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Beschlussvorschlag:
Für einen dreijährigen Übergangszeitraum
(2017/18 bis 2019/20) findet die Schulraumzuordnung für die betroffenen Schulen
auf der Basis der Variante ______ statt.
Sachverhalt und Begründung:
Die Burgdorfer Schulleitungen haben ihre
Perspektiven der Schulentwicklung in Burgdorf (siehe Anlage 1) in gemeinsamer
Sitzung / Abstimmung erarbeitet. Die Inhalte der Perspektivplanung können in
drei Teilbereiche aufgeteilt werden:
I. Kurz-
und mittelfristige Raumproblematik verschiedener Schulformen
II. Raumbedarfe
des Gymnasiums Burgdorf/der Gudrun-Pausewang-Grundschule
III. Perspektivbedarfe
Grundschulen
Die Verwaltung hat mit den Burgdorfer
Schulleitungen in einem gemeinsamen Termin am 26.10.2016 die Perspektiven
intensiv thematisiert. Dabei wurden durch die Verwaltung verschiedene Varianten
der Bedarfsdeckung/-befriedigung für die kommenden Schuljahre (siehe
Anlage 2) vorgestellt und besprochen.
Zunächst sollte jedoch eine Verständigung zu
den Ausgangsvoraussetzungen (insbesondere Bedarf an allgemeinen
Unterrichtsräumen/Anzahl Klassenverbände) erfolgen. Dabei wurden zwei Sachverhalte
deutlich: Die tatsächlichen Bedarfe lassen sich nicht konkret für die kommenden
Schuljahre vorhersagen, es bestehen aber grundsätzlich aufsteigende Bedarfe an
allgemeinen Unterrichtsräumen.
Die in der Anlage 2 auf Seite 4
zusammenfassend dargestellten Bedarfe beziehen bereits Annahmen zur künftigen
Schulentwicklung aufgrund der Beschlüsse zu den Schulraumbedarfsplanungen für
die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ein. Hierzu gab es
Abstimmungen mit den Schulleitungen. Für die Hauptschule und die Realschule
wurden potentielle Klassenteilungen berücksichtigt.
Aktuell wurden sechs Varianten der kurz-
bzw. mittelfristigen Unterbringung durch die Verwaltung ausgearbeitet. Dabei
wurde bei Variante 6 die Grundintention der Schulleitungen aufgegriffen.
Entsprechend der Anlage 2 gibt es für jede Variante Aussagen darüber, wie sich
die jeweilige Variante auswirkt. Durch die Verwaltung wurden mögliche Varianten
betrachtet, ohne zunächst die schulspezifischen Auswirkungen zu
berücksichtigen.
Festzuhalten ist in der Gesamtbewertung der
kurz- bis mittelfristigen Betrachtung, dass kurzfristig noch ausreichend
allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung stehen. Jedoch entstehen mit jedem
weiteren Schuljahr Raumbedarfe, die mit dem Bestand an allgemeinen
Unterrichtsräumen nicht gedeckt werden können. Die weiteren jeweils schulspezifischen
Bedarfe (Differenzierungsräume, Ganztag, Sprachlernklassen) können weitere
Raumbedarfe nach sich ziehen. Da keine festen Standards definiert sind bzw. die
künftigen Bedarfe (Sprachlernklasse) unkalkulierbar sind, können diese Bedarfe
nicht in ihrer Gesamtheit gefasst werden.
Im Austausch mit den Schulleitungen wurde
herausgearbeitet, dass es für die kurz- und mittelfristigen Bedarfe keine
störungsfreie Variante der Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung schulischer
Belange gibt. Jede Variante birgt Einschränkungen und Kompromisse. Variante 6
stellte im Austausch jedoch die Variante dar, die für die nächsten zwei
Schuljahre die wenigsten Einschränkungen mit sich bringt. Für die Schulen
besteht für diese Zeit Planungssicherheit hinsichtlich des Standortes und der
Schulräume, was auch für die Anmeldeverfahren (und die vorgeschalteten Termine
zur Vorstellung der jeweiligen Schule) von besonderer Bedeutung ist. Eine
Bereitstellung weiterer NTW-Räume (über Containerlösungen) im Betrachtungszeitraum
wird von den Schulleitungen der Realschule und des Gymnasiums nicht mehr für
notwendig erachtet.
Alle Schulleitungen würden diese Variante
mittragen. Insofern sollte zeitnah eine Entscheidung zu diesem Teilbereich
getroffen werden, da die Schulen und die Verwaltung für die erforderlichen
Umzüge eine angemessene Vorbereitungszeit benötigen.
Eine organisatorische Umstrukturierung der
Gebäudenutzung ist gegenüber der Niedersächsischen Landesschulbehörde
anzeigepflichtig.
Die Region Hannover als Trägerin der
Schülerbeförderung wurde vorinformiert.
Mit einer Entscheidung über die kurz- und
mittelfristige Unterbringung besteht Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Die weiteren Teilbereiche werden bzw. wurden
bereits mit dem politischen Raum diskutiert.
Für den Teilbereich II wurden im Rahmen der
gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Ausschusses für Schulen,
Kultur und Sport am 18.10.2016 mit der Vorlage 2016 1228 erste Lösungsansätze für
die Deckung der Raumbedarfe der Gudrun-Pausewang-Grundschule und des Gymnasiums
Burgdorf aufgezeigt. Die Verwaltung prüft die verschiedenen Lösungsansätze
aktuell weiter. Weitere Beratungen in den Fachausschüssen werden folgen. Die
Schulleitungen des Gymnasiums Burgdorf und der Gudrun-Pausewang-Grundschule
halten eine zeitnahe Entscheidung hinsichtlich der zukünftigen Perspektiven –
auch unter Berücksichtigung möglicher Zeitschienen – für notwendig.
Durch die Schulraumbedarfsplanung
Grundschulen 2016 wurden Bandbreiten für die künftige Schülerzahlentwicklung
festgelegt. Mit den Grundschulen wurden nach Beginn des Schuljahres Gespräche
hinsichtlich der künftigen Entwicklung und der Raumbedarfe geführt. Eine
abschließende Aufbereitung konnte aufgrund verschiedener anderer schulbezogener
Prüfaufträge nicht zeitnah abgeschlossen werden. Jedoch erscheint es taktisch
sinnvoller, die aktualisierte Schulraumbedarfsplanung mit Fortschreibung des
Zeithorizontes hinsichtlich der Schülerzahl/Entwicklung der Zügigkeiten in die
Diskussion zu Teilbereich III einzubeziehen. Durch die Schulverwaltung soll zur
Sitzung des Schulausschusses im Februar 2017 (geplanter Sitzungstermin
14.02.2017) die Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung aufbereitet sein.
Damit stehen mehr Daten zur Entwicklung an den Grundschulstandorten zur Verfügung.
Die Perspektiven der Schulleitungen können dann mit der Schülerentwicklung
gemeinsam bewertet werden.
Ergänzender
Hinweis:
Die für die parallel erfolgende
Schulentwicklungsplanung bestimmenden Fakten sind:
- die Investitionsentscheidungen
im Zusammenhang mit den anstehenden Schulbaumaßnahmen (Neubau-, Umbau-,
Erweiterungs-, Sanierungsmaßnahmen),
- die zwischenzeitlich
gewonnenen Erkenntnisse über das Anwahlverhalten bezogen auf das Schulangebot
im Sekundarbereich sowie grundsätzliche demographische Entwicklungen.