Betreff
Geforderte Fußgängerüberwege am Kreisverkehrsplatz Weserstraße und Marktstraße
Vorlage
2016 0117
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

ca. 36.500,00 -160.000,00

54100.421201

Laufende Kosten:

ca. 750,00 – 320.000,00

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Fußgängerüberwege am KVP „Marktstraße“ / „Hochbrücke“ / „Vor dem Hannoverschen Tor“ sollten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Fußgänger angelegt werden.

 

Ein Beschluss zur Anlage von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz „Schillerslager Landstaße“(B443) / „Weserstraße“ / „Lise-Meitner-Straße“ soll je nach Beratungsstand gefasst werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1. Allgemein

 

Von der WGS-Fraktion liegt ein Antrag vom 20.09.2015 vor, der u. a. Fußgängerüberwege an allen vier Zufahrten am Kreisverkehrsplatz (KVP) „Weserstraße“ fordert, so wie auch der KVP „Am Schwarzen Herzog“ gebaut wurde. 

 

Der Seniorenrat und die Behindertenverbände in Burgdorf befürworten ebenfalls Zebrastreifen am Kreisverkehrsplätzen. Hier wurden Fußgängerüberwege am KVP „Marktstraße“ gefordert, insbesondere an der Marktstraße.

 

 

1.1. Regelwerke

 

Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gibt die Voraussetzungen und die Ausstattung von Fußgängerüberwegen an. Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn die erforderlichen Verkehrsstärken vorliegen. Zuständig für Anlage von Fußgängerüberwegen ist der Straßenbaulastträger.

 

Unabhängig vom Erreichen der erforderlichen Verkehrsstärken empfiehlt das „Merkblatt für die Anlagen von Kreisverkehrsplätzen“ innerorts an allen Straßen, die in einen Kreisverkehr einmünden im Interesse der Eindeutigkeit die Anlage von Fußgängerüberwegen zum besseren Schutz der Fußgänger und um eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs zu erzielen.

 

Die Ausgestaltung eines Kreisverkehrsplatzes mit oder ohne Fußgängerüberwege hat Auswirkungen auf die Vorrangregelung des Fußgängerverkehrs. Ohne Fußgängerüberwege hat nur der Fußgänger in der Ausfahrt des Kreisverkehrs Vorrang, gegenüber den einfahrenden Fahrzeugen ist er wartepflichtig. Mit der Anlage von Fußgängerüberwegen hat der Fußgänger sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren des Kreisverkehrs Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr.

 

Folgende Kriterien sollten für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) beachtet werden:

 

- gute Erkennbarkeit des FGÜ bei Tag und Nacht

- Einhaltung der erforderlichen Sichtbeziehungen auf Warteflächen und Querungsstellen

- FGÜ sollten 4 m breit sein, aber keinesfalls schmaler als 3 m markiert werden.

 

Für die Vereinheitlichung soll nun auch an dem KVP „Weserstraße“ und dem KVP „Markstraße“ wie beim KVP „Am schwarzen Herzog“ Fußgängerüberwege an alle Armen des Kreisverkehrsplatzes eingerichtet werden.

 

Des Weiteren werden für die Beleuchtungsanlagen die DIN 67523 und für die barrierefreie Gestaltung die DIN 329084 zu Grunde gelegt.

 

 

1.2 Beleuchtung

 

Nach den allgemeinen ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen‘ müssen FGÜ während der gesamten Dunkelstunden beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Nacht und regennasser Fahrbahn auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind und die Erkennbarkeit der Markierung des FGÜ auch bei Nacht gewährleistet ist.


 

Bei Kfz-Geschwindigkeiten von 50 km/h sind für die Erkennbarkeit Mindestentfernungen von 100 m vor und hinter dem FGÜ nachzuweisen (Adaptionsstrecke).

 

Die Ausführung der Beleuchtung von FGÜ erfolgt nach DIN 67523. FGÜ an Straßen mit zwei Fahrstreifen und Mittelinsel sind in jede Fahrtrichtung mit einer Leuchte auszustatten. Weiterhin ist die Adaptionsstrecke auszuleuchten, um bereits frühzeitig auf den FGÜ aufmerksam zu machen. Insbesondere wenn Kfz.-Führer aus dunklen Bereichen außerorts in eine hellere Umgebung fahren, benötigt das Auge etwas Zeit, um sich auf die veränderten Verhältnisse anzupassen. Die Mindestanforderung für die mittlere Beleuchtungsstärke liegt bei ca. 5 Lux im Bereich der Adaptionsstrecke und bei ca. 40 Lux im Bereich des FGÜ. Die Leuchtenanordnung erfolgt in Fahrtrichtung vor dem FGÜ.

