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Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorlage Nr. 2017 0280 wird zur Kenntnis genommen.
Etwaige Anregungen und Bedenken werden entsprechend dem Beratungsstand
aufgenommen.
Sachverhalt und Begründung:
Über die Mitteilungsvorlage 2016 0118 habe ich bereits über die
geplante Kapazitätserhöhung der Grünabfall-Kompostierungsanlage auf der Deponie
Burgdorf informiert. Ferner hat der Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes
der Region Hannover (aha), Herr Schwarz, in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 07.03.2017 über die Planungen berichtet.
Die Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH (arh) hat nun einen
entsprechenden Antrag beim zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover
(GAA) eingereicht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach
UVP-Gesetz ist für das geplante Vorhaben nicht vorgeschrieben. Das GAA hat das Genehmigungsverfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet und zur Stellungnahme
bis zum 16.08.2017 aufgefordert.
Eine Fristverlängerung bis zum
31.08.2017 habe ich beantragt.
Da die Grünabfallanlieferung eine steigende Tendenz aufweist,
beabsichtigt die arh die Kapazität der Grünabfall-Kompostierungsanlage von
derzeit 20.000 auf 26.000 Mg/a (Input) zu erweitern. Geplant ist, die
Kompostierung in den bestehenden Rotteboxen mit Belüftungsböden einzustellen
und die Kompostierung auf Trapezmieten umzustellen. Bis zum Abschluss der
Kompostierung wird das Material im Durchschnitt fünf Mal umgesetzt. Die
mittlere Rottezeit beträgt insgesamt 15 Wochen. Eine Vergrößerung der Fläche
ist nicht geplant. Abgesehen vom Rückbau der Rotteboxen und Belüftungsböden
sind keine weiteren baulichen Maßnahmen vorgesehen. Ein Umschlag von
Grüngut-Säcken, der in der Vergangenheit bereits zu erheblichen
Geruchsbelästigungen geführt hatte, findet weiterhin nicht statt.
Aufgrund der durch die Kapazitätserhöhung zu erwartenden Emissionen
wurde vom TÜV-Nord ein Geruchsgutachten erstellt. Danach liegt die Zusatzbelastung
durch die Kompostierungsanlage allein in den Wohngebieten in der Südstadt von
Burgdorf im Rahmen des Irrelevanzkriteriums gem. Geruchsimmissionsrichtlinie
(GIRL) (Geruchsstunden max. 2 % der Jahresstunden). Auch die Gesamtbelastung
durch alle geruchsemittierenden Betriebe im Süden Burgdorfs unterschreitet
deutlich den Bewertungsmaßstab von 10 % Geruchszeitanteil für Wohnbebauung gem.
GIRL.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bedenken erkennbar, die gegen die beantragte Kapazitätserhöhung der Grüngut-Kompostierungsanlage auf der Deponie Burgdorf sprechen.
Die Beschreibung der beantragten Maßnahme, eine Zusammenfassung des Geruchsgutachtens sowie eine Übersichtskarte sind als Anlagen beigefügt. Das komplette Geruchsgutachten kann über das Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen