Betreff
Stellenplan-Entwurf 2008
Vorlage
2007 0246
Aktenzeichen
1/11
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)            Der Rat nimmt den Stellenplan-Entwurf zur Kenntnis und verweist die Vorlage zu weiteren Beratungen zunächst in die Ausschüsse zu b) und c).

 

 

Zu b) / c)    Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen /Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter d) dieser Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

 

Zu d)            Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2008 wird der (dem Originalprotokoll als Anlage       beigefügte)

 

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008

 

                     beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Als Anlage zu dieser Vorlage überreiche ich Ihnen den Stellenplan-Entwurf für das Haushaltsjahr 2008. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 85 Abs. 2 Nieders. Gemeindeordnung). Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung gliedert sich der Stellenplan-Entwurf in einen Teil A (Beamte) und einen Teil B (Beschäftigte, ehemals Angestellte und Arbeiter/innen) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass derzeit immer noch keine gültigen, auf den TVöD zugeschnittenen, Muster zu § 6 GemHVO vorliegen, die die Gestaltung des Stellenplanes verbindlich festlegen. Aus diesem Grund werden nach wie vor die bisherigen Stellenplan-Muster verwendet. Anderenfalls wird der Stellenplan bis zur Beschlussfassung eventuell noch umzugestalten sein.

 

Der Stellenplan-Entwurf 2008 sieht gegenüber dem Stellenplan 2007 folgende Änderungen vor:

 

I:       Zusätzlicher Stellenbedarf

 

     1.  Von der Stadtplanungsabteilung wurden in 2005 sieben Bauleitpläne zur Rechtskraft geführt, in 2006 sind zehn Bauleitpläne rechtskräftig geworden. Im Laufe dieses Jahres wurden bereits fünf Bauleitpläne zum Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss vorgelegt. Gegenwärtig befinden sich weitere neun Bauleitpläne im laufenden Verfahren und weitere 18 Bauleitplanungen – zum Teil als Konsequenz des Einzelhandelskonzeptes (EHK) stehen an. Um die städtebauliche Entwicklung zügig vorantreiben und insbesondere auch auf entsprechende Anfragen zeitnah mit den gewünschten Angeboten reagieren zu können, ist es erforderlich, die Personalkapazitäten in diesem Bereich aufzustocken, damit die Quantität der Planungen gesteigert, d. h. der ‚Aufgabenkatalog’ insgesamt kurzfristiger abgearbeitet werden kann. Aus diesem Grund wird empfohlen, für einen befristeten Zeitraum von 2 Jahren eine zusätzliche Kraft einzustellen, die mit Kompetenz auf den Gebieten Städtebau, Planungsrecht und Umweltprüfung als Ansprech- und Abstimmungspartner zur Verfügung steht sowie für das jeweilige Verfahren erforderliche Vorlagen erstellen und prüfen kann. Hierfür sollte in den Stellenplan eine zusätzliche, bis zum 31.12.2009 befristete Stelle der Vergütungsgruppe IVa/III / Entgeltgruppe 11 TVöD aufgenommen werden.

 

Die zusätzlichen Personalkosten betragen rd. 44.200,-€.

 

2.      In den städtischen Kindertagesstätten haben in den letzten Jahren die Betreuungsangebote kontinuierlich zugenommen, so dass dadurch die Betreuungszeiten entsprechend ausgeweitet werden mussten. Des Weiteren sind in den Einrichtungen in der Südstadt und in Ehlershausen neue Gruppen eingerichtet und mit entsprechenden Kräften besetzt worden. Ferner ist in der Kindestagesstätte in der Weststadt eine neue Hortgruppe vorgesehen. Insgesamt ist es für den Bereich der Kindertagesstätten nunmehr erforderlich, weitere Stellen im Stellenplan auszuweisen, um diesen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Im Einzelnen sind hier für Erzieher/innen 5 Stellen (Vergütungsgruppe VI b / V c BAT / Entgeltgruppe 8 ku 6 TVöD), für Sozialassistent/innen 1 Stelle (Vergütungsgruppe VIII/VII BAT / Entgeltgruppe 5 ku 3 TVöD) und eine 0,5 Stelle als Küchenhilfe (Lohngruppe 1 / 1a BMTG / Entgeltgruppe 2 ku 1 TVöD) im Stellenplan anzubringen.

 

Die zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 64.600,- € für neu einzustellende Kräfte.

