Finanz. Auswirkungen in Euro |
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nein |
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Beschlussvorschlag:
I.
Es soll eine
Schulentwicklungsplanung mit den folgenden Inhalten erstellt werden (s. im Kapitel
„Mögliche Inhalte einer Schulentwicklungsplanung“ die Bausteine einer SEP auf
Seite 3):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
II.
a. Die
Schulentwicklungsplanung soll mit eigenem Personal erstellt werden.
b. Die
Erstellung einer Schulentwicklungsplanung soll an ein Unternehmen vergeben werden.
III.
a. Die
Schulentwicklungsplanung soll jährlich fortgeschrieben werden.
b. Die
Schulentwicklungsplanung soll nicht jährlich fortgeschrieben werden.
Sachverhalt und Begründung:
Ausgangslage
Für die Stadt Burgdorf soll eine
Schulentwicklungsplanung (SEP) aufgestellt und jährlich fortgeschrieben werden,
um den vielfältigen fachlichen Anforderungen in einer höheren Qualität und
Zuverlässigkeit begegnen zu können.
Im Stellenplan 2017 ist eine A10-Stelle
geschaffen worden, die sich nach den Vorstellungen der Verwaltung vorrangig mit
der Erstellung und Fortschreibung der SEP befassen soll. Vor der Besetzung
dieser Stelle soll aber mittels einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargelegt
werden, ob die Eigenerstellung einer SEP wirtschaftlicher ist als eine
Fremdvergabe an einen Dienstleister.
Zu einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, ob
die SEP in Eigenregie oder per Fremderstellung erarbeitet werden soll, gehört
dementsprechend der geplante bzw. erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad
der SEP.
Allgemeine
Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung
Die schulische Ausbildung ist eine der
wesentlichsten gesellschaftlichen Aufgaben, an die von den Eltern, Schülerinnen
und Schülern und der Lehrerschaft große
Erwartungen u.a. an den Schulträger gestellt werden.
Neben diesen Erwartungen sind auch die
wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen. Der Schulbereich gehört allein
schon wg. der zahlreichen Gebäudekomplexe zu den kostenintensivsten Leistungen
einer Stadtverwaltung. Auf die z.Zt. laufenden bzw. noch anstehenden
Bauprojekte muss nicht gesondert hingewiesen werden.
Diesen Anforderungen soll deshalb mit einer
SEP begegnet werden, die dazu beitragen soll, dass die fachlichen
Entscheidungen auf einer fundierten Datenbasis getroffen werden können.
Hieraus ergeben sich grundsätzliche
Überlegungen/Konsequenzen im Hinblick auf den geeignetsten Prozess der
Erstellung und der Fortschreibung einer SEP:
1. Welche Inhalte
soll die SEP abdecken und beleuchten?
2. Wirtschaftliche
Aspekte der Erstellung einer SEP bei Eigen- oder Fremderstellung („Wie teuer
ist die Erstellung einer SEP?“).
3. Qualitative
Aspekte der Eigen- oder Fremderstellung.
4. Möglichkeiten der
Fortschreibung der SEP bei Eigen- oder Fremderstellung.
Zu 1.:
Die SEP kann mit unterschiedlichem
Detaillierungsgrad erfolgen. Die u. g. Informationen (s. Kapitel „Mögliche
Inhalte einer Schulentwicklungsplanung“) können vollständig oder auch nur in
Teilbereichen erhoben und zu Grunde gelegt werden, wobei damit auch gesagt
wird, dass die Aussagekraft und der Nutzen einer SEP nicht einheitlich sind. Wird
nur ein Teil der Zug. Informationen erhoben und ausgewertet, bleibt die SEP
naturgemäß an der Oberfläche.
Zu 2.:
Zu berücksichtigen sind bei der
Fremderstellung der SEP auch die notwendigen Zuarbeiten der Verwaltung. Je nach
Art und Umfang einer Beauftragung an einen Dritten sind zwischen 10 und 30 %
der Auftragssumme als Zuarbeit durch die Verwaltung zu veranschlagen.
Dabei gibt es i.d.R. folgende Zusammenhänge:
-
Der Prozentanteil der notwendigen Zuarbeit steigt
bei „kleineren“ Aufträgen an.
-
Je detaillierter die SEP aufgestellt wird, umso
zeitintensiver ist auch die notwendige Zuarbeit.
