Betreff
Bekanntgabe und Feststellung der bestehenden Fraktionen und Gruppen
Vorlage
0028/06/16.WP
Aktenzeichen
10-Ro/En
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Entfällt

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 55 f Abs. 1. S.2 in Verbindung mit § 55 b Abs. 1 S. 3 bis 7 NGO  gilt § 39 b NGO für die Ortsräte entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass sich mindestens zwei stimmberechtigte Ortsratsmitglieder zusammenschließen können.

 

Der Unterschied zwischen einer Fraktion und einer Gruppe besteht darin, dass Fraktionsmitglieder aufgrund der gleichen, Gruppenmitglieder aufgrund verschiedener Wahlvorschläge, ihren Sitz im Rat erworben haben.

 

Wegen der Rechte, die einer Fraktion oder Gruppe zustehen, ist eine gemeinsame Erklärung der Ortsratsmitglieder, die sich zu einer Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen wollen, unerlässlich.

 

Ich bitte deshalb, die Bildung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der oder des Vorsitzenden, des/ der stellvertretenden Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister bis spätestens (Schillerslage: 16.11.2006, Ramlingen-Ehlershausen: 21.11.2006 und Otze: 23.11.2006) mitzuteilen.

 

Die Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen gebildet wurden, ist in der konstituierenden Sitzung des Ortsrates nach der Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder zu treffen.