Betreff
Mitteilung - Pflanzung an Wirtschaftswegen als Ausgleich für Baumschäden DB
Vorlage
2017 0132
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Informationen gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mitte November 2016 wurden im Auftrag der DB entlang der Bahnstrecke Hannover – Celle Gehölzschnitt und –fällarbeiten durchgeführt.

Im Zuge der Gehölzschnittarbeiten wurden von der im Auftrag der DB Netze arbeitenden Firma ohne Genehmigung auch Bäume auf städtischen Flächen gefällt und durch nicht fachgerechte Einkürzung/Entfernung von Ästen z.T. erheblich geschädigt. Auch wurden Wegekanten, ein Schild am Bahnübergang Alt Ahrbeck und Bäume im Wegeverlauf beschädigt. Große Mengen Schnittgut wurden auf städtischen Flächen innerhalb des Baumbestandes gelagert. (s. Anlagen 1 u. 2)

 

Daraufhin fand am 24. November ein Ortstermin mit einem Vertreter der DB und der beauftragten Firma statt. Dabei wurde vereinbart, dass die Schäden an den Wegen fachgerecht behoben werden, das Schild gerichtet und das Schnittgut möglichst zeitnah und unter Rücksichtnahme auf die angrenzenden Gehölzbestände geschreddert und abgefahren wird.

 

Am 30.11.2016 wurden vom stellvertretenden Vorarbeiter des Gärtnerbauhofs zusammen mit dem Bauleiter der ausführenden Firma gemeinsam Anzahl und Durchmesser der gefällten und stark geschädigten Bäume (die in der Folge noch gefällt werden mussten) aufgenommen. (s. Anlage 3)

Für die gefällten Bäume werden durch die Firma Neupflanzungen in der Pflanzperiode bis Frühjahr 2017 durchgeführt. Als Ersatzpflanzung wurden folgende Verhältnisse von gefällten zu neu zu pflanzenden Bäumen vereinbart:

- 1:1 bis zu einem Stammdurchmesser von 30 cm,

- 1:2 bei einem Stammdurchmesser von 31 – 50 cm,

- 1:3 ab einem Durchmesser von 51 cm.

 

Auf dieser Grundlage wurde anhand des Aufmaßes ermittelt, dass insgesamt 75 Bäume zu pflanzen sind. (s. Anlage 3)

 

Bei den zu pflanzenden Bäumen handelt es sich um standortheimische Bäume.

Als Pflanzqualität wird von Hochstämmen mindestens dreimal verpflanzt, Stammumfang 18-20 cm mit Ballen ausgegangen. Die Pflanzung beinhaltet die fachgerechte Befestigung der Bäume mittels Dreibock, die Anlage eines Gießrandes und das Mulchen der Baumscheibe sowie die Durchführung von Fertigstellungspflege und zweijähriger Entwicklungspflege. Am Ende der Pflegezeit erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Gehölze. Sollte die Pflege nicht durch die Firma erfolgen, sind die Pflegleistungen sowie das Anwuchsrisiko monetär abzulösen.

 

Da nicht alle Bäume entlang der Wege gepflanzt werden können, an denen die Bäume gefällt wurden, wurden in Absprache mit der Umweltabteilung weitere Standorte entlang anderer Wirtschaftswege geprüft. Für die Standorte wurde zunächst eine Leitungsabfrage durchgeführt. Schließlich fanden an den favorisierten Standorten Ortstermine mit den dort angrenzend wirtschaftenden Landwirten statt, um die geplante Pflanzung vorzustellen und ggf. zu beachtende Rahmenbedingungen und Probleme (z.B. Zufahrten, Beregnung u.ä.) abzustimmen.

 

Gegen die nun in den Anlagen 4 und 5 vorgestellten Standorte, an denen die Pflanzungen durchgeführt werden sollen bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht sowie aufgrund der Lage der Versorgungsleitungen keine Bedenken.

Nach Auskunft der Firma soll die Pflanzung Ende Februar/Anfang März durchgeführt werden.