Betreff
Bekanntgabe der bestehenden Fraktionen und Gruppen
Vorlage
2016 0008
Aktenzeichen
022-24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 57 Abs. 1 NKomVG können sich zwei oder mehr Abgeordnete (Ratsfrauen und Ratsherren) zu einer Fraktion oder zu einer Gruppe zusammenschließen. Fraktionen und Gruppen sind auf Zusammenarbeit gerichtete Zusammenschlüsse.

 

Schließen sich Fraktionen zu einer Gruppe zusammen, so verlieren sie zwar nicht zwangsläufig ihren Fraktionsstatus, sie können jedoch bei der Verteilung der Ausschusssitze und -vorsitze ausschließlich als Gruppe berücksichtigt werden.

 

Wegen der Rechte, die einer Fraktion oder Gruppe zustehen, ist eine gemeinsame Erklärung der Ratsfrauen und -herren, die sich zu einer Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen wollen, unerlässlich.

 

Ich bitte deshalb, die Bildung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der oder des Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder dem Bürgermeister (§ 19 Abs. 3 Geschäftsordnung) bis spätestens 03. November 2016 schriftlich mitzuteilen.

 

Die Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen gebildet wurden, ist in der konstituierenden Sitzung nach der Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Abgeordneten zu treffen.