 

 

2. KVP „Schillerslager Landstraße“ / „Weserstraße“/ „Lise-Meitner-Straße“

 

Der KVP liegt zwar innerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass gemäß R-FGÜ Fußgängerüberwege angeordnet werden können, allerdings am Ortseingang. Der KVP wird hier aus der freien Strecke über eine Straße ohne Erschießungsfunktion angefahren. Insofern kann der Begriff „innerorts“, wie im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen verwendet, hier nicht uneingeschränkt angewandt werden.

 

Im Frühjahr 2016 wurden am Kreisverkehrsplatz Verkehrszählungen durchgeführt. Das Ergebnis wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 29.11.2016 bekannt gegeben. An keinem der 4 Äste des KVP wurden die gemäß R-FGÜ zur Anlage von Fußgängerüberwegen erforderlichen Querungszahlen erreicht.

 

Gemäß Auskunft der Polizei ist der Kreisverkehrsplatz verkehrlich unauffällig. In den letzten 5 Jahren sind keine nennenswerten Unfälle passiert.

 

Der KVP mit der Anlage von Fußgängerüberwegen ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Für die Führung des Radverkehrs auf der Schillerslager Straße/Schillerslager Landstraße besteht aus dem Jahr 2015 eine verkehrsrechtliche Anordnung, siehe Vorlage 2014 0685, die auch den KVP einbezieht. Diese Anordnung berücksichtigt noch nicht die Anlage von FGÜ, so dass die Planung im Zuge der Anlage der FGÜ angepasst werden müsste.

 

Damit die Radfahrer nicht gezwungen werden an den FGÜ abzusteigen und zu schieben, sind an allen Armen zusätzlich zum FGÜ Radfahrerfurten anzulegen. Das ist notwendig, da die Gehwege für den Radverkehr freigegeben sind. Wird ein FGÜ markiert sind auch Furten für Radfahrer erforderlich. Für beide Verkehrsarten gelten dann die gleichen Vorfahrtsregelungen gegenüber dem Kfz-Verkehr.

 

Die Radfahrer, die von Schillerslage kommen, sollen weiterhin die Möglichkeit haben, auf dem östlichen Gehweg bis zur Querungshilfe Höhe „Milanweg“, im Zweirichtungsverkehr zu fahren. Diese Querungsstelle an der „Schillerslager Landstraße“ wird als die sicherste Querungsmöglichkeit eingeschätzt, da die Sichtverhältnisse hier am besten sind und die Verkehrsführung übersichtlich ist. Darüber hinaus fahren viele Radfahrer in den Milanweg, z.B. Richtung Innenstadt und Realschule. Aus diesem Grund sind der östliche Gehweg bis zum „Milanweg“ und die Radfahrerfurt an der „Lise-Meitner-Straße“ in Gegenrichtung freigegeben. Die anderen Radfahrerfurten sollen nur im Einrichtungsradverkehr befahren werden.

 

Eine Anlage der FGÜ ohne ergänzende Maßnahmen zur Radverkehrsführung kann aus Verkehrssicherheitsgründen nicht empfohlen werden.


 

Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den Ausfahrten ist es wichtig, diese auch mit taktilen Elementen auszustatten. Die Querungen an diesem Kreisverkehrsplatz sind zur Zeit komplett mit Nullabsenkungen angelegt worden. Da diese Übergänge für Sehbehinderte Menschen nicht ertastbar sind, sollen nun sämtliche Querungen an den Fußgängerüberwegen einheitlich mit taktilen Elementen für gesicherte Querungsstellen und mit differenzierten Bordsteinhöhen mit Nullabsenkung und 6 cm Bordsteinhöhe hergestellt werden.

