Betreff
Perspektiven der Schulentwicklung - kurz- und mittelfristige Raumproblematik
Vorlage
2016 0066
Aktenzeichen
40.031-2016/003382
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für einen dreijährigen Übergangszeitraum (2017/18 bis 2019/20) findet die Schulraumzuordnung für die betroffenen Schulen auf der Basis der Variante ______ statt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Burgdorfer Schulleitungen haben ihre Perspektiven der Schulentwicklung in Burgdorf (siehe Anlage 1) in gemeinsamer Sitzung / Abstimmung erarbeitet. Die Inhalte der Perspektivplanung können in drei Teilbereiche aufgeteilt werden:

 

I.    Kurz- und mittelfristige Raumproblematik verschiedener Schulformen

II.   Raumbedarfe des Gymnasiums Burgdorf/der Gudrun-Pausewang-Grundschule

III.  Perspektivbedarfe Grundschulen

 

Die Verwaltung hat mit den Burgdorfer Schulleitungen in einem gemeinsamen Termin am 26.10.2016 die Perspektiven intensiv thematisiert. Dabei wurden durch die Verwaltung verschiedene Varianten der Bedarfsdeckung/-befriedigung für die kommenden Schuljahre (siehe Anlage 2) vorgestellt und besprochen.

 

Zunächst sollte jedoch eine Verständigung zu den Ausgangsvoraussetzungen (insbesondere Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen/Anzahl Klassenverbände) erfolgen. Dabei wurden zwei Sachverhalte deutlich: Die tatsächlichen Bedarfe lassen sich nicht konkret für die kommenden Schuljahre vorhersagen, es bestehen aber grundsätzlich aufsteigende Bedarfe an allgemeinen Unterrichtsräumen.

 

Die in der Anlage 2 auf Seite 4 zusammenfassend dargestellten Bedarfe beziehen bereits Annahmen zur künftigen Schulentwicklung aufgrund der Beschlüsse zu den Schulraumbedarfsplanungen für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ein. Hierzu gab es Abstimmungen mit den Schulleitungen. Für die Hauptschule und die Realschule wurden potentielle Klassenteilungen berücksichtigt.

 

Aktuell wurden sechs Varianten der kurz- bzw. mittelfristigen Unterbringung durch die Verwaltung ausgearbeitet. Dabei wurde bei Variante 6 die Grundintention der Schulleitungen aufgegriffen. Entsprechend der Anlage 2 gibt es für jede Variante Aussagen darüber, wie sich die jeweilige Variante auswirkt. Durch die Verwaltung wurden mögliche Varianten betrachtet, ohne zunächst die schulspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen.

 

Festzuhalten ist in der Gesamtbewertung der kurz- bis mittelfristigen Betrachtung, dass kurzfristig noch ausreichend allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung stehen. Jedoch entstehen mit jedem weiteren Schuljahr Raumbedarfe, die mit dem Bestand an allgemeinen Unterrichtsräumen nicht gedeckt werden können. Die weiteren jeweils schulspezifischen Bedarfe (Differenzierungsräume, Ganztag, Sprachlernklassen) können weitere Raumbedarfe nach sich ziehen. Da keine festen Standards definiert sind bzw. die künftigen Bedarfe (Sprachlernklasse) unkalkulierbar sind, können diese Bedarfe nicht in ihrer Gesamtheit gefasst werden.

 

Im Austausch mit den Schulleitungen wurde herausgearbeitet, dass es für die kurz- und mittelfristigen Bedarfe keine störungsfreie Variante der Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung schulischer Belange gibt. Jede Variante birgt Einschränkungen und Kompromisse. Variante 6 stellte im Austausch jedoch die Variante dar, die für die nächsten zwei Schuljahre die wenigsten Einschränkungen mit sich bringt. Für die Schulen besteht für diese Zeit Planungssicherheit hinsichtlich des Standortes und der Schulräume, was auch für die Anmeldeverfahren (und die vorgeschalteten Termine zur Vorstellung der jeweiligen Schule) von besonderer Bedeutung ist. Eine Bereitstellung weiterer NTW-Räume (über Containerlösungen) im Betrachtungszeitraum wird von den Schulleitungen der Realschule und des Gymnasiums nicht mehr für notwendig erachtet.

 

Alle Schulleitungen würden diese Variante mittragen. Insofern sollte zeitnah eine Entscheidung zu diesem Teilbereich getroffen werden, da die Schulen und die Verwaltung für die erforderlichen Umzüge eine angemessene Vorbereitungszeit benötigen.

 

Eine organisatorische Umstrukturierung der Gebäudenutzung ist gegenüber der Niedersächsischen Landesschulbehörde anzeigepflichtig.

 

Die Region Hannover als Trägerin der Schülerbeförderung wurde vorinformiert.

 

Mit einer Entscheidung über die kurz- und mittelfristige Unterbringung besteht Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

Die weiteren Teilbereiche werden bzw. wurden bereits mit dem politischen Raum diskutiert.

 

Für den Teilbereich II wurden im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 18.10.2016 mit der Vorlage 2016 1228 erste Lösungsansätze für die Deckung der Raumbedarfe der Gudrun-Pausewang-Grundschule und des Gymnasiums Burgdorf aufgezeigt. Die Verwaltung prüft die verschiedenen Lösungsansätze aktuell weiter. Weitere Beratungen in den Fachausschüssen werden folgen. Die Schulleitungen des Gymnasiums Burgdorf und der Gudrun-Pausewang-Grundschule halten eine zeitnahe Entscheidung hinsichtlich der zukünftigen Perspektiven – auch unter Berücksichtigung möglicher Zeitschienen – für notwendig.

 

Durch die Schulraumbedarfsplanung Grundschulen 2016 wurden Bandbreiten für die künftige Schülerzahlentwicklung festgelegt. Mit den Grundschulen wurden nach Beginn des Schuljahres Gespräche hinsichtlich der künftigen Entwicklung und der Raumbedarfe geführt. Eine abschließende Aufbereitung konnte aufgrund verschiedener anderer schulbezogener Prüfaufträge nicht zeitnah abgeschlossen werden. Jedoch erscheint es taktisch sinnvoller, die aktualisierte Schulraumbedarfsplanung mit Fortschreibung des Zeithorizontes hinsichtlich der Schülerzahl/Entwicklung der Zügigkeiten in die Diskussion zu Teilbereich III einzubeziehen. Durch die Schulverwaltung soll zur Sitzung des Schulausschusses im Februar 2017 (geplanter Sitzungstermin 14.02.2017) die Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung aufbereitet sein. Damit stehen mehr Daten zur Entwicklung an den Grundschulstandorten zur Verfügung. Die Perspektiven der Schulleitungen können dann mit der Schülerentwicklung gemeinsam bewertet werden.

 

 

Ergänzender Hinweis:

 

Die für die parallel erfolgende Schulentwicklungsplanung bestimmenden Fakten sind:

 

-    die Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit den anstehenden Schulbaumaßnahmen (Neubau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungsmaßnahmen),

 

-    die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über das Anwahlverhalten bezogen auf das Schulangebot im Sekundarbereich sowie grundsätzliche demographische Entwicklungen.