Beschlussvorschlag:
Herr Karsten Lübbe wird mit Wirkung vom 1. September 2017 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. August 2023) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heeßel ernannt.
Sachverhalt und Begründung:
Die
Amtszeit des derzeitigen Ortsbrandmeisters endet am 31.07.2017 durch
Zeitablauf.
Die
aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Heeßel haben in der
Mitgliederversammlung am 15.05.2017 den
bisherigen Ortsbrandmeister Herrn Karsten Lübbe
zum
Ortsbrandmeister wieder gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Herr
Lübbe ist bereit, das Amt wahrzunehmen.
Er
erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen. Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren
in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung hat der Rat nach
Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die
Zustimmung des Regionsbrandmeisters wurde eingeholt.
Aufgrund der
Dienstversammlung der Ortsfeuerwehr im Mail 2017 sowie der Vorberatung der
notwendigen Gremien kann eine Ernennung erst zum 1. September 2017 erfolgen.
Einhergehend wäre das Amt des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Heeßel im August
2017 unbesetzt. Folgerichtig wird Herr Karsten Lübbe für den Monat August 2017
kommissarisch als Ortsbrandmeister eingesetzt, damit keine Vakanz in dieser
Führungsposition herrschen würde.