 

Für die Beleuchtung sind die FGÜ mit jeweils zwei Leuchten (Philips Mini-Luma LED als FGP 5500 LLM) auszustatten. Weiterhin ist für den FGÜ nördlich des KVP (Richtung Schillerslage) zur Ausleuchtung der Adaptionsstrecke die vorhandene Leuchte in nördlicher Richtung zu versetzen und um eine weitere Leuchte zu ergänzen.

 

 

2.1. Querung „Weserstraße“

 

In der „Weserstraße“ ist die Breite der vorhandenen Querungsinsel für einen 4,00 m breiten FGÜ ausreichend, deshalb sind an der Querungsinsel nur bauliche Veränderungen für die Taststeine mit 6 cm Ansicht und der Einbau von taktilen Elementen erforderlich. Dazu kommt noch die Markierung.

 

Für die Radfahrerfuhrt ist es erforderlich die Befestigung an der Verkehrsinsel um 2,00 m zu verbreitern und abzusenken. Des Weiteren sind die Pflasterflächen an beiden Straßenseiten zu vergrößern.

 

Die Kosten für den Umbau und die Markierung belaufen sich auf ca. 13.000,00 €, zusätzlich der Beleuchtungskosten von ca. 6.000,00 € entstehen für diese Ast Gesamtkosten in Höhe von ca. 19.000,00 €.

 

 

2.2 Querung „Lise-Meitner-Straße“

 

In der „Lise-Meitner-Straße“ sind die Gehwegübergänge ausreichend breit für die Einrichtung eines 3,00 m breiten Fußgängerüberweges. Die Querungsinsel weist nur eine Breite von 2,80 m auf, das sollte aber auch bei einem 3,00 m breit markierten Fußgängerüberweg ausreichend sein. Da allerdings für die Radfahrerfuhrt sowieso die Befestigung an der Verkehrsinsel angefasst werden muss, können zusätzlich zu den erforderlichen 2,50 m (wegen Zweirichtungsverkehr) für die Radfahrerfurt noch die fehlenden 0,20 m eingerichtet werden. Des Weiteren sind die Pflasterflächen auf beiden Straßenseiten zu vergrößern.

 

Auch hier wäre dann zusätzlich zu der Markierung noch der Einbau der taktilen Elemente erforderlich. Die Kosten für den Umbau und die Markierung belaufen sich auf ca. 14.000,00 €. Zuzüglich der Beleuchtungskosten in Höhe von ca. 6.000,00 € entstehen hier Gesamtkosten von ca. 20.000,00 €.

 

2.3 Querungen „Schillerslager Landstraße“(B443)

 

Für die beiden Querungen an der „Schillerslager Landstraße“ ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau (NLStBV) zuständig. Diese würde sich nur an den Kosten beteiligen, wenn die erforderlichen Querungszahlen gemäß R-FGÜ erreicht werden. Da dies hier nicht der Fall ist, sind die kompletten Kosten von der Stadt zu übernehmen.

 


Die Übergänge und auch die Querungsinseln an der „Schillerslager Landstraße“ sind mit ca. 2,20 m Breite nicht ausreichend breit für einen Fußgängerüberweg mit einer Mindestbreite von 3,00 m. Dadurch sind bauliche Veränderungen an den Querungen erforderlich um 4,00 m breite Fußgängerüberwege herstellen zu können.

 

Für die Radfahrerfurt ist es erforderlich die Befestigung an der Querungsinsel um weitere 2,00 m zu verbreitern und abzusenken. Des Weiteren sind die Pflasterflächen auf beiden Straßenseiten dementsprechend zu vergrößern.

 

Die Kosten dafür und für den Einbau der taktilen Elemente belaufen sich pro Fußgängerüberweg auf ca. 12.750,00 €. Die Beleuchtungskosten für den nördlichen Ast betragen ca. 13.000,00 € und für den südlichen Ast ca. 6.000,00 €.

 

Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die nördliche Querungsstelle in Höhe von ca. 25.750,00 € und für die südliche Querungsstelle ca. 18.750,00 €.

 

Für den Umbau muss eine Vereinbarung mit der NLSTBV geschlossen werden.

 

Der höhere Unterhaltungsaufwand für die Fußgängerüberwege ist abzulösen. Die Kosten für die Ablösungssumme und deren Berechnung durch ein Ing.-Büro sind von der Stadt Burgdorf zu tragen. Die Höhe der Kosten kann derzeit nicht abgeschätzt werden, liegt aber voraussichtlich in Höhe der Baukosten, entsprechend ca. 40.000,00 €.

