Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2012 - Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
2016 1207
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.
Sachverhalt und Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Jahresabschlusses sieht § 129 Abs.
1 NKomVG vor, über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Ohne einen Beschluss über den Jahresabschluss ist allerdings keine
wirksame Entlastung möglich, sodass der Beschluss zeitlich vor dem
Entlastungsbeschluss zu treffen ist. Hierzu wird auf die Vorlage 2016 1206
verwiesen.
Bei der Beschlussfassung über die Entlastungserteilung unterliegt der
Bürgermeister dem Mitwirkungsverbot nach § 87 Abs. 4 i. V. m. § 41 NKomVG.