Diskussion einstimmig den vorstehenden Beschlussvorschlag verabschiedet. Diesen Beschlussvorschlag hatte die Gruppe SPD/Grüne/WGS unterbreitet. Im Rahmen der Diskussionen war ein Antrag der Gruppe CDU/FDP, einen Zuschuss in Höhe von 20 % zu gewähren, bei 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt worden.

 

Im Rahmen der Diskussionen war die Frage aufgeworfen worden, ob eine höhere Förderung, vergleichbar mit den vom Ausschuss für Jugendhilfe und Familie gewährten Zuschüssen, nach anderen berechneten Richtlinien ausgesprochen werden könne. Nach den „Förderrichtlinien zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf“ erhalten als förderungswürdig anerkannte Jugendgruppen, -verbände und Vereine, die im Bereich der Stadt Burgdorf tätig sind, auf Antrag Zuschüsse u.a. für den Investitionsbereich. Nach den Richtlinien sind insbesondere zuschussfähig die Ausstattung und Unterhaltung von Jugendräumen und -heimen, die Anschaffung und Instandsetzung von Zelt- und Lagermaterial sowie die Anschaffung von Material für die Gruppenarbeit. Zur Höhe eines Zuschusses gibt es keine Regelung in den Förderrichtlinien.

 

Bei der letztmaligen Bewilligung von Zuschüssen durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie (Sitzung vom 29.05.2017, TOP 5, Vorlage 2017 0263) waren Zuschüsse gewährt worden, deren Quote zwischen 28 % und 33 % lag. Dieses entspricht der Verfahrensweise auch in den zurückliegenden Jahren.