-
Da es sich um die erstmalige Erstellung einer SEP
handelt, ist der Zeitanteil höher, als wenn es sich um die x-te Fortschreibung
handelt.
Zu 3.:
Bei den qualitativen Aspekten der Eigen- bzw.
Fremderstellung ist zu beachten, dass ein externes Büro die größere Erfahrung
aufweist, dafür aber nur über geringe Kenntnis der Verhältnisse vor Ort verfügt
und außerdem die SEP nach ihrem jeweiligen Standard (und weniger aufgrund
individueller Erfordernisse) bearbeitet.
Zu 4.:
Die Fremderstellung führt dazu, dass
Fortschreibungen jeweils wieder beauftragt und bezahlt werden müssen. Bei jeder
Fortschreibung sind auch wieder entsprechende Zeitanteile für die notwendige
Zuarbeit der Verwaltung zu veranschlagen.
Mögliche Inhalte
einer Schulentwicklungsplanung
Auf die Schulentwicklung wirken zahlreiche Interessenvertreter und
Einflussgrößen ein, z.B. (die Reihenfolge beinhaltet keine Wertung):
-
die Entwicklung der
Schüler/innen-Zahlen (demografische Entwicklung),
-
die Gesetzgebung,
-
die Aufsichtsbehörden
-
die finanziellen und personellen
Ressourcen,
-
die Schulleitungen
-
die Politik,
-
der Elternwille,
-
das Angebot anderer Schulträger
außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches.
Die Ziele und Inhalte einer SEP kann man wie
folgt zusammenfassen. Die notwendigen Informationen werden benötigt, um den
Bildungsauftrag erfüllen zu können. Die Einflussgrößen wirken auf die Erfüllung
des Bildungsauftrages ein.
Notwendige Informationen |
Erfüllung Bildungsauftrag |
Einflussgrößen |
Kurz-, mittel- und langfristige Schüler/innen-Zahlen |
Bedarfsabdeckung |
Bildungsgerechtigkeit |
Quote Schulformwahl |
Ausgeglichenes Schulangebot |
Wirtschaftlichkeit |
Raumkapazität und Auslastung |
Ausgeglichene Beschulungsqualität |
Wettbewerb |
Um den Anforderungen, die an eine SEP
gestellt werden, gerecht werden zu können, müssen vielfältige Informationen
beschafft, bereitgestellt und ausgewertet werden. Bausteine einer SEP können
sein:
-
Analyse der bestehenden
Schulstandorte,
-
Prognose der Schüler/innen-Zahlen,
-
Überlegungen zu
Standortentwicklung,
-
Festlegung von Raumbedarfen,
-
Festlegung von Raumgrößen,
-
Festlegung der
Ausstattungsqualität (auch der Schulgebäude),
-
Einbeziehung von Schulleitungen,
Elternvertretern, Schülervertretungen, den politischen Akteuren etc.,
-
Ermittlung des Beschulungsbedarfes
/ der Elternwahlprognose,
-
Erstellung von Berichten.
Die o.g. gesellschaftliche Bedeutung der
Aufgabe und der finanzielle Aufwand für die Schulen seitens des Schulträgers
rechtfertigen die detaillierte Erstellung einer SEP. Dies gilt insbesondere
vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit der IGS ein weiteres Schulangebot geschaffen
wurde, welches in das vorhandene Angebot einzufügen ist und erhebliche Auswirkungen
auf andere Schulangebote haben wird.
Dafür spricht auch der bauliche Zustand der
vorhandenen Schulgebäude, der vor einigen Jahren bereits einmal erhoben wurde.
Dabei wurde festgestellt, dass die Schulgebäude z.T. einen deutlichen
Sanierungsbedarf aufweisen. Außerdem sind die durchgeführten bzw. anstehenden
Schulneubauten, die mit erheblichen Investitionen einhergehen, ein weiterer
Grund für eine intensive Betrachtung der Schullandschaft und ihrer Entwicklung.
Daher geht die vorliegende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung davon aus, dass eine detaillierte SEP zu
erstellen ist.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt
auf der Basis eines Kostenvergleichs und der Betrachtung und Bewertung weiterer
Aspekte (der sog. „weichen Faktoren“), die für die Qualität des Ergebnisses von
Bedeutung sind.
