Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
- Der Rat beschließt gemäß §
58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2012. Mit dem Beschluss über den
Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012,
die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind,
nachträglich zu. Darüber
hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit
gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2012 beim Bürgermeister
lag) zur Kenntnis.
- Der
Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die
außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2012 (1.580.466,05 €) zur
Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
-718.417,55 € zu verwenden. Der verbleibende Überschuss in Höhe
von 862.048,50 € wird zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge
aus Vorjahren verwendet.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit
sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2012 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und
der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
nach § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
Der Jahresabschluss 2012 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum
Anhang - der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des
Bürgermeisters dazu sind dem Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die
aufgeführten Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei (auf Grund des
erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche
Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der
einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie liegen vollständig vor und
waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).
Der vorliegende
Jahresabschluss 2012 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2012 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von -718.417,55 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan
2012, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -5.856.200 € vorsah,
verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 5.137.782,45 €.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von
1.580.466,05 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von
1.336.000 € vorsah, eine Verbesserung von 244.466,05 € bedeutet.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2012 schließt mit einem Überschuss
in Höhe von 862.048,50 € ab (Haushaltsplan 2012 = -4.520.200 €).
Finanzrechnung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der
Finanzrechnung 2012 ein positiver Saldo in Höhe von +2.406.154,84 € ergeben
(Haushalt 2012 = -4.392.400 €).
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2012 bei
-1.594.142,80 € (Haushalt 2012 = -3.486.000 €).
Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen erfolgten im Jahr 2012
nicht, es wurde lediglich ein Darlehen in Höhe von 1.962.229,85 € umgeschuldet.
Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der bestehenden Darlehen liegen
bei 417.225,68 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit im Jahr
2012 ein Saldo in dieser Höhe ergibt.
Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen
ein positiver Saldo in Höhe von 11.392,93 €
Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Erhöhung der liquiden
Mittel um 406.179,29 €.
Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2012 einen positiven
Endbestand an Zahlungsmitteln von 1.024.761,81 € aus, der in der Bilanz
auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.
Bilanz
Das Volumen der Bilanz hat sich von 217.868.359,85 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2011) um 1.400.415,35 € auf 219.268.775,20 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2012) erhöht.
Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die
Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im
Rechenschaftsbericht.
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das
Haushaltsjahr 2012
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2012 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 18.08.2016 zusammengefasst.
Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
· Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt,
· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind und
· bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.
Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.
Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2012 weist folgenden erläuterungsbedürftigen Bestandteil auf, zu dem wie folgt Stellung genommen wird:
Beanstandung
Stadtstraßenumbau
2. Bauabschnitt
Vergabeverfahren: öffentlich Angebote: 9
Submission: 02.02.2012
Auftrag: 29.02.2012 1.239.004,50 €
Nachträge: 5 191.375,50 €
Schlussrechnung: 1.583.450,07 €
Bei dem Differenzbetrag zwischen Hauptauftrag sowie den Nachträgen und
der Schlussrechnung handelt es sich um Mengenmehrungen.
Nach § 2 (5) VOB/A (Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen) soll der Auftraggeber erst ausschreiben,
wenn alle Vergabeunterlagen fertiggestellt sind. Somit hätte spätestens bei der
Fertigstellung der Planung, Leistungsphase 5 der HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure), bekannt sein müssen, in welchem Umfang und Ausstattung
Fahrradbügel benötigt werden.
Im Leistungsverzeichnis wurden 27 Edelstahl-Fahrradbügel mit einer
Gesamtsumme von 8.173,42 € angeboten. Im Zuge der Bauarbeiten wurde
entschieden, zusätzliche, höherwertigere Fahrradbügel durch die ausführende
Firma einbauen zu lassen. Die hierzu eingereichten beiden Nachtragsangebote
beliefen sich auf 58.953,62 €, abgerechnet wurden 59.344,24 €. Gegenüber den im
Haupt-Leistungsverzeichnis angebotenen Fahrradbügeln ergaben sich dadurch
Mehrkosten von 37.366,99 €.
Die Absicht, die Fahrradbügel gegen Diebstahl zu versichern, scheiterte
an der Ablehnung des Versicherungsschutzes. Daraufhin wurden Abdeckplatten und
Spezialschrauben zur Diebstahlsicherung eingebaut. Die zusätzlichen Kosten
beliefen sich auf 4.141,20 €.
Da das RPA bei der Beschaffung der hochwertigen
Fahrradbügel, aufgrund des fehlenden Wettbewerbes bei Nachträgen, kein
wirtschaftliches Handeln erkennen konnte, stimmte es den Auftragsvergaben nicht
zu. Hinzu kommt, dass einer der beiden Nachträge für die Fahrradbügel vor der
Prüfung durch das RPA von der Fachabteilung mündlich beauftragt wurde. Nach §
155 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG ist das RPA verpflichtet, Auftragsvergaben vor deren Beauftragung
zu prüfen.
Stellungnahme
Im Zuge des Baufortschrittes
zum 2. BA Stadtstraßenumbau fand ein Abstimmungsgespräch zur Änderung des
Bauprogramms zur o.g. Maßnahme am 12.07.2012 statt.
Fachbereichsübergreifend und
in Abstimmung mit der Politik wurde beschlossen, die ausgeschriebenen
Fahrradbügel (Standard-Modell) durch hochwertigere, das Stadtbild prägende
Modelle zu ersetzen, um die hochwertige Gestaltung der Marktstraße zu betonen.
Die ausgeschriebenen
Standardbügel wurden dann z.B. vor C&A und im weiteren Verlauf
der Braunschweiger Straße
aufgestellt. Für die neuen Modelle der Firma B. wurde an die ausführende Firma
P. ein Nachtragsauftrag erteilt, nachdem
dieser hochwertige Standard in der Fachbereichsleiterrunde festgelegt wurde und
die politischen Gremien diesem Wunsch gefolgt
sind.
Beschluss
des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3
NKomVG über den Jahresabschluss. Der Beschluss bildet die Grundlage für die
Entlastung des Bürgermeisters. Mit dem Beschluss bringt der Rat zum Ausdruck,
dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ordnungsgemäß geführt worden ist.
Mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss stimmt der Rat gleichzeitig den außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres zu, die im Rahmen
des Jahresabschlusses ohne seine nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 117 Abs. 1
NKomVG erforderliche Zustimmung geleistet worden sind (s. Anhang
Jahresabschluss 2012, Seite 105). Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 bis 10.000 € - bei denen
die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2011 beim
Bürgermeister lag- zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2012, Seiten 106 bis
112).
Verwendung des Jahresergebnisses
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.
V. m. § 110 Abs. 7 S. 3, § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung
des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2012 beim
ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -718.417,55 € und beim
außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.580.466,05 € ergeben.
Ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes soll
zuerst mit der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten
Rücklage gedeckt werden. Sind keine Überschussrücklagen vorhanden, kann der
Fehlbetrag auch mit einem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage gedeckt werden.
Da bei der Stadt Burgdorf keine Überschussrücklagen aus Vorjahren gebildet werden konnten, kommt hier nur der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis in Frage.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, den Überschuss der außerordentlichen Erträge über
die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2012 in Höhe von 1.580.466,05 € zur Deckung des
Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
-718.417,55
€ zu verwenden. Der verbleibende
Überschuss in Höhe von 862.048,50 € wird zur anteiligen Deckung der
vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.