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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die Fußgängerüberwege am KVP „Marktstraße“ / „Hochbrücke“ / „Vor dem Hannoverschen Tor“ sollten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Fußgänger angelegt werden.
Ein Beschluss
zur Anlage von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz „Schillerslager
Landstaße“(B443) / „Weserstraße“ / „Lise-Meitner-Straße“ soll je nach
Beratungsstand gefasst werden.
Sachverhalt und Begründung:
1. Allgemein
Von der WGS-Fraktion liegt ein Antrag vom 20.09.2015 vor, der u. a.
Fußgängerüberwege an allen vier Zufahrten am Kreisverkehrsplatz (KVP)
„Weserstraße“ fordert, so wie auch der KVP „Am Schwarzen Herzog“ gebaut
wurde.
Der Seniorenrat und die Behindertenverbände in Burgdorf befürworten
ebenfalls Zebrastreifen am Kreisverkehrsplätzen. Hier wurden Fußgängerüberwege
am KVP „Marktstraße“ gefordert, insbesondere an der Marktstraße.
1.1. Regelwerke
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) gibt die Voraussetzungen und die Ausstattung von Fußgängerüberwegen
an. Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn die erforderlichen
Verkehrsstärken vorliegen. Zuständig für Anlage von Fußgängerüberwegen ist der
Straßenbaulastträger.
Unabhängig vom Erreichen der erforderlichen Verkehrsstärken empfiehlt das
„Merkblatt für die Anlagen von Kreisverkehrsplätzen“ innerorts an allen
Straßen, die in einen Kreisverkehr einmünden im Interesse der Eindeutigkeit die
Anlage von Fußgängerüberwegen zum besseren Schutz der Fußgänger und um eine
eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs zu erzielen.
Die Ausgestaltung eines Kreisverkehrsplatzes
mit oder ohne Fußgängerüberwege hat Auswirkungen auf die Vorrangregelung des
Fußgängerverkehrs. Ohne Fußgängerüberwege hat nur der Fußgänger in der Ausfahrt
des Kreisverkehrs Vorrang, gegenüber den einfahrenden Fahrzeugen ist er
wartepflichtig. Mit der Anlage von Fußgängerüberwegen hat der Fußgänger sowohl
beim Einfahren als auch beim Ausfahren des Kreisverkehrs Vorrang gegenüber dem
Kraftfahrzeugverkehr.
Folgende Kriterien sollten für die Anlage von
Fußgängerüberwegen (FGÜ) beachtet werden:
- gute Erkennbarkeit des FGÜ bei Tag und
Nacht
- Einhaltung der erforderlichen Sichtbeziehungen auf Warteflächen und
Querungsstellen
- FGÜ sollten 4 m breit sein, aber
keinesfalls schmaler als 3 m markiert werden.
Für die
Vereinheitlichung soll nun auch an dem KVP „Weserstraße“ und dem KVP
„Markstraße“ wie beim KVP „Am schwarzen Herzog“ Fußgängerüberwege an alle Armen
des Kreisverkehrsplatzes eingerichtet werden.
Des Weiteren
werden für die Beleuchtungsanlagen die DIN
67523 und für die barrierefreie Gestaltung die DIN 329084 zu Grunde gelegt.
1.2
Beleuchtung
Nach den
allgemeinen ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen‘
müssen FGÜ während der gesamten Dunkelstunden beleuchtet sein, damit Fußgänger
auch bei Nacht und regennasser Fahrbahn auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am
Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind und die Erkennbarkeit
der Markierung des FGÜ auch bei Nacht gewährleistet ist.
Bei Kfz-Geschwindigkeiten von 50 km/h sind
für die Erkennbarkeit Mindestentfernungen von 100 m vor und hinter dem FGÜ
nachzuweisen (Adaptionsstrecke).
Die Ausführung
der Beleuchtung von FGÜ erfolgt nach DIN 67523. FGÜ an Straßen mit zwei
Fahrstreifen und Mittelinsel sind in jede Fahrtrichtung mit einer Leuchte
auszustatten. Weiterhin ist die Adaptionsstrecke auszuleuchten, um bereits
frühzeitig auf den FGÜ aufmerksam zu machen. Insbesondere wenn Kfz.-Führer aus
dunklen Bereichen außerorts in eine hellere Umgebung fahren, benötigt das Auge
etwas Zeit, um sich auf die veränderten Verhältnisse anzupassen. Die
Mindestanforderung für die mittlere Beleuchtungsstärke liegt bei ca. 5 Lux im
Bereich der Adaptionsstrecke und bei ca. 40 Lux im Bereich des FGÜ. Die
Leuchtenanordnung erfolgt in Fahrtrichtung vor dem FGÜ.
