Betreff
Bekanntgabe und Feststellung der bestehenden Fraktionen und Gruppen
Vorlage
0003/06/16.WP
Aktenzeichen
10-022-24 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschläge:

 

zu a)    Der Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)            entfällt.

Sachverhalt:

 

Gem. § 39 b NGO können sich mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Unterschied zwischen einer Fraktion und einer Gruppe besteht darin, dass Fraktionsmitglieder aufgrund der gleichen, Gruppenmitglieder aufgrund verschiedener Wahlvorschläge, ihren Sitz im Rat erworben haben.

 

Schließen sich Fraktionen zu einer Gruppe zusammen, so verlieren sie zwar nicht zwangsläufig ihren Fraktionsstatus, sie können jedoch bei der Verteilung der Ausschusssitze und -vorsitze ausschließlich als Gruppe berücksichtigt werden.

 

Wegen der Rechte, die einer Fraktion oder Gruppe zustehen, ist eine gemeinsame Erklärung der Ratsmitglieder, die sich zu einer Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen wollen, unerlässlich.

 

Ich bitte deshalb, die Bildung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der oder des Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder dem Ratsvorsitzenden (§ 18 Abs. 3 Geschäftsordnung) bis spätestens 02. November 2006 schriftlich mitzuteilen.

 

Die Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen gebildet wurden, ist in der konstituierenden Sitzung nach der Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ratsmitglieder zu treffen.