 

Durch die Erhöhung der Anzahl der Plätze in der Kindertagesstätte Weststadt sind hier nach dem Tarifvertrag für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst die Stellen der Leitung und stellv. Leitung entsprechend anzuheben. So sind im Stellenplan die Stellen für die Kindergartenleitung nunmehr nach der Vergütungsgruppe IV a BAT / Entgeltgruppe 10 TVöD (bisher IV b / IV a BAT / Entgeltgruppe 10 TVöD) und für die stellv. Kindergartenleitung nach der Vergütungsgruppe IV b/ IV a BAT / Entgeltgruppe 10 TVöD (bisher IV b BAT / Entgeltgruppe 9 TVöD) auszuweisen. Gleichzeitig sind die Stellenanteile der stellv. Leitung von 0,75 auf eine volle Stelle anzuheben, um diese den tatsächlichen Stunden anzupassen.

 

Die Personalkosten erhöhen sich dadurch um rd 2.400,- €.

 

Aus dem gleichen Grund ist die bisherige 0,75 Stelle für die Kindergartenleitung in Ehlershausen (Vergütungsgruppe IV b BAT / Entgeltgruppe 9) als ganze Stelle auszuweisen und nach Vergütungsgruppe IV b / IV a BAT / Entgeltgruppe 10 anzuheben.

 

Es ergeben sich keine höheren Personalkosten, da die Leiterin aufgrund des tarifrechtlichen Anspruchs bereits seit dem 01.01.2007 entsprechend eingruppiert ist.

 

Die Leitungsstellen in den Kindertagesstätten Otze, Schillerslage und Sorgensen sind im Stellenplan ebenfalls bisher jeweils als 0,75 Stellen ausgewiesen. Da der jeweilige tatsächliche Stellenumfang jedoch höher ist, ist hier der Stellenplan anzupassen, so dass die Stellen als ganze Stellen ausgewiesen werden.

 

Da hier der Stellenplan den tatsächlichen Stundenzahlen angepasst wird, tritt keine Veränderung bei den Personalkosten ein.

 

3.      Im Rahmen des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“ wurden Mittel für die Einrichtung einer „Servicestelle Kinderbetreuung“ beantragt (auf die Vorlage 2007 0129 wird verwiesen). Fördermittel wurden zwischenzeitlich vom Land bis zum 31.05.2008 bewilligt. Diese werden in Höhe von 9.450,- € bzw. zu 50% erstattet. Hier ist nunmehr noch der Stellenplan anzupassen und eine 0,5 Stelle der Vergütungsgruppe Vc BAT / Entgeltgruppe 8 TVöD für eine/n Verwaltungsangestellte/n befristet bis zum 31.05.2010 entsprechend auszuweisen. Weitere Fördermittel werden beantragt.

 

Hier entstehen im Jahr 2008 Personalkosten in Höhe von 18.900,- € abzgl. der Fördermittel.

 

4.      Für die Schließdienste in den Schulen und Sporthallen sind im Stellenplan bisher 0,75 Stellenanteile vorgesehen (Vergütungsgruppe IX BAT / Entgeltgruppe 2 TVöD). Der neue Tarifvertrag sieht eine Begrenzung der maximalen Arbeitszeit vor, so dass die bisher von den Schulhausmeistern wahrgenommenen Schließdienste im Rahmen einer Bereitschaftszeit nicht mehr abgedeckt werden können. Diese Tätigkeiten müssen nunmehr von anderen Kräften geleistet werden. Hierzu ist es erforderlich, 1,25 Stellen zusätzlich zu schaffen und im Stellenplan dann insgesamt 2 Stellen auszuweisen.

 

Die Personalkosten erhöhen sich hier nur unwesentlich, da gleichzeitig die Bereitschaftspauschalen der Schulhausmeister entfallen.

 

5.      Im Haushaltsjahr 2008 werden voraussichtlich vier Auszubildende ihre Ausbildung beenden (zwei Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten, eine Auszubildende für den Beruf der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, ein Auszubildender für den Beruf Fachkraft für Abwassertechnik). Allen Auszubildenden soll – wie in der Vergangenheit – die Möglichkeit geboten werden, Berufserfahrungen in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Berufsanfänger/in zu sammeln. Hier ist für die Berufsanfänger eine befristete Beschäftigung von drei Monaten vorgesehen. Bei einer Nichtweiterbeschäftigung von einzelnen Auszubildenden (die eine weiterführende Schule besuchen wollen, sich erfolgreich auf eine Stelle außerhalb der Stadtverwaltung Burgdorf beworben haben, o.ä.) kann die Beschäftigungsdauer der anderen Berufsanfänger entsprechend länger vereinbart werden. Der Stellenplan ist hier entsprechend anzupassen.

