Betreff
Ernennung des stellv. Ortsbrandmeisters Schillerslage
Vorlage
2017 0164
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Fabian Hinte wird mit Wirkung vom 01. April 2017 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. März 2023) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schillerslage ernannt.

 

 

 

 

 

(Baxmann)

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des ehemaligen stellvertretenden Ortsbrandmeisters endete am 01.03.2015 durch Rücktritt.

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Schillerslage haben in der Mitgliederversammlung am 11.02.2015 den

 

Herrn Fabian Hinte

 

zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Hinte ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllte jedoch nicht die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und wurde kommissarisch durch den Bürgermeister bestellt.

 

Herr Hinte hat zwischenzeitlich die erforderlichen Lehrgänge absolviert und kann in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 

Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters wurde eingeholt.