2. KVP
„Schillerslager Landstraße“ / „Weserstraße“/ „Lise-Meitner-Straße“
Der KVP liegt zwar innerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass gemäß
R-FGÜ Fußgängerüberwege angeordnet werden können, allerdings am Ortseingang.
Der KVP wird hier aus der freien Strecke über eine Straße ohne
Erschießungsfunktion angefahren. Insofern kann der Begriff „innerorts“, wie im
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen verwendet, hier nicht
uneingeschränkt angewandt werden.
Im Frühjahr 2016 wurden am Kreisverkehrsplatz Verkehrszählungen
durchgeführt. Das Ergebnis wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften
und Verkehr am 29.11.2016 bekannt gegeben. An keinem der 4 Äste des KVP
wurden die gemäß R-FGÜ zur Anlage von Fußgängerüberwegen erforderlichen
Querungszahlen erreicht.
Gemäß Auskunft der Polizei ist der Kreisverkehrsplatz verkehrlich
unauffällig. In den letzten 5 Jahren sind keine nennenswerten Unfälle
passiert.
Der KVP mit der Anlage von Fußgängerüberwegen ist in der Anlage 1
dargestellt.
Für die Führung des Radverkehrs auf der Schillerslager
Straße/Schillerslager Landstraße besteht aus dem Jahr 2015 eine
verkehrsrechtliche Anordnung, siehe Vorlage 2014 0685, die auch den KVP
einbezieht. Diese Anordnung berücksichtigt noch nicht die Anlage von FGÜ, so
dass die Planung im Zuge der Anlage der FGÜ angepasst werden müsste.
Damit die Radfahrer nicht gezwungen werden an den FGÜ abzusteigen und zu
schieben, sind an allen Armen zusätzlich zum FGÜ Radfahrerfurten anzulegen. Das
ist notwendig, da die Gehwege für den Radverkehr freigegeben sind. Wird ein FGÜ
markiert sind auch Furten für Radfahrer erforderlich. Für beide Verkehrsarten
gelten dann die gleichen Vorfahrtsregelungen gegenüber dem Kfz-Verkehr.
Die Radfahrer, die von Schillerslage kommen, sollen weiterhin die
Möglichkeit haben, auf dem östlichen Gehweg bis zur Querungshilfe Höhe
„Milanweg“, im Zweirichtungsverkehr zu fahren. Diese Querungsstelle an der
„Schillerslager Landstraße“ wird als die sicherste Querungsmöglichkeit
eingeschätzt, da die Sichtverhältnisse hier am besten sind und die
Verkehrsführung übersichtlich ist. Darüber hinaus fahren viele Radfahrer in den
Milanweg, z.B. Richtung Innenstadt und Realschule. Aus diesem Grund sind der
östliche Gehweg bis zum „Milanweg“ und die Radfahrerfurt an der
„Lise-Meitner-Straße“ in Gegenrichtung freigegeben. Die anderen Radfahrerfurten
sollen nur im Einrichtungsradverkehr befahren werden.
Eine Anlage der FGÜ ohne ergänzende Maßnahmen zur Radverkehrsführung kann
aus Verkehrssicherheitsgründen nicht empfohlen werden.
Bei
der Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den Ausfahrten ist es wichtig, diese
auch mit taktilen Elementen auszustatten. Die Querungen an diesem
Kreisverkehrsplatz sind zur Zeit komplett mit Nullabsenkungen angelegt worden.
Da diese Übergänge für Sehbehinderte Menschen nicht ertastbar sind, sollen nun
sämtliche Querungen an den Fußgängerüberwegen einheitlich mit taktilen
Elementen für gesicherte Querungsstellen und mit differenzierten Bordsteinhöhen
mit Nullabsenkung und 6 cm Bordsteinhöhe hergestellt werden.
