Die anliegenden Informationen gebe ich
Ihnen zur Kenntnis.
Sachverhalt
und Begründung:
Mitte November 2016 wurden im Auftrag der
DB entlang der Bahnstrecke Hannover – Celle Gehölzschnitt und –fällarbeiten
durchgeführt.
Im Zuge der Gehölzschnittarbeiten wurden
von der im Auftrag der DB Netze arbeitenden Firma ohne Genehmigung auch Bäume
auf städtischen Flächen gefällt und durch nicht fachgerechte
Einkürzung/Entfernung von Ästen z.T. erheblich geschädigt. Auch wurden
Wegekanten, ein Schild am Bahnübergang Alt Ahrbeck und Bäume im Wegeverlauf beschädigt.
Große Mengen Schnittgut wurden auf städtischen Flächen innerhalb des Baumbestandes
gelagert. (s. Anlagen 1 u. 2)
Daraufhin fand am 24. November ein
Ortstermin mit einem Vertreter der DB und der beauftragten Firma statt. Dabei
wurde vereinbart, dass die Schäden an den Wegen fachgerecht behoben werden, das
Schild gerichtet und das Schnittgut möglichst zeitnah und unter Rücksichtnahme
auf die angrenzenden Gehölzbestände geschreddert und abgefahren wird.
Am 30.11.2016 wurden vom stellvertretenden
Vorarbeiter des Gärtnerbauhofs zusammen mit dem Bauleiter der ausführenden
Firma gemeinsam Anzahl und Durchmesser der gefällten und stark geschädigten
Bäume (die in der Folge noch gefällt werden mussten) aufgenommen. (s. Anlage 3)
Für die gefällten Bäume werden durch die Firma
Neupflanzungen in der Pflanzperiode bis Frühjahr 2017 durchgeführt. Als
Ersatzpflanzung wurden folgende Verhältnisse von gefällten zu neu zu pflanzenden
Bäumen vereinbart:
- 1:1 bis zu einem Stammdurchmesser von 30
cm,
- 1:2 bei einem Stammdurchmesser von 31 –
50 cm,
- 1:3 ab einem Durchmesser von 51 cm.
Auf dieser Grundlage wurde anhand des
Aufmaßes ermittelt, dass insgesamt 75 Bäume zu pflanzen sind. (s. Anlage 3)
Bei den zu pflanzenden Bäumen handelt es
sich um standortheimische Bäume.
Als Pflanzqualität wird von Hochstämmen
mindestens dreimal verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm mit Ballen ausgegangen. Die
Pflanzung beinhaltet die fachgerechte Befestigung der Bäume mittels Dreibock,
die Anlage eines Gießrandes und das Mulchen der Baumscheibe sowie die
Durchführung von Fertigstellungspflege und zweijähriger Entwicklungspflege. Am
Ende der Pflegezeit erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Gehölze. Sollte die
Pflege nicht durch die Firma erfolgen, sind die Pflegleistungen sowie das
Anwuchsrisiko monetär abzulösen.
Da nicht alle Bäume entlang der Wege
gepflanzt werden können, an denen die Bäume gefällt wurden, wurden in Absprache
mit der Umweltabteilung weitere Standorte entlang anderer Wirtschaftswege
geprüft. Für die Standorte wurde zunächst eine Leitungsabfrage durchgeführt. Schließlich
fanden an den favorisierten Standorten Ortstermine mit den dort angrenzend
wirtschaftenden Landwirten statt, um die geplante Pflanzung vorzustellen und
ggf. zu beachtende Rahmenbedingungen und Probleme (z.B. Zufahrten, Beregnung
u.ä.) abzustimmen.
Gegen die nun in den Anlagen 4 und 5 vorgestellten
Standorte, an denen die Pflanzungen durchgeführt werden sollen bestehen aus
landwirtschaftlicher Sicht sowie aufgrund der Lage der Versorgungsleitungen keine
Bedenken.
Nach Auskunft der Firma soll die Pflanzung
Ende Februar/Anfang März durchgeführt werden.