Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Zur Neugestaltung des Spielplatzes wird
dem Kleingärtner-Verein „Erholung“ e.V. Otze ein Zuschuss in Höhe von 10 % der
durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten für die Anschaffung von Spielgeräten gewährt.
Der Zuschuss wird nach Vorlage der
entsprechenden Rechnungen im Haushaltsjahr 2018 ausgezahlt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und
Sport hat sich in seiner Sitzung am 15.08.2017 mit der Angelegenheit befasst
und nach eingehender Diskussion einstimmig den vorstehenden Beschlussvorschlag
verabschiedet. Diesen Beschlussvorschlag hatte die Gruppe SPD/Grüne/WGS unterbreitet.
Im Rahmen der Diskussionen war ein Antrag der Gruppe CDU/FDP, einen Zuschuss in
Höhe von 20 % zu gewähren, bei 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt
worden.
Im Rahmen der Diskussionen war die Frage
aufgeworfen worden, ob eine höhere Förderung, vergleichbar mit den vom
Ausschuss für Jugendhilfe und Familie gewährten Zuschüssen, nach anderen
berechneten Richtlinien ausgesprochen werden könne. Nach den „Förderrichtlinien
zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf“ erhalten als förderungswürdig anerkannte
Jugendgruppen, -verbände und Vereine, die im Bereich der Stadt Burgdorf tätig
sind, auf Antrag Zuschüsse u.a. für den Investitionsbereich. Nach den Richtlinien
sind insbesondere zuschussfähig die Ausstattung und Unterhaltung von Jugendräumen
und -heimen, die Anschaffung und Instandsetzung von Zelt- und Lagermaterial
sowie die Anschaffung von Material für die Gruppenarbeit. Zur Höhe eines
Zuschusses gibt es keine Regelung in den Förderrichtlinien.
Bei der letztmaligen Bewilligung von
Zuschüssen durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie (Sitzung vom
29.05.2017, TOP 5, Vorlage 2017 0263) waren Zuschüsse gewährt worden, deren
Quote zwischen 28 % und 33 % lag. Dieses entspricht der Verfahrensweise auch in
den zurückliegenden Jahren.