Betreff
Ausbauprogramm Sudetenstraße/Memeler Straße
Vorlage
2017 0134
Aktenzeichen
66.011.007
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

205.000,00 €

95.000,00 €

54100.787260

53810.787246

Laufende Kosten:

 

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der „Sudetenstraße und Memeler Straße“ erfolgt wie im Ausbauprogramm dargestellt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die „Memeler Straße“ und die „Sudetenstraße“ liegen am nördlichen Rand der Kernstadt von Burgdorf. Es sind reine Wohnstraßen mit einer sehr geringen Verkehrsstärke.. . Die beiden Straßen werden hauptsächlich von den Anwohnern befahren und haben keine Verteilungsfunktion.

 

Der Ausbaustand der Fahrbahn und des Kanals ist von Mitte 1966. Die Gehwege wurden 1975 hergestellt.

 

Bei einer Kamerabefahrung wurden in der „Sudetenstraße“ viele Risse und schadhafte Anschlusspunkte der Schadensklassen 0,I, II und III (sofortige- und langfristige Schadensbeseitigung) festgestellt. Aufgrund der Schadhaftigkeit und mangelnden hydraulischen Leistungsfähigkeit ist der Kanal in der „Sudetenstraße“ mit in die Prioritätenliste für den Austausch des Steinzeugkanals in offener Bauweise aufgenommen worden (Bezugsvorlage 2008 0357).

 

Der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze ist 2016 untersucht worden. Hierbei festgestellte Schäden werden im Zuge der Baumaßnahme behoben.

 

I.            SUDETENSTRAßE/ MEMELER STRAßE

 

I.1 Bestand

 

I.1.1 Kanal- und Versorgungsleitungen

 

Der vorhandene Mischwasserkanal in der „Sudetenstraße“ und der „Memeler Straße“ wurde im Jahr 1966 aus Steinzeug DN 200 hergestellt. In der „Sudetenstraße“ ist die hydraulische Leistungsfähigkeit nicht mehr ausreichend. Deshalb ist die Vergrößerung der Kanäle von DN 200 auf DN 300 erforderlich und nur eine Erneuerung in offener Bauweise möglich. Dabei verändert sich auch die Lage der Schächte, und es ist eine Vermessung der Schächte, erforderlich.

 

Aufgrund einer Kamerabefahrung wurde in der „Memeler Straße“ eine Mischwasserhaltung  (BuM 023130) im Jahre 2007 mittels Schlauchliner-Verfahren erneuert (siehe Anlage 1). Dies ist nach dem Stand der Technik eine Erneuerungsmaßnahme. Durch das Einziehen eines GFK-Schlauchliners ist die Funktion und Dichtigkeit des Mischwassersammlers wiederhergestellt worden.

 

Für die Haltung BuM 023180 ergibt sich aus der Zustandsklasse III langfristig kein erforderlicher Erneuerungsbedarf.  Die Haltung ist 2016 zusammen mit den Hausanschlussleitungen erneut untersucht worden und weist auch weiterhin keinen Erneuerungsbedarf auf.

 

Die Haltung BuM 023190 weist Schäden und diverse Unterbögen und Lageabweichungen auf. Aus diesem Grund ist hier nur ein Austausch in offener Bauweise möglich.

 

Der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen bis zu den Grundstücksgrenzen ist untersucht worden. Hierbei festgestellte Schäden werden ebenfalls im Zuge der Arbeiten behoben.

 

Die Stadtwerke Burgdorf haben in der „Memeler Straße“ die Trinkwasser- und die Stromleitungen im Zuge der Erneuerung der Trinkwasser- und der Stromleitung in der „Danziger Straße“ schon im Jahr 2014 ausgetauscht. Da sich auch in der „Sudetenstraße“ die Störungen gehäuft haben, wurden hier ebenfalls die Trinkwasser- und die Stromleitung im Jahr 2016  erneuert.

 

 

II.1.2 Straße

 

Die 5,50 m breite Fahrbahn in der „Sudetenstraße“ und in der „Memeler Straße“ wurde 1967 gemäß dem Ausbauprogramm vom 31.03.1967 hergestellt. Der Unterbau besteht aus einer Kiessauberkeitsschicht von 10 cm. Hierauf wurde eine 14 cm starke Bitumendecke und eine ca. 2 cm starke Schwarzdecke als Deckenschluss eingebaut. Der Fahrbahnaufbau entspricht keiner standardisierten Bauklasse und erfüllt nicht den technischen Standard. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Zudem weist die Fahrbahndecke starke Schäden auf.

 

Die Gehwege in dem Bereich wurden 1975 hergestellt (Ausbauprogramm vom 27.06.1974).

 

Die beiden Gehwege sind 1975 auf einer 10 cm starken Kiessauberkeitsschicht in 6 cm Beton mit 50er Basaltplatten und Kleinpflaster befestigt worden. Viele der Gehwegplatten weisen Schäden auf.

