Betreff
Kapazitätserweiterung der Grünabfall-Kompostierungsanlage auf der Deponie Burgdorf; Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Vorlage
2017 0280
Aktenzeichen
31-Fre 92-02/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage Nr. 2017 0280 wird zur Kenntnis genommen. Etwaige Anregungen und Bedenken werden entsprechend dem Beratungsstand aufgenommen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Über die Mitteilungsvorlage 2016 0118 habe ich bereits über die geplante Kapazitätserhöhung der Grünabfall-Kompostierungsanlage auf der Deponie Burgdorf informiert. Ferner hat der Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes der Region Hannover (aha), Herr Schwarz, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 07.03.2017 über die Planungen berichtet. Die Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH (arh) hat nun einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) eingereicht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVP-Gesetz ist für das geplante Vorhaben nicht vorgeschrieben. Das GAA hat das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet und zur Stellungnahme bis zum 16.08.2017 aufgefordert. Eine Fristverlängerung bis zum 31.08.2017 habe ich beantragt.

 

Da die Grünabfallanlieferung eine steigende Tendenz aufweist, beabsichtigt die arh die Kapazität der Grünabfall-Kompostierungsanlage von derzeit 20.000 auf 26.000 Mg/a (Input) zu erweitern. Geplant ist, die Kompostierung in den bestehenden Rotteboxen mit Belüftungsböden einzustellen und die Kompostierung auf Trapezmieten umzustellen. Bis zum Abschluss der Kompostierung wird das Material im Durchschnitt fünf Mal umgesetzt. Die mittlere Rottezeit beträgt insgesamt 15 Wochen. Eine Vergrößerung der Fläche ist nicht geplant. Abgesehen vom Rückbau der Rotteboxen und Belüftungsböden sind keine weiteren baulichen Maßnahmen vorgesehen. Ein Umschlag von Grüngut-Säcken, der in der Vergangenheit bereits zu erheblichen Geruchsbelästigungen geführt hatte, findet weiterhin nicht statt.

 

Aufgrund der durch die Kapazitätserhöhung zu erwartenden Emissionen wurde vom TÜV-Nord ein Geruchsgutachten erstellt. Danach liegt die Zusatzbelastung durch die Kompostierungsanlage allein in den Wohngebieten in der Südstadt von Burgdorf im Rahmen des Irrelevanzkriteriums gem. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) (Geruchsstunden max. 2 % der Jahresstunden). Auch die Gesamtbelastung durch alle geruchsemittierenden Betriebe im Süden Burgdorfs unterschreitet deutlich den Bewertungsmaßstab von 10 % Geruchszeitanteil für Wohnbebauung gem. GIRL.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bedenken erkennbar, die gegen die beantragte Kapazitätserhöhung der Grüngut-Kompostierungsanlage auf der Deponie Burgdorf sprechen.

 

Die Beschreibung der beantragten Maßnahme, eine Zusammenfassung des Geruchsgutachtens sowie eine Übersichtskarte sind als Anlagen beigefügt. Das komplette Geruchsgutachten kann über das Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

Anlagen