Für die Beleuchtung sind die FGÜ mit jeweils zwei Leuchten (Philips
Mini-Luma LED als FGP 5500 LLM) auszustatten. Weiterhin ist für den FGÜ
nördlich des KVP (Richtung Schillerslage) zur Ausleuchtung der Adaptionsstrecke
die vorhandene Leuchte in nördlicher Richtung zu versetzen und um eine weitere
Leuchte zu ergänzen.
2.1. Querung
„Weserstraße“
In der „Weserstraße“ ist die Breite der vorhandenen Querungsinsel für
einen 4,00 m breiten FGÜ ausreichend, deshalb sind an der Querungsinsel
nur bauliche Veränderungen für die Taststeine mit 6 cm Ansicht und der
Einbau von taktilen Elementen erforderlich. Dazu kommt noch die Markierung.
Für die Radfahrerfuhrt ist es erforderlich die Befestigung an der
Verkehrsinsel um 2,00 m zu verbreitern und abzusenken. Des Weiteren sind
die Pflasterflächen an beiden Straßenseiten zu vergrößern.
Die Kosten für den Umbau und die Markierung belaufen sich auf
ca. 13.000,00 €, zusätzlich der Beleuchtungskosten von
ca. 6.000,00 € entstehen für diese Ast Gesamtkosten in Höhe von
ca. 19.000,00 €.
2.2 Querung
„Lise-Meitner-Straße“
In der „Lise-Meitner-Straße“ sind die Gehwegübergänge ausreichend breit
für die Einrichtung eines 3,00 m breiten Fußgängerüberweges. Die
Querungsinsel weist nur eine Breite von 2,80 m auf, das sollte aber auch
bei einem 3,00 m breit markierten Fußgängerüberweg ausreichend sein. Da
allerdings für die Radfahrerfuhrt sowieso die Befestigung an der Verkehrsinsel
angefasst werden muss, können zusätzlich zu den erforderlichen 2,50 m
(wegen Zweirichtungsverkehr) für die Radfahrerfurt noch die fehlenden 0,20 m
eingerichtet werden. Des Weiteren sind die Pflasterflächen auf beiden
Straßenseiten zu vergrößern.
Auch hier wäre dann zusätzlich zu der Markierung noch der Einbau der
taktilen Elemente erforderlich. Die Kosten für den Umbau und die Markierung
belaufen sich auf ca. 14.000,00 €. Zuzüglich der Beleuchtungskosten
in Höhe von ca. 6.000,00 € entstehen hier Gesamtkosten von
ca. 20.000,00 €.
2.3 Querungen
„Schillerslager Landstraße“(B443)
Für die beiden Querungen an der „Schillerslager Landstraße“ ist die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau (NLStBV) zuständig. Diese würde
sich nur an den Kosten beteiligen, wenn die erforderlichen Querungszahlen gemäß
R-FGÜ erreicht werden. Da dies hier nicht der Fall ist, sind die kompletten
Kosten von der Stadt zu übernehmen.
Die Übergänge und auch die Querungsinseln an
der „Schillerslager Landstraße“ sind mit ca. 2,20 m Breite nicht
ausreichend breit für einen Fußgängerüberweg mit einer Mindestbreite von
3,00 m. Dadurch sind bauliche Veränderungen an den Querungen erforderlich
um 4,00 m breite Fußgängerüberwege herstellen zu können.
Für die Radfahrerfurt ist es erforderlich die Befestigung an der
Querungsinsel um weitere 2,00 m zu verbreitern und abzusenken. Des
Weiteren sind die Pflasterflächen auf beiden Straßenseiten dementsprechend zu
vergrößern.
Die Kosten dafür und für den Einbau der
taktilen Elemente belaufen sich pro Fußgängerüberweg auf
ca. 12.750,00 €. Die Beleuchtungskosten für den nördlichen Ast
betragen ca. 13.000,00 € und für den südlichen Ast ca. 6.000,00 €.
Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die
nördliche Querungsstelle in Höhe von ca. 25.750,00 € und für die
südliche Querungsstelle ca. 18.750,00 €.
Für den Umbau muss eine Vereinbarung mit der
NLSTBV geschlossen werden.
Der höhere Unterhaltungsaufwand für die
Fußgängerüberwege ist abzulösen. Die Kosten für die Ablösungssumme und deren
Berechnung durch ein Ing.-Büro sind von der Stadt Burgdorf zu tragen. Die Höhe
der Kosten kann derzeit nicht abgeschätzt werden, liegt aber voraussichtlich in
Höhe der Baukosten, entsprechend ca. 40.000,00 €.
