Sachverhalt und Begründung:
Die „Memeler
Straße“ und die „Sudetenstraße“ liegen am nördlichen Rand der Kernstadt von
Burgdorf. Es sind reine Wohnstraßen mit einer sehr geringen Verkehrsstärke. Die beiden Straßen
werden hauptsächlich von den Anwohnern befahren und haben keine Verteilungsfunktion.
Der Ausbaustand der
Fahrbahn und des Kanals ist von Mitte 1966. Die Gehwege wurden 1975
hergestellt.
Bei einer Kamerabefahrung wurden in der
„Sudetenstraße“ viele Risse und schadhafte Anschlusspunkte der Schadensklassen
0,I, II und III (sofortige- und langfristige Schadensbeseitigung) festgestellt.
Aufgrund der Schadhaftigkeit und
mangelnden hydraulischen Leistungsfähigkeit ist der Kanal in der
„Sudetenstraße“ mit in die Prioritätenliste für den Austausch des
Steinzeugkanals in offener Bauweise aufgenommen worden (Bezugsvorlage 2008
0357).
Der öffentliche Bereich der
Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze ist 2016 untersucht worden.
Hierbei festgestellte Schäden werden im Zuge der Baumaßnahme behoben.
I.
SUDETENSTRAßE/
MEMELER STRAßE
I.1 Bestand
I.1.1 Kanal- und Versorgungsleitungen
Der vorhandene
Mischwasserkanal in der „Sudetenstraße“ und der „Memeler Straße“ wurde im Jahr
1966 aus Steinzeug DN 200 hergestellt. In der „Sudetenstraße“ ist die
hydraulische Leistungsfähigkeit nicht mehr ausreichend. Deshalb ist die
Vergrößerung der Kanäle von DN 200 auf DN 300 erforderlich und nur eine
Erneuerung in offener Bauweise möglich. Dabei verändert sich auch die Lage der
Schächte, und es ist eine Vermessung der Schächte, erforderlich.
Aufgrund einer
Kamerabefahrung wurde in der „Memeler Straße“ eine Mischwasserhaltung (BuM 023130) im Jahre 2007 mittels
Schlauchliner-Verfahren erneuert (siehe Anlage 1). Dies ist nach dem Stand der
Technik eine Erneuerungsmaßnahme. Durch das Einziehen eines GFK-Schlauchliners
ist die Funktion und Dichtigkeit des Mischwassersammlers wiederhergestellt
worden.
Für die Haltung BuM
023180 ergibt sich aus der Zustandsklasse III langfristig kein erforderlicher
Erneuerungsbedarf. Die Haltung ist 2016
zusammen mit den Hausanschlussleitungen erneut untersucht worden und weist auch
weiterhin keinen Erneuerungsbedarf auf.
Die Haltung BuM
023190 weist Schäden und diverse Unterbögen und Lageabweichungen auf. Aus
diesem Grund ist hier nur ein Austausch in offener Bauweise möglich.
Der öffentliche
Bereich der Hausanschlussleitungen bis zu den Grundstücksgrenzen ist untersucht
worden. Hierbei festgestellte Schäden werden ebenfalls im Zuge der Arbeiten behoben.
Die Stadtwerke
Burgdorf haben in der „Memeler Straße“ die Trinkwasser- und die Stromleitungen
im Zuge der Erneuerung der Trinkwasser- und der Stromleitung in der „Danziger
Straße“ schon im Jahr 2014 ausgetauscht. Da sich auch in der „Sudetenstraße“
die Störungen gehäuft haben, wurden hier ebenfalls die Trinkwasser- und die
Stromleitung im Jahr 2016 erneuert.
II.1.2 Straße
Die 5,50 m breite Fahrbahn in der
„Sudetenstraße“ und in der „Memeler Straße“ wurde 1967 gemäß dem Ausbauprogramm
vom 31.03.1967 hergestellt. Der Unterbau besteht aus einer Kiessauberkeitsschicht
von 10 cm. Hierauf wurde eine 14 cm starke Bitumendecke und eine ca. 2 cm
starke Schwarzdecke als Deckenschluss eingebaut. Der Fahrbahnaufbau entspricht
keiner standardisierten Bauklasse und erfüllt nicht den technischen Standard.
Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T.
zu korrigieren. Zudem weist die Fahrbahndecke starke Schäden auf.
Die Gehwege in dem
Bereich wurden 1975 hergestellt (Ausbauprogramm vom 27.06.1974).
Die beiden Gehwege
sind 1975 auf einer 10 cm starken Kiessauberkeitsschicht in 6 cm Beton mit 50er
Basaltplatten und Kleinpflaster befestigt worden. Viele der Gehwegplatten weisen
Schäden auf.
Es sind bereits
diverse Ausbesserungsarbeiten in der Fahrbahn und in den Gehwegen erfolgt und
Frostschäden sind anhand der Risse der Fahrbahn ersichtlich.