 

 

3. KVP „Marktstraße“ / „Bahnhofstraße“ / „Hochbrücke“ / „Vor dem Hann. Tor“

 

Dieser Kreisverkehrsplatz hat auch eine Orteingangslage wie der KVP an der „Weserstraße“, ist aber aufgrund der Innenstadtlage durchaus als innerorts einzustufen. Die Bahnhofstraße ist schon mit einem Fußgängerüberweg versehen. Seitens der Bürger und anderen Gruppierungen wie dem Senioren oder der Kaufmannschaft wird explit ein weiterer Fußgängerüberweg in der Marktstraße gefordert. Aufgrund dieses Wunsches wurde hier eine Verkehrszählung durchgeführt. Die gemäß R-FGÜ erforderlichen Verkehrsstärken wurden nicht erreicht, so dass vorerst von einer Markierung abgesehen wurden.

 

Gemäß Auskunft der Polizei ist auch dieser Kreisverkehrsplatz verkehrlich unauffällig. In den letzten 5 Jahren sind keine nennenswerten Unfälle passiert.

 

Aufgrund des unter Punkt 1. beschriebenen politischen Antrags wurde jetzt der KVP an der „Weserstraße“ hinsichtlich der Anlage von Fußgängerüberwegen übersprüft. Daraufhin wurde unter dem gleichen Aspekt der KVP an der Marktstraße nochmal betrachtet.

 

In der Anlage 2 ist der Kreisverkehrsplatz mit Fußgängerüberwegen an allen 4 Armen dargestellt.

 

Beim Umbau der Marktstraße in den Jahren 2010/2011 wurden aus städtebaulichen Gründen die Auffindungsstreifen und Aufmerksamkeitsfelder aus Granit-Kleinpflaster hergestellt. Diese sind mit dem Langstock ertastbar, verzichten allerdings auf farbliche Kontraste.

 

Mit Einführung der DIN 32984 sollten die nach der DIN genormten Bodenindikatoren verwendet werden.

 

Da allerdings am Fußgängerüberweg in der „Bahnhofsstraße“  die taktilen Elemente mit Granit-Kleinpflaster hergestellt wurden, soll zur Vereinheitlichung auch an der Ausfahrt „Vor dem Hannoverschen Tor“ die taktilen Elemente für den Fußgängerüberweg mit Granit-Kleinpflaster hergestellt werden.


 

In der Marktstraße und an der Hochbrücke sollen im Bestand keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden.

 

Als Beleuchtung sind die FGÜ mit jeweils zwei Leuchten (Philips Mini-Luma LED als FGP 5500 LLM) auszustatten.

 

 

3.1. Querung an der „Hochbrücke“

 

Der Fußgängerüberweg an der Hochbrücke soll an der vorhandenen Querungshilfe eingerichtet werden. Dafür wird ein 5,00 m breiter Fußgängerüberweg markiert.

 

Für die Markierung würden Kosten von ca. 1.500,00 € anfallen zuzüglich der Beleuchtungskosten in Höhe von ca. 7.000,00 € würden sich Gesamtkosten von ca. 8.500,00 € ergeben.

 

3.2. Querung „Vor dem Hannoverschem Tor“

 

An der Straße „Vor dem Hannoverschem Tor“ gibt es nur auf der Südseite einen Gehweg.

 

Der Trampelpfad in der Grünfläche auf der Nordseite zwischen Parkplatz und KVP zeigt allerdings, dass viele Fußgänger, die zum größten Teil von der Hochbrücke kommen, die Abkürzung über die Grünfläche nehmen, um zur Marktstraße zu gelangen.

 

Da der Bedarf besteht, soll nun der Gehweg an der Bushaltestelle mit einer Breite von 1,80 m verlängert werden und durch die Grünfläche zu dem neu angelegten Fußgängerüberweg an der Straße „Vor dem Hannoverschem Tor“ geführt werden.

 

Der Fußgängerüberweg wird ca. 5,00 m nach dem Kreisel, direkt nach dem Bogenende eingerichtet und erhält die Mindestbreite von 3,00 m. Dadurch können alle Bäume auf der Grünfläche erhalten bleiben.

