Betreff
Verlegung B 188 neu
Radwegführung im Bereich der DB-Strecke
Vorlage
2007 0273
Aktenzeichen
642-11-10-1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

vorauss. 352.000 €

63000.940000.300

Laufende Kosten:

3.000 €

63000.510000.0

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b) der Vorlage an.

 

b)         Der Verwaltungsausschuss beschließt, die als Anlage der Vorlage beigefügte Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt zur Überführung eines Geh- und Radweges an dem Bauwerk BU4 abzuschließen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I. ALLGEMEINES

 

Mit Vorlage 1213/95 habe ich Ihnen die Planung für die Kreuzung der DB-Strecke Hannover – Celle mit der B 188 n vorgestellt. Hier wurde die Frage aufgeworfen, ob an dieser Stelle auch für Fußgänger und Radfahrer eine Querung der Eisenbahnlinie mit vorgenommen werden soll. Zur Sache ist auszuführen, dass entlang der B 188 n ein Rad-/Fußweg nicht vorgesehen ist. Früher war hier ein schienengleicher Bahnübergang. Dieser wurde aufgehoben. Als Ersatz wurde die Straße „Am Güterbahnhof“ bis Otze verlängert. Dieses war möglich, da hier für den landwirtschaftlichen Verkehr keine Kreuzungsmöglichkeit mit der DB mehr erforderlich war.

 

Die DB-Strecke stellt zweifellos eine Zäsur im Stadtgebiet dar. Folgende Rad- und Fußwegquerungen sind vorhanden:

 

Alt Ahrbeck / schienengleicher Bahnübergang

Lehrter Straße / schienengleicher Bahnübergang

Tunnel Finanzamt

Tunnel Schillerslager Straße

Brücke Höhenweg

 

Seinerzeit wurde aufgrund der vorgenannten Vorlage seitens der politischen Gremien entschieden, auf Kosten der Stadt im Zuge des Brückbauwerkes zur Überführung der B 188 n über die DB-Strecke einen Radweg mit anlegen zu lassen. Im Rahmen des zur Jahrtausendwende durchgeführten Planfeststellungsverfahrens wurde mit Beschluss vom 31.07.2002 die genannte Radwegeverbindung planfestgestellt.

 

 

II. VEREINBARUNG

 

Nunmehr hat mir die Straßenbauverwaltung eine Vereinbarung (siehe Anlage) vorgelegt. Diese regelt die Kostenbeteiligung (voraussichtlich 253.000 €), die Durchführung der Maßnahme durch die Straßenbauverwaltung sowie Unterhaltungsfragen.

 

Festzuhalten bleibt, dass seitens der Straßenbauverwaltung keine anteiligen Planungskosten für die Maßnahme verlangt werden. Im Übrigen ist noch nicht berechnet, wie hoch die Ablösesumme für die Unterhaltung des Brückenbauwerkes sein wird. Ich gehe aber davon aus, dass sie sich in einer Größenordnung von ca. 100.000 € bewegen wird.

 

Mit der genannten Vereinbarung werden die Voraussetzungen für den nunmehr anstehenden Bau des Brückenbauwerkes sowie der damit verbundenen Radwegeüberführung geschaffen. Ich schlage dem Verwaltungsausschuss vor, der Vereinbarung wie vorgelegt zuzustimmen.

 

Hinzuweisen bleibt darauf, dass im Zuge der Maßnahme weitere Bauwerke – wie z. B. die Osttangente – zu erstellen und hier, da es sich auch um städtische Projekte handelt, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen sein werden.

 

 

 

Anlage:

 

Vereinbarung mit Lageplänen und Kostenermittlung