In der „Memeler
Straße“ gibt es noch eine ca. 5,00 m x 35,00 m große für Parkplätze vorgesehene
Fläche. Hier befinden sich 7,00 Parkplätze, die zwischen einzelnen Pflanzbeeten
mit 45 Grad Neigung aus rotbraunem Klinkerpflaster angelegt wurden. Das
Pflaster zeigt diverse Schäden durch die Wurzeln der Bäume auf.
II.1.3 Straßenbegleitgrün
Zurzeit ist in der
Sudetenstraße kein Straßenbegleitgrün vorhanden.
In der „Memeler
Straße“ sind vier Beete zwischen den Parkflächen vorhanden. Hier stehen vier
Hainbuchen und ein Bergahorn. Die Bäume sind zwischen 25 und 40 Jahre alt und
ca. 15 m hoch. Die Bäume weisen keine erheblichen Schädigungen auf und sind
standsicher und vital. Der Unterwuchs besteht weitgehend aus Rasen. Lediglich
im Beet Ecke Sudetenstraße überwiegen niedrige Sträucher.
II.1.4 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung
der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine beidseitig der
Fahrbahn verlaufende zweireihige Gosse mit Straßenabläufen. Die Fahrbahn
entwässert im Dachprofil.
II.1.5 Beleuchtung
Die vorhandene
Beleuchtung befindet sich in der „Sudetenstraße“ im Gehweg auf der Ostseite,
ca. 1,80 m von der Grundstücksgrenze entfernt und in der „Memeler Straße“ auf
dem südlichen Gehweg direkt an der Grundstücksgrenze.
Die
Leuchtenaufsätze wurden 2009 erneuert und im Jahr 2010 über
Straßenausbaubeiträge abgerechnet. Die vorhandenen Masten wurden bisher nicht
erneuert und sind rund 50 Jahre alt.
II.2 Ausbauvorschlag
II.2.1 Querschnitt
Die Aufteilung der
öffentlichen Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 2) und in den Schnitten
der Anlagen 3 - 4 dargestellt.
Die „Sudetenstraße“
und die „Memeler Straße“ sind Wohnstraßen, die hauptsächlich von Anwohnern
befahren werden. Auch die Gehwege werden zum größten Teil von den Anwohnern
genutzt.
Aufgrund der
Nutzung der Gehwege sind keine besonderen Anforderungen an die Gehwege gegeben.
Die Platzverhältnisse lassen es nicht zu, gekennzeichnete Parkplätze und auf beiden
Seiten komfortable Gehwege einzurichten. Aus diesem Grund sowie wegen der
Barrierefreiheit soll beim Umbau der Sudetenstraße und Memeler Straße auf den
Einbau von Hochborden verzichtet werden. Die Straßen sollen niveaugleich
hergestellt werden.
Damit auch für die
schwächeren Verkehrsteilnehmer ein komfortabler und sicherer Gehweg entstehen
kann, wird in beiden Straßen ein 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Dieser wird
mit Rundborden abgegrenzt, damit der Übergang zur Fahrbahn auch für
Sehbeeinträchtigte ertastbar ist.
In der
Sudetenstraße wird so der 2,50 m breite Gehweg auf der Ostseite erhalten
bleiben.
Als
verkehrsberuhigende Maßnahme sollen die Parkplätze teilweise auf der Ost- und
teilweise auf der Westseite markiert werden. Bei 2,00 m breiten Parkplätzen und
einer 4,50 m breiten Fahrbahn muss bei einer Gesamtbreite von 9,50 m auf den
Gehweg auf der Ostseite verzichtet werden. Es bleibt noch ein
Sicherheitsstreifen von 0,50 m, der
farblich abgesetzt wird.
In der Memeler
Straße soll der Gehweg auf der Nordseite erhalten bleiben. Dieser wird auf 2,50
m verbreitert, damit die Fußgänger den Gehweg trotz der überstehenden parkenden
Autos noch bequem passieren können. An den Pflanzbeeten, in denen die Bäume nah
am Gehweg stehen, wird der Gehweg nur auf einer Breite von 2,00 m hergestellt.
Der Gehweg auf der
Südseite wird nur durch anders farbiges Pflaster von der Fahrbahn abgesetzt.
Durch den Verzicht auf die Hochborde entfallen die unkomfortablen Höhenunterschiede
an den vielen, kurz aufeinander folgenden Garagenzufahrten. Dafür ist es
allerdings erforderlich, das Pflaster an den Garagenzufahrten anzuheben. Die
Zufahrten an den Garagen werden nach dem Ausbau steiler.
Für die
Entwässerung wird das Querprofil komplett geändert. In der Memeler Straße wird
die Fahrbahn mit einem einseitigen Querprofil Richtung Norden zu den
Parkplätzen hin entwässern (siehe Anlage 3). Die Sudetenstraße wird mit einem
umgedrehten Dachprofil in eine Mittelgosse entwässern (siehe Anlage 4).
