Beschlussvorschlag:
Herr Fabian Hinte
wird mit Wirkung vom 01. April 2017 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31.
März 2023) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
Schillerslage ernannt.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des ehemaligen stellvertretenden
Ortsbrandmeisters endete am 01.03.2015 durch Rücktritt.
Die aktiven wahlberechtigten
Mitglieder der Ortsfeuerwehr Schillerslage haben in der Mitgliederversammlung
am 11.02.2015 den
Herrn Fabian Hinte
zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Herr Hinte ist bereit, das Amt
wahrzunehmen. Er erfüllte jedoch nicht die für die Ernennung erforderlichen
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und wurde kommissarisch durch den
Bürgermeister bestellt.
Herr Hinte hat zwischenzeitlich
die erforderlichen Lehrgänge absolviert und kann in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen werden.
Gemäß § 20 Abs. 4 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren
Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat
nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des
Regionsbrandmeisters wurde eingeholt.