 

Es entstehen Personalkosten in Höhe von rd. 24.100,- €.

 

 

II.      Änderungen und Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher und tatsächlicher Auswirkungen

 

 

1.      Die Stelle der Fachbereichsleitung 3.1 (Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt) ist bisher im Stellenplan nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO ausgewiesen. Durch den neuen Aufgabenzuschnitt richtet sich die Bewertung der Stelle nunmehr nach der Besoldungsgruppe A 14 BBesO. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

2.      Die Fachbereichsleiterstelle 3.2 (Tiefbau, Straßen, Grünflächen) war im Zusammenhang der neuen Verwaltungsgliederung ebenfalls neu zu bewerten. Diese Stelle erfuhr eine höhere Bewertung als bisher und ist von A 13 g.D. BBesO nach A 14 h.D. BBesO anzuheben.

 

Diese Maßnahme hat aktuell keine Auswirkung auf die Personalkosten, da eine Beförderung im Jahr 2008 laufbahnrechtlich noch nicht möglich ist.

 

3.      Die Finanzabteilung (Abt. 20) und Steuerabteilung (Abt. 22) sollen zusammengelegt werden. Die Planstellen der Abteilungsleitungen sind im Stellenplan jeweils nach A 11 BBesO ausgewiesen. Die Stelle für die neue Abteilungsleitung richtet sich nunmehr nach A 12 BBesO. Dafür ist die ehemals zweite Abteilungsleitungsstelle in eine Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in umzuwandeln und nach A 9 m.Zul. BBesO im Stellenplan einzurichten.

 

Durch diese Maßnahmen erhöhen sich die Personalkosten um rd. 400,- €.

 

4.      Die für den Controller vorgesehene und nach A 12 BBesO ausgewiesene Stelle wurde zwischenzeitlich mit einem Angestellten besetzt. Diese Stelle ist entsprechend ihrer Bewertung in eine Angestelltenstelle umzuwandeln und nach der Vergütungsgruppe IV a / III BAT / Entgeltgruppe 11 TVöD auszuweisen.

 

5.      Die Stelle der Abteilungsleitung der Bauverwaltungsabteilung wurde neu beschrieben und muss noch bewertet werden. Sollte sich bei der Überprüfung ergeben, dass die bisher nach A 10 BBesO bewertete Stelle höherwertig und nach A 11 BBesO zu bewerten ist, würde die Änderung im Stellenplan entsprechend darzustellen sein.

 

Die Personalkosten würden sich dadurch im Jahr 2008 um 3.100,- € erhöhen.

 

6.      Über den Stellenplan 2007 wurde nach Einrichtung der Gebäudewirtschaftabteilung eine 0,5 Planstelle (Vergütungsgruppe IV b BAT / Entgeltgruppe 9 TVöD) für Restaufgaben in Abt. 10 geschaffen. Aufgrund der neuen Arbeitsplatzbeschreibung kam die Arbeitsgruppe „Bewertung“ zu dem Ergebnis, dass sich die Bewertung dieser Stelle nach der Vergütungsgruppe V b BAT / Entgeltgruppe 9 TVöD richtet. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

7.      Im Stellenplan ist die Planstelle eines Stadtamtsinspektors mit Zulage (A 9 BBesO m.Zul.) ausgewiesen. Der Beamte ist zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzt worden. Die Aufgaben der Gehaltsabrechnung in der Personalabteilung werden von einer Angestellten wahrgenommen. Die Stelle ist entsprechend umzuwandeln und nach der Vergütungsgruppe Vc BAT / Entgeltgruppe 8 TVöD für eine Bezügerechnerin auszuweisen.

 

8.      Im Zuge der Gründung der Region Hannover wurde u.a. die Aufgabe der Kfz-Zulassungsstelle übernommen und hierfür drei Stellen der Vergütungsgruppe VI b BAT / Entgeltgruppe 6 TVöD eingerichtet. Eine Stelle wurde mit einem kw-Vermerk versehen. Das Aufgabengebiet wurde in das Bürgerbüro eingegliedert. Nachdem eine Mitarbeiterin zwischenzeitlich Aufgaben in einer anderen Abteilung wahrnimmt, kann nunmehr die Stelle gestrichen werden.