Kosten
der Eigenerstellung der SEP
Im aktuellen Stellenplan ist eine A10 –
Beamtenstelle enthalten. Das Arbeitgeberbrutto (die Summe aller Bezüge einschl.
aller Nebenkosten für den Arbeitgeber) beläuft sich nach Berechnungen der
Personalabteilung auf 65.900 €/Jahr. Für IT- und sonstige Arbeitsplatzkosten
wird der KGSt-Zuschlag i.H.v. 9.700 € p.a. angesetzt und für den Verwaltungs-
und Fachbereichsoverhead ein Zuschlag von insgesamt 20 % auf die
Personalkosten.[1]
Veranschlagt man für die Erstellung einer
detaillierten SEP einen Zeitbedarf von zwei Jahren bei einem Zeitanteil von 70
%, ergeben sich Personalkosten i.H.v. 92.260 €.
Kostenart |
Bemerkung |
Betrag |
Arbeitgeberbrutto (pro Jahr 65.900 €) |
für 2 Jahre, davon 70 % |
92.260
€ |
IT-, sonstige Arbeitsplatzkosten |
für 2 Jahre, davon 70 % |
13.580
€ |
Verwaltungs-, Fachbereichsoverhead |
20 % auf die
Personalkosten |
18.452
€ |
Summe |
|
124.292 € |
Unter den genannten Bedingungen (A10, 2
Jahre zu 70 %, Anrechnung der üblichen KGSt-Zuschläge) belaufen sich die Kosten
für die Eigenerstellung einer SEP auf rd. 125 T€.
Der Zeitanteil für die SEP-Erarbeitung wurde
mit 70% einer Vollzeitkraft angesetzt. Die übrigen 30% werden für andere
SEP-Aufgaben im Rahmen der verschiedenen Projekte (Bauprojekte IGS, GPGS,
Grundschulen, Schulraumbedarfsplanungen – parallel fortlaufend, etc.) benötigt.
In der Abteilung ist insbesondere auf den Arbeitsplätzen, die die Qualifikation
gehobener Dienst voraussetzen, seit längerer Zeit eine dauerhaft hohe
Arbeitsbelastung zu verzeichnen mit der Folge, dass in nicht unerheblichem Maße
Mehrarbeitsstunden geleistet werden, die bei dem derzeitigen Personalbestand
nicht mit Freizeitausgleich abgegolten werden können. Vor dem Hintergrund der
verschiedenen Großprojekte muss davon ausgegangen werden, dass diese Situation
auch noch einige Jahre anhalten wird.
Kosten der
Fremderstellung der SEP
Konkrete Angaben über die Kosten der
Erstellung einer SEP per Fremdvergabe liegen nicht vor. Deren Höhe hängt
naturgemäß im Wesentlichen von dem Detaillierungsgrad der SEP ab. Da aus
fachlichen und wirtschaftlichen Gründen – wie oben erwähnt – von der Verwaltung
eine detaillierte SEP angestrebt wird, ist von entsprechend hohen Kosten
auszugehen.
Daher wird von einem Betrag in 6-stelliger
Höhe für die Erarbeitung einer detaillierten SEP ausgegangen und es werden für
die Vergleichsberechnung 100 T€ als Auftragssumme angesetzt. Diese entspricht
einem Gegenwert von nur etwa 100 Beratertagen. Angesichts der angestrebten
Detaillierung der SEP ist dieser Wert daher wohl realistisch.
Verschiedentlich liest man von Kosten für
eine SEP im Bereich von rd. 30 T€ - bei diesen handelt es sich aber um eher
einfache SEP „aus dem Musterkoffer“, die u.U. umfangreiche Nacharbeiten durch
die Verwaltung erfordern oder sich – schlimmstenfalls –als unbrauchbar herausgestellt
haben
Die erforderliche Zuarbeit wird – wie oben
bereits erläutert – mit 30 % der Auftragssumme angesetzt, so dass sich die
Kosten für die Fremderstellung einer detaillierten SEP auf rd. 130 T€ (100 T€
zzgl. 30 T€ für die erforderliche Zuarbeit) belaufen.
Damit liegen die beiden Varianten gleichauf.
Eine eindeutige Entscheidung aus Kostensicht ist nicht möglich, wobei betont
werden soll, dass bei der Berechnung der Kosten der Eigenerstellung von einem
eher längeren Bearbeitungszeitraum (2 Jahre) und einem hohen Zeitanteil (70 %
der Arbeitszeit) ausgegangen wurde – mithin die Kosten der Eigenerstellung also
eher zu hoch als zu niedrig angesetzt wurden.