3. KVP
„Marktstraße“ / „Bahnhofstraße“ / „Hochbrücke“ / „Vor dem Hann. Tor“
Dieser
Kreisverkehrsplatz hat auch eine Orteingangslage wie der KVP an der
„Weserstraße“, ist aber aufgrund der Innenstadtlage durchaus als innerorts
einzustufen. Die Bahnhofstraße ist schon mit einem Fußgängerüberweg versehen.
Seitens der Bürger und anderen Gruppierungen wie dem Senioren oder der
Kaufmannschaft wird explit ein weiterer Fußgängerüberweg in der Marktstraße
gefordert. Aufgrund dieses Wunsches wurde hier eine Verkehrszählung
durchgeführt. Die gemäß R-FGÜ erforderlichen Verkehrsstärken wurden nicht
erreicht, so dass vorerst von einer Markierung abgesehen wurden.
Gemäß Auskunft der Polizei ist auch dieser Kreisverkehrsplatz verkehrlich
unauffällig. In den letzten 5 Jahren sind keine nennenswerten Unfälle
passiert.
Aufgrund
des unter Punkt 1. beschriebenen politischen Antrags wurde jetzt der KVP an der
„Weserstraße“ hinsichtlich der Anlage von Fußgängerüberwegen übersprüft. Daraufhin
wurde unter dem gleichen Aspekt der KVP an der Marktstraße nochmal betrachtet.
In
der Anlage 2 ist der Kreisverkehrsplatz mit Fußgängerüberwegen an allen
4 Armen dargestellt.
Beim
Umbau der Marktstraße in den Jahren 2010/2011 wurden aus städtebaulichen
Gründen die Auffindungsstreifen und Aufmerksamkeitsfelder aus
Granit-Kleinpflaster hergestellt. Diese sind mit dem Langstock ertastbar,
verzichten allerdings auf farbliche Kontraste.
Mit
Einführung der DIN 32984 sollten die nach der DIN genormten Bodenindikatoren
verwendet werden.
Da
allerdings am Fußgängerüberweg in der „Bahnhofsstraße“ die taktilen Elemente mit
Granit-Kleinpflaster hergestellt wurden, soll zur Vereinheitlichung auch an der
Ausfahrt „Vor dem Hannoverschen Tor“ die taktilen Elemente für den
Fußgängerüberweg mit Granit-Kleinpflaster hergestellt werden.
In
der Marktstraße und an der Hochbrücke sollen im Bestand keine baulichen
Veränderungen durchgeführt werden.
Als Beleuchtung sind die FGÜ mit jeweils zwei Leuchten (Philips Mini-Luma
LED als FGP 5500 LLM) auszustatten.
3.1. Querung an
der „Hochbrücke“
Der Fußgängerüberweg an der Hochbrücke soll
an der vorhandenen Querungshilfe eingerichtet werden. Dafür wird ein 5,00 m breiter
Fußgängerüberweg markiert.
Für die Markierung würden Kosten von
ca. 1.500,00 € anfallen zuzüglich der Beleuchtungskosten in Höhe von
ca. 7.000,00 € würden sich Gesamtkosten von ca. 8.500,00 €
ergeben.
3.2. Querung „Vor
dem Hannoverschem Tor“
An der Straße „Vor dem Hannoverschem Tor“
gibt es nur auf der Südseite einen Gehweg.
Der Trampelpfad in der Grünfläche auf der
Nordseite zwischen Parkplatz und KVP zeigt allerdings, dass viele Fußgänger,
die zum größten Teil von der Hochbrücke kommen, die Abkürzung über die
Grünfläche nehmen, um zur Marktstraße zu gelangen.
Da der Bedarf besteht, soll nun der Gehweg an
der Bushaltestelle mit einer Breite von 1,80 m verlängert werden und durch
die Grünfläche zu dem neu angelegten Fußgängerüberweg an der Straße „Vor dem
Hannoverschem Tor“ geführt werden.
Der Fußgängerüberweg wird
ca. 5,00 m nach dem Kreisel, direkt nach dem Bogenende eingerichtet
und erhält die Mindestbreite von 3,00 m. Dadurch können alle Bäume auf der
Grünfläche erhalten bleiben.