 

Die Personalkosten verringern sich im Jahr 2008 um rd. 32.300,- €.

 

9.      Die Stelle des Arbeitsplatzanbahners (Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT / Entgeltgruppe 9 ku 8) ist mit einem „kw-Vermerk (30.11.2007)“ versehen. Da die Stelle nicht wieder besetzt wird und der Stelleninhaber ausscheidet, kann die Stelle endgültig gestrichen werden.

 

Dadurch ergeben sich Bruttoeinsparungen in Höhe von rd. 31.000,- €.

 

10.  Ein städtischer Gärtner wird als Schulhausmeister eingesetzt. Die bisherige nach der Lohngruppe 5 / 6 / 6a BMT-G / Entgeltgruppe 6 TVöD im Stellenplan ausgewiesene Stelle kann entfallen. Im Gegenzug ist aber eine bisher nach der Lohngruppe 3 / 4 / 4a BMT-G / Entgeltgruppe 4 bewertete Stelle für einen Gartenarbeiter höher zu bewerten und nach der Lohngruppe 4 / 5 / 5a BMT-G / Entgeltgruppe 5 im Stellenplan zu führen.

 

Dadurch ergeben sich 2008 Einsparungen in Höhe von rd 37.600,- €

 

11.  Die Stelle eines Bauhofsarbeiters (Lohngruppe 3 / 4 / 4a BMT-G / Entgeltgruppe 4 TVöD) war aufgrund einer Neubeschreibung der Aufgaben (Beifahrer Kanalspülwagen) neu zu bewerten. Im Ergebnis richtet sich die Bewertung der Stelle nunmehr nach der Lohngruppe 4 / 5 / 5a BMT-G / Entgeltgruppe 5 TVöD und ist im Stellenplan entsprechend verändert auszuweisen.

 

Die Personalkosten erhöhen sich dadurch um rd 1.600,-€.

 

12.  Eine Beamtin des mittleren Dienstes (A 7 BBesO) wurde bisher in der Personalreserve geführt. Ihr Einsatz erfolgt tatsächlich auf einer nach der Vergütungsgruppe VII / VI b BAT / Entgeltgruppe 6 ku 5 TVöD bewerteten 0,75 Stelle einer Verwaltungsangestellten in der Stadtkasse. In den Übersichten sind diese Stellen nunmehr zu verschieben, dass die nach A 7 BBesO bewertete Stelle in Abt. 21 und die 0,75 Stelle einer Verwaltungsangestellten in der Personalreserve zu führen ist.

 

13.  Im Rahmen der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung sind die Stellenübersichten anzupassen. Eine 0,5 Stelle einer Stenotypistin (Vergütungsgruppe VII BAT / Entgeltgruppe 5 TVöD), die dem ehemaligen Amt 5 zugeordnet war, wird nunmehr bei Abt. 51.3 geführt. Im Gegenzug wird die 0,25 Stelle einer Verwaltungsangestellten von Abt. 51.3 zu Abt. 51.1 verschoben (Vergütungsgruppe  VII / VI b / Entgeltgruppe 6 ku 5).

 

14.  Eine bisher bei Abt. 50 geführte 0,75 Stelle einer Stenotypistin/Vergütungsgruppe VII BAT / Entgeltgruppe 5 TVöD) ist mit je 0,25 Stellenanteilen zu den Abteilun­gen 40, 51.1 und 51.2 zu verschieben.

 

15.   Hinzuweisen bleibt auch auf folgende rein formelle Änderungen:

 

Durch die Neuorganisation der Verwaltungsgliederung sind sämtliche Übersichten den Gegebenheiten entsprechend anzupassen.

 

In der Übersicht der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte ist die unter Nr. 5 aufgeführte Bezeichnung „Verwaltungspraktikant/in“ in „Fachoberschulpraktikant/in“ zu ändern.

 

 

Die gesamte Zahl der Planstellen im Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten (ehemals Angestellte und Arbeiter/innen) beträgt 324,75 .Hinzu kommen 13 Ausbildungs- und Praktikantenstellen.

 

Der Inhalt des vorliegenden Stellenplan-Entwurfes wurde dem Personalrat mit der Bitte um Benehmensherstellung zugeleitet. Seine Entscheidung werde ich Ihnen bei der Beratung über diese Vorlage bekannt geben. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Stellenplan-Entwurf bekannt gegeben.