 

Es sind bereits diverse Ausbesserungsarbeiten in der Fahrbahn und in den Gehwegen erfolgt und Frostschäden sind anhand der Risse der Fahrbahn ersichtlich.

 

In der „Memeler Straße“ gibt es noch eine ca. 5,00 m x 35,00 m große für Parkplätze vorgesehene Fläche. Hier befinden sich 7,00 Parkplätze, die zwischen einzelnen Pflanzbeeten mit 45 Grad Neigung aus rotbraunem Klinkerpflaster angelegt wurden. Das Pflaster zeigt diverse Schäden durch die Wurzeln der Bäume auf.

 

II.1.3 Straßenbegleitgrün

 

Zurzeit ist in der Sudetenstraße kein Straßenbegleitgrün vorhanden.

 

In der „Memeler Straße“ sind vier Beete zwischen den Parkflächen vorhanden. Hier stehen vier Hainbuchen und ein Bergahorn. Die Bäume sind zwischen 25 und 40 Jahre alt und ca. 15 m hoch. Die Bäume weisen keine erheblichen Schädigungen auf und sind standsicher und vital. Der Unterwuchs besteht weitgehend aus Rasen. Lediglich im Beet Ecke Sudetenstraße überwiegen niedrige Sträucher.

 

II.1.4 Oberflächenentwässerung

 

Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine beidseitig der Fahrbahn verlaufende zweireihige Gosse mit Straßenabläufen. Die Fahrbahn entwässert im Dachprofil.

 

II.1.5 Beleuchtung

 

Die vorhandene Beleuchtung befindet sich in der „Sudetenstraße“ im Gehweg auf der Ostseite, ca. 1,80 m von der Grundstücksgrenze entfernt und in der „Memeler Straße“ auf dem südlichen Gehweg direkt an der Grundstücksgrenze.

 

Die Leuchtenaufsätze wurden 2009 erneuert und im Jahr 2010 über Straßenausbaubeiträge abgerechnet. Die vorhandenen Masten wurden bisher nicht erneuert und sind rund 50 Jahre alt.

 

II.2 Ausbauvorschlag

 

II.2.1 Querschnitt

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 2) und in den Schnitten der Anlagen 3 - 4 dargestellt.

 

Die „Sudetenstraße“ und die „Memeler Straße“ sind Wohnstraßen, die hauptsächlich von Anwohnern befahren werden. Auch die Gehwege werden zum größten Teil von den Anwohnern genutzt.

 

Aufgrund der Nutzung der Gehwege sind keine besonderen Anforderungen an die Gehwege gegeben. Die Platzverhältnisse lassen es nicht zu, gekennzeichnete Parkplätze und auf beiden Seiten komfortable Gehwege einzurichten. Aus diesem Grund sowie wegen der Barrierefreiheit soll beim Umbau der Sudetenstraße und Memeler Straße auf den Einbau von Hochborden verzichtet werden. Die Straßen sollen niveaugleich hergestellt werden.

 

Damit auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer ein komfortabler und sicherer Gehweg entstehen kann, wird in beiden Straßen ein 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Dieser wird mit Rundborden abgegrenzt, damit der Übergang zur Fahrbahn auch für Sehbeeinträchtigte ertastbar ist.

 

In der Sudetenstraße wird so der 2,50 m breite Gehweg auf der Ostseite erhalten bleiben.

 

Als verkehrsberuhigende Maßnahme sollen die Parkplätze teilweise auf der Ost- und teilweise auf der Westseite markiert werden. Bei 2,00 m breiten Parkplätzen und einer 4,50 m breiten Fahrbahn muss bei einer Gesamtbreite von 9,50 m auf den Gehweg auf der Ostseite verzichtet werden. Es bleibt noch ein Sicherheitsstreifen von  0,50 m, der farblich abgesetzt wird.

 

In der Memeler Straße soll der Gehweg auf der Nordseite erhalten bleiben. Dieser wird auf 2,50 m verbreitert, damit die Fußgänger den Gehweg trotz der überstehenden parkenden Autos noch bequem passieren können. An den Pflanzbeeten, in denen die Bäume nah am Gehweg stehen, wird der Gehweg nur auf einer Breite von 2,00 m hergestellt.

 

Der Gehweg auf der Südseite wird nur durch anders farbiges Pflaster von der Fahrbahn abgesetzt. Durch den Verzicht auf die Hochborde entfallen die unkomfortablen Höhenunterschiede an den vielen, kurz aufeinander folgenden Garagenzufahrten. Dafür ist es allerdings erforderlich, das Pflaster an den Garagenzufahrten anzuheben. Die Zufahrten an den Garagen werden nach dem Ausbau steiler.

 

Für die Entwässerung wird das Querprofil komplett geändert. In der Memeler Straße wird die Fahrbahn mit einem einseitigen Querprofil Richtung Norden zu den Parkplätzen hin entwässern (siehe Anlage 3). Die Sudetenstraße wird mit einem umgedrehten Dachprofil in eine Mittelgosse entwässern (siehe Anlage 4).

