Betreff
Bestimmung der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher
Vorlage
2016 0020
Aktenzeichen
022-220-22
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der hierzu berechtigten Fraktionen werden folgende Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bestimmt:

 

Vorschlag von Fraktion

für Ortschaft

Ortsvorsteherin/

Ortsvorsteher

CDU

Beinhorn

 

CDU

Dachtmissen

 

CDU

Heeßel

 

CDU

Hülptingsen

 

CDU

Sorgensen

 

CDU

Weferlingsen

 

 

 

Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 10 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf sind für die Ortschaften

 

Beinhorn,

Dachtmissen,

Heeßel,

Hülptingsen,

Sorgensen und

Weferlingsen

 

Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher zu bestimmen.

 

Gem. § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los über das Vorschlagsrecht.

 

Die Bestimmung der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG. Die Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher müssen in der Ortschaft, für die sie bestellt werden, wohnen und sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.