Weitere
Aspekte bei der Erstellung der SEP
Neben dem finanziellen Vergleich haben auch
andere Aspekte eine mindestens ebenso wichtige Bedeutung für die Qualität der
SEP:
-
Erfahrung in der Erstellung einer
SEP
-
Fortschreibung der SEP
-
Berücksichtigung individueller
Inhalte einer SEP vs. Standardlösungen
-
Genaue Kenntnis der örtlichen
Gegebenheiten
-
Anpassung der Inhalte der SEP im
Verlauf der Erstellung
Merkmal |
Eigenerstellung |
Fremderstellung |
Erfahrung in der Erstellung einer SEP |
- |
+ |
Nachvollziehbarkeit der Berechnungen |
+ |
-/0 |
Fortschreibung der SEP |
+ |
- |
Berücksichtigung individueller Inhalte |
+ |
0 |
Kenntnis örtlicher Gegebenheiten |
+ |
0 |
Anpassung Inhalte SEP |
+ |
- |
Ohne Zweifel verfügt ein spezialisiertes
Beratungsunternehmen über einen großen Erfahrungsschatz im Hinblick auf die
Erstellung einer SEP. Sofern die ggf. zu besetzende Stelle nicht mit
einem/einer Mitarbeiter/in besetzt werden kann, der/die über Erfahrungen in diesem
Bereich verfügt, ist hier ein Vorteil für die externe Erstellung eines SEP zu
sehen.
Andererseits gibt es diverse Fortbildungen
und Schulungsangebote und die Möglichkeit des interkommunalen Austausches.
Ein Bestandteil einer SEP ist die Berechnung
der zukünftigen SuS-Zahlen. Wie diese berechnet werden (der Rechenweg), bleibt bei einer externen Erstellung üblicherweise
verborgen, so dass die Ergebnisse nur schwer nachvollzogen werden können.
Gerade diese Daten ändern sich jedoch mit konstanter Regelmäßigkeit (neue
Geburtenzahlen, neue Baugebiete, Wanderungen etc.) und bilden die Grundlage für
alle weiteren Überlegungen. Bei der Eigenerstellung ist der Rechenweg bekannt
und kann ggf. angepasst werden.
Bei einer externen Erstellung einer SEP muss
jede Fortschreibung beauftragt werden, bei der Eigenerstellung ist dieses –
abhängig vom übrigen Arbeitsanfall – jederzeit möglich.
Bei der Eigenerstellung wird die
Berücksichtigung individueller Inhalte positiv eingeschätzt, während bei der
Fremderstellung eher ein vorgefertigter Instrumentenkasten zur Anwendung
gelangt.
Wird bei Zwischenergebnissen ein
beachtenswerter Sachverhalt festgestellt, der so vorher nicht im Fokus war,
kann bei Eigenerstellung dieser Sachverhalt besonders berücksichtigt werden.
Bei der Fremderstellung ist vorab bei der Auftragsvergabe der Inhalt der SEP
definiert. Eine Änderung der Anforderungen kann nur gegen zusätzliche Kosten
erfolgen.
Fazit
Bei der Höhe der Kosten der Fremdvergabe ist
eine gewisse Unsicherheit gegeben. Es wurden im Rahmen der Recherche allerdings
Hinweise dafür gefunden, dass der veranschlagte Betrag realistisch ist. Die
Kosten der Eigenerstellung wurden aus Sicherheitsgründen eher zu hoch
angesetzt. Bei den Kosten ergibt sich somit in etwa ein Gleichstand.
Die weiteren Aspekte werden seitens der
Controllingabteilung eher positiv im Sinne der Eigenerstellung bewertet.
Im Rahmen der Untersuchungen wurde eine
Umfrage unter niedersächsischen Kommunen durchgeführt. Der überwiegende Teil
der sich beteiligenden Kommunen erstellt die SEP in Eigenregie. Eine
teilnehmende Kommune, die die SEP durch externe Dienstleister erstellen ließ,
war unzufrieden, was die Brauchbarkeit der Ergebnisse anbelangt.
Somit wird empfohlen, die SEP in
detaillierter Form mit eigenem Personal zu erstellen und die SEP jährlich (bzw.
regelmäßig) fortzuschreiben.
Dies hätte zugleich den Vorteil, dass die
aktuell in der Abteilung für Schulen, Kultur und Sport zu beobachtende
Arbeitsbelastung gemildert werden kann.