 

Für eine spätere Versorgung z.B. mit Breitband-Kabeln werden Leerrohre verlegt, um zu verhindern, dass die neu hergestellte Fahrbahn u.U. kurzfristig erneut aufgenommen werden muss.

 

II.2.2 Befestigungsart

 

Zurzeit ist der Aufbau der Fahrbahn und des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.

 

Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 1, Zeile 3 bemessen.

 

Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

 

Nach der RstO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:

 

Betonrechteckpflaster, grau                              0,08 m

Bettung aus Sand – Splitt – Gemisch                   0,04 m

Schottertragschicht                                          0,20 m

Frostschutzschicht                                           0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                    0,50 m

 

Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.

 

Die Gehwege und der Sicherheitsstreifen werden in Betonrechteckpflaster rot hergestellt und die Parkflächen in Betonrechteckpflaster anthrazit.

 

 

II.2.3 Entwässerung

 

Die Fahrbahn in der „Memeler Straße“ entwässert mit einem einseitigen Querprofil Richtung Norden zu den Parkplätzen hin in die Gosse (Trecona-Rinne). Die „Sudetenstraße“ entwässert mit einem umgedrehten Dachprofil in eine Mittelgosse.

 

II.2.4 Straßenbegleitgrün

 

Aufgrund der Lage der Versorgungsleitungen auf beiden Straßenseiten wird auf Straßenbegleitgrün verzichtet. Die Straße wird durch das vorhandene Grün in den Vorgärten aufgelockert.

 

Die vorhandenen fünf Bäume in den Pflanzbeeten zwischen den Parkplätzen in der „Memeler Straße“ sollen erhalten bleiben. Die vorhandenen Pflanzbeete sind sehr schmal und das hochgedrückte Pflaster in den Parkplätzen zeigt, dass auf jeden Fall der Standort für die Bäume verbessert werden muss. Damit möglichst wenig Parkplätze verloren gehen und trotzdem die Pflanzbeete ausreichend vergrößert werden können, werden die Parkplätze senkrechter mit ca. 75 Grad, statt wie vorher mit 45 Grad angelegt. So gehen nur zwei Parkplätze verloren und die Pflanzbeete werden vergrößert.

 

Da im Wurzelbereich nur schwierig Sträucher etabliert werden können und um das bequeme Ein- und Aussteigen an den Parkplätzen zu ermöglichen, werden die Beete weiterhin nur mit Rasen begrünt.

 

II.2.5 Beleuchtung

 

Im Zuge der Baumaßnahme werden die rd. 50 Jahre alten Masten in beiden Straßen erneuert und in der „Sudetenstraße“ an die Grundstücksgrenze versetzt. Die Lichtpunkthöhe wird auf ca. 4,20 m erhöht. Dadurch kann eine verbesserte Lichtverteilung erzielt werden.

 

III.  Finanzierung und Kosten

 

Bei dem Ausbau der „Sudetenstraße“ und der „Memeler Straße“ mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung (Tragesystem) handelt es sich um eine beitragsfähige Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahme nach den Vorgaben des § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.

 

Die „Sudetenstraße“ und die „Memeler Straße“ sind nach der natürlichen Betrachtungsweise als eine einheitliche Anlage zu betrachten. Da die Anlage keine Verteilungsfunktion besitzt und Fremdverkehr nur in einem untergeordneten Verhältnis vorhanden ist, handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Anlieger beträgt somit für alle Teileinrichtung 75 %.

 

Der Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33 % der Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung). Für den Anteil der Straßenentwässerung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung ist die Erhebung von Kanalbaubeiträgen für den auf die Erneuerung der Grundstücksentwässerung entfallenden Anteil möglich. Von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen, durch die laufenden Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungsgebühren).

Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der „Memeler Straße“ und der „Sudetenstraße“ sind Kosten von rund 300.000,00 € veranschlagt.

Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten 53810.787246 und 54100.787260 zur Verfügung.

 

IV. Schlussbemerkung

 

Die Planungen für die „Sudetenstraße“ und die „Memeler Straße“ wurden mit der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Sozialverband, dem Seniorenrat, dem Zweckverband  Abfallwirtschaft und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.  Bis auf den Seniorenrat wurde den Planungen zugestimmt. Die Stellungnahme vom Seniorenrat und die Erwiderung darauf, habe ich in der Anlage 5 beigefügt.

 

Die Anlieger habe ich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Über das Meinungsbild der Anlieger werde ich in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr berichten.

 

 

Anlagen:

Anlage 1        Übersicht Kanalerneuerung

Anlage 2        Lageplan

Anlage 3        Querschnitt A-A Memeler Straße

Anlage 4        Querschnitt B-B Sudetenstraße

Anlage 5        Stellungnahme und Erwiderung Seniorenrat