Für eine spätere
Versorgung z.B. mit Breitband-Kabeln werden Leerrohre verlegt, um zu
verhindern, dass die neu hergestellte Fahrbahn u.U. kurzfristig erneut
aufgenommen werden muss.
II.2.2 Befestigungsart
Zurzeit ist der
Aufbau der Fahrbahn und des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.
Der Aufbau der
Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen
Beanspruchungen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 1, Zeile 3 bemessen.
Durch die
Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche
vermieden.
Nach der RstO 12
wurde folgender Aufbau gewählt:
Betonrechteckpflaster,
grau 0,08 m
Bettung aus Sand –
Splitt – Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht 0,20 m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer
Gesamtaufbau 0,50 m
Soweit der
anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.
Die Gehwege und der
Sicherheitsstreifen werden in Betonrechteckpflaster rot hergestellt und die
Parkflächen in Betonrechteckpflaster anthrazit.
II.2.3 Entwässerung
Die Fahrbahn in der
„Memeler Straße“ entwässert mit einem einseitigen Querprofil Richtung Norden zu
den Parkplätzen hin in die Gosse (Trecona-Rinne). Die „Sudetenstraße“ entwässert
mit einem umgedrehten Dachprofil in eine Mittelgosse.
II.2.4 Straßenbegleitgrün
Aufgrund der Lage
der Versorgungsleitungen auf beiden Straßenseiten wird auf Straßenbegleitgrün
verzichtet. Die Straße wird durch das vorhandene Grün in den Vorgärten aufgelockert.
Die vorhandenen
fünf Bäume in den Pflanzbeeten zwischen den Parkplätzen in der „Memeler Straße“
sollen erhalten bleiben. Die vorhandenen Pflanzbeete sind sehr schmal und das
hochgedrückte Pflaster in den Parkplätzen zeigt, dass auf jeden Fall der
Standort für die Bäume verbessert werden muss. Damit möglichst wenig Parkplätze
verloren gehen und trotzdem die Pflanzbeete ausreichend vergrößert werden
können, werden die Parkplätze senkrechter mit ca. 75 Grad, statt wie vorher mit
45 Grad angelegt. So gehen nur zwei Parkplätze verloren und die Pflanzbeete
werden vergrößert.
Da im Wurzelbereich
nur schwierig Sträucher etabliert werden können und um das bequeme Ein- und Aussteigen
an den Parkplätzen zu ermöglichen, werden die Beete weiterhin nur mit Rasen
begrünt.
II.2.5 Beleuchtung
Im Zuge der
Baumaßnahme werden die rd. 50 Jahre alten Masten in beiden Straßen erneuert und
in der „Sudetenstraße“ an die Grundstücksgrenze versetzt. Die Lichtpunkthöhe
wird auf ca. 4,20 m erhöht. Dadurch kann eine verbesserte Lichtverteilung
erzielt werden.
III.
Finanzierung und Kosten
Bei dem Ausbau der
„Sudetenstraße“ und der „Memeler Straße“ mit den Teileinrichtungen Fahrbahn,
Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung
(Tragesystem) handelt es sich um eine beitragsfähige Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahme
nach den Vorgaben des § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in
Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.
Die „Sudetenstraße“
und die „Memeler Straße“ sind nach der natürlichen Betrachtungsweise als eine
einheitliche Anlage zu betrachten. Da die Anlage keine Verteilungsfunktion
besitzt und Fremdverkehr nur in einem untergeordneten Verhältnis vorhanden ist,
handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Anlieger beträgt somit
für alle Teileinrichtung 75 %.
Der
Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33 % der Straßenentwässerung
(Oberflächenentwässerung). Für den Anteil der Straßenentwässerung werden
Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung ist die Erhebung
von Kanalbaubeiträgen für den auf die Erneuerung der Grundstücksentwässerung entfallenden
Anteil möglich. Von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die
Refinanzierung dieser Kosten erfolgt auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen,
durch die laufenden Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungsgebühren).
Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der „Memeler Straße“ und der „Sudetenstraße“
sind Kosten von rund 300.000,00 € veranschlagt.
Haushaltsmittel
stehen unter den Produktkonten 53810.787246
und 54100.787260 zur Verfügung.
IV. Schlussbemerkung
Die Planungen für
die „Sudetenstraße“ und die „Memeler Straße“ wurden mit der Polizei, dem ADFC,
dem ADAC, dem Sozialverband, dem Seniorenrat, dem Zweckverband Abfallwirtschaft und der
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Bis
auf den Seniorenrat wurde den Planungen zugestimmt. Die Stellungnahme vom
Seniorenrat und die Erwiderung darauf, habe ich in der Anlage 5 beigefügt.
Die Anlieger habe
ich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Über das Meinungsbild der
Anlieger werde ich in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit,
Liegenschaften und Verkehr berichten.
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht Kanalerneuerung
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Querschnitt A-A Memeler Straße
Anlage 4 Querschnitt B-B Sudetenstraße
Anlage 5 Stellungnahme und Erwiderung Seniorenrat