 

Am Fußgängerüberweg ist der Bordstein auf einer Breite von 3,00 m abzusenken. An dieser Stelle soll ein gut überrollbarer Rundbordstein mit 3 cm Ansicht für eine gemeinsame Querungsstelle eingebaut werden. Vor dem Bord wird ein 60 cm breiter Streifen aus Granit-Kleinpflaster als Aufmerksamkeitsfeld eingebaut. Am Gehweg auf der Südseite führt ein 60 cm breiter Aufmerksamkeitsstreifen zu der gesicherten Querungsstelle

 

Zwei von den Fahrradbügeln auf der Südseite müssen umgesetzt werden.

 

Für die Verlängerung des Gehweges, die Umbauarbeiten am Fußgängerüberweg und für die Markierung entstehen Kosten von ca. 13.500,00 €. Die Beleuchtungskosten belaufen sich auf ca. 7.000,00 €, so dass Gesamtkosten von ca. 20.500,00 € entstehen.

 

 

3.3. Querung „Marktstraße“

 

Der Fußgängerüberweg an der Marktstraße soll im Bereich der Einengung vor der Rampe und vor der Zone 20 entstehen. Dafür wird ein 4,00 m breiter Fußgängerüberweg markiert.

 

Dafür entstehen Kosten von ca. 1.500,00 €, zuzüglich der Kosten für Beleuchtung in Höhe von ca. 6.000,00 € ergeben sich Gesamtkosten von ca. 7.500,00 €-

 

 


4. Schlussbemerkung

 

4.1. KVP „Schillerslager Landstraße“ (B 443)/“Weserstraße“/“Lise-Meitner-Straße“

 

Es ist abzuwägen, ob die Markierung von Fußgängerüberwegen zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. Es sind hierfür umfangreiche bauliche Maßnahmen umzusetzen. Da die Verkehrsmengen zurzeit gemäß der R-FGÜ noch keinen Fußgängerüberweg erfordern, müssen die Kosten hierfür komplett, auch für die Bundesstraße, von der Stadt Burgdorf getragen werden. Des Weiteren ist eine Ablösesumme zu berechnen und an den Straßenbaulastträger, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zu zahlen.

 

Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, die Verkehrsentwicklung zu beobachten, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu zählen und anhand der neuen Werte zu entscheiden, ob die Fußgängerüberwege einzurichten sind.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Verkehre, besonders der Fußgänger und Radfahrer, nach Fertigstellung der Hochbauten und der Anlage einer weiteren Bushaltestelle, beides in der Weserstraße, verändern werden und das auch Auswirkungen auf das Querungsverhalten im Kreisverkehr beinhaltet.

 

Sollten sich die Querungszahlen soweit erhöhen, dass die Fußgängerüberwege in der B 443 vom Straßenbaulastträger anzulegen sind, würde dieses eine Kostenersparnis für die Stadt Burgdorf zu Folge haben.

 

Auch ist zu bedenken, dass die vom Ing.-Büro für erforderlich gesehen Radwegefurten der Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn entgegenwirken könnten, da so auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg vorfahrtsberechtigt um den Kreisverkehr gefahren werden kann, auf einem Teilstück sogar in Gegenrichtung.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme an diesem Kreisverkehrsplatz einschließlich der Ablösung betragen ca. 123.500,00 €.

 

 

4.2. KVP „Marktstraße“/“Bahnhofstraße“/“Hochbrücke“/“Vor dem Hann. Tor“

 

Da hier die Stadt Burgdorf beim kompletten KVP Straßenbaulastträger ist und auch keine erheblichen Veränderungen an der Verkehrsbelastung und den Querungszahlen zu erwarten sind, sollte hier eine Entscheidung getroffen werden, ob die Fußgängerüberwege an den restlichen 3 Armen markiert werden sollen.

 

Da wenig bauliche Eingriffe erforderlich sind, entstehen keine hohen Baukosten, einzig die Beleuchtungskosten sind aufgrund der mittlerweile erhöhten Sicherheitsaspekte etwas höher. Grundsätzlich könnten die Fußgängerüberwege mit einem relativ geringen Aufwand markiert werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme an diesem Kreisverkehrsplatz betragen ca. 36.500,00 €.

 

 

 

Anlage 1:       Lageplan KVP Weserstraße

Anlage 2:       Lageplan KVP Marktstraße