Betreff
Ernennung Ortsbrandmeister Heeßel
Vorlage
2017 0270
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Karsten Lübbe wird mit Wirkung vom 1. September 2017 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. August 2023) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heeßel ernannt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des derzeitigen Ortsbrandmeisters endet am 31.07.2017 durch Zeitablauf.

 

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Heeßel haben in der Mitgliederversammlung am 15.05.2017 den

 

bisherigen Ortsbrandmeister Herrn Karsten Lübbe

 

zum Ortsbrandmeister wieder gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Lübbe ist bereit, das Amt wahrzunehmen.

 

Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters wurde eingeholt.

 

Aufgrund der Dienstversammlung der Ortsfeuerwehr im Mail 2017 sowie der Vorberatung der notwendigen Gremien kann eine Ernennung erst zum 1. September 2017 erfolgen. Einhergehend wäre das Amt des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Heeßel im August 2017 unbesetzt. Folgerichtig wird Herr Karsten Lübbe für den Monat August 2017 kommissarisch als Ortsbrandmeister eingesetzt, damit keine Vakanz in dieser Führungsposition herrschen würde.