Am Fußgängerüberweg ist der Bordstein auf
einer Breite von 3,00 m abzusenken. An dieser Stelle soll ein gut
überrollbarer Rundbordstein mit 3 cm Ansicht für eine gemeinsame
Querungsstelle eingebaut werden. Vor dem Bord wird ein 60 cm breiter Streifen
aus Granit-Kleinpflaster als Aufmerksamkeitsfeld eingebaut. Am Gehweg auf der
Südseite führt ein 60 cm breiter Aufmerksamkeitsstreifen zu der
gesicherten Querungsstelle
Zwei von den Fahrradbügeln auf der Südseite
müssen umgesetzt werden.
Für die Verlängerung des Gehweges, die
Umbauarbeiten am Fußgängerüberweg und für die Markierung entstehen Kosten von
ca. 13.500,00 €. Die Beleuchtungskosten belaufen sich auf
ca. 7.000,00 €, so dass Gesamtkosten von ca. 20.500,00 €
entstehen.
3.3. Querung
„Marktstraße“
Der
Fußgängerüberweg an der Marktstraße soll im Bereich der Einengung vor der Rampe
und vor der Zone 20 entstehen. Dafür wird ein 4,00 m breiter Fußgängerüberweg
markiert.
Dafür entstehen
Kosten von ca. 1.500,00 €, zuzüglich der Kosten für Beleuchtung in Höhe von
ca. 6.000,00 € ergeben sich Gesamtkosten von
ca. 7.500,00 €-
4.
Schlussbemerkung
4.1. KVP
„Schillerslager Landstraße“ (B 443)/“Weserstraße“/“Lise-Meitner-Straße“
Es ist abzuwägen, ob die Markierung von Fußgängerüberwegen zum jetzigen
Zeitpunkt sinnvoll ist. Es sind hierfür umfangreiche bauliche Maßnahmen
umzusetzen. Da die Verkehrsmengen zurzeit gemäß der R-FGÜ noch keinen
Fußgängerüberweg erfordern, müssen die Kosten hierfür komplett, auch für die
Bundesstraße, von der Stadt Burgdorf getragen werden. Des Weiteren ist eine
Ablösesumme zu berechnen und an den Straßenbaulastträger, die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zu zahlen.
Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, die Verkehrsentwicklung
zu beobachten, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu zählen und anhand der
neuen Werte zu entscheiden, ob die Fußgängerüberwege einzurichten sind.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Verkehre, besonders der
Fußgänger und Radfahrer, nach Fertigstellung der Hochbauten und der Anlage
einer weiteren Bushaltestelle, beides in der Weserstraße, verändern werden und
das auch Auswirkungen auf das Querungsverhalten im Kreisverkehr beinhaltet.
Sollten sich die Querungszahlen soweit erhöhen, dass die Fußgängerüberwege
in der B 443 vom Straßenbaulastträger anzulegen sind, würde dieses eine
Kostenersparnis für die Stadt Burgdorf zu Folge haben.
Auch ist zu bedenken, dass die vom Ing.-Büro für erforderlich gesehen
Radwegefurten der Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn entgegenwirken
könnten, da so auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg vorfahrtsberechtigt
um den Kreisverkehr gefahren werden kann, auf einem Teilstück sogar in
Gegenrichtung.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme an diesem Kreisverkehrsplatz
einschließlich der Ablösung betragen ca. 123.500,00 €.
4.2. KVP
„Marktstraße“/“Bahnhofstraße“/“Hochbrücke“/“Vor dem Hann. Tor“
Da hier die Stadt Burgdorf beim kompletten KVP Straßenbaulastträger ist
und auch keine erheblichen Veränderungen an der Verkehrsbelastung und den
Querungszahlen zu erwarten sind, sollte hier eine Entscheidung getroffen
werden, ob die Fußgängerüberwege an den restlichen 3 Armen markiert werden
sollen.
Da wenig bauliche Eingriffe erforderlich sind, entstehen keine hohen
Baukosten, einzig die Beleuchtungskosten sind aufgrund der mittlerweile
erhöhten Sicherheitsaspekte etwas höher. Grundsätzlich könnten die
Fußgängerüberwege mit einem relativ geringen Aufwand markiert werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme an diesem Kreisverkehrsplatz betragen
ca. 36.500,00 €.
Anlage 1: Lageplan KVP Weserstraße
Anlage 2: